Betreff
Ausbau der Straße Südhoek von Brückenstraße bis Haus Nr. 24 (53014-0801)
Offenlage
Vorlage
383/18
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße Südhoek von Brückenstraße bis Haus Nr. 24 befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.103, Kennwort: „Südhoek“.

 

           Die Straße Südhoek von Brückenstraße bis Haus Nr. 24  ist als reine Wohnstraße anzusehen. Die Straßenparzelle weist eine Breite von 8,50 m auf.

Die Ausbaulänge liegt bei ca. 220 m.

 

Der Bebauungsplan weist zusätzlich einen Fuß-/Radweg in einer 2,5 m breiten Parzelle aus, der eine Verbindung von der Straße Südhoek zur Franz-Josef-Straße schafft.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Straße Südhoek sind bis auf ein Grundstück bereits bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

2.       Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Südhoek ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Die Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und eine Aufenthaltsfunktion. Dementsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) ausgebaut werden.

                          

3.       Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

a)      Südhoek von Brückenstraße bis Haus Nr. 24  (Verkehrsberuhigter Bereich)   

 

 Fahrbahn:

 

           Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) in einer Breite von 6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

                Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und Parkständen.

                Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert daher zwischen 4,00 m und 6,00 m und weitet sich in der Einmündung zur Brückenstraße und im Bereich der Häuser Nr. 23 und 24 auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Parkstände werden in 2,00 m Breite eingeplant und sind zwischen 6,00 m und 7,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.

Die Grünbeete sind 2,00 m breit und 4,00 m bis 6,00 m lang. Zur Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine r=9 cm verwendet.

              Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung oder der Anlegung von Parkplätzen mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

 

b) Fuß-/ Radweg   

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird zwischen der Straße Südhoek und der Franz-Josef- Straße ein Fuß-/Radweg in 2,50 m Breite innerhalb der vorhandenen Parzelle erstellt. Die Fläche soll mit einem Belag aus rotem Betonsteinpflaster versehen werden.

 

4.       Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m und 4,00 m aufgestellt.

 

5.       Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 2,50 m breite Entwässerungsmulden entlang der Verkehrsfläche.

 

6.       Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

7.      Abrechnung der Baukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße Südhoek (Brückenstraße bis Haus Nr. 24) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

 

8.       Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2. Quartal 2019 beginnen.

 

9.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltplan für das Jahr 2018 vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplanverkleinerung ohne Maßstab