Betreff
Ausbau Friedenstraße
(Neuenkirchener Straße bis Veitstraße) / 53014-569
Vorlage
390/18
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Ausbau der Friedenstraße (Neuenkirchener Straße bis Veitstraße) zurückzustellen.

 


Begründung:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 die Offenlage der Ausbauplanung der Friedenstraße von Neuenkirchener Straße bis Veitstraße beschlossen. Zur Senkung der Gesamtbaukosten sollen die Straße und der Kanal gemeinsam erneuert werden.

 

Im Rahmen der Offenlage wurde die DB als östlicher Anlieger erneut beteiligt. Die DB hat mitgeteilt, dass sich der Abschnitt im Lärmsanierungsprogramm der DB befindet und ggf. in den nächsten Jahren eine Lärmschutzwand errichtet werden soll. Zurzeit wird die schalltechnische Untersuchung erstellt, die dann die Entscheidungsgrundlage darstellt, ob an der Friedenstraße eine Schallschutzwand gebaut wird oder nicht. Die Ergebnisse sollen Anfang 2019 vorliegen. Mit einer Ausführung ist frühestens ab dem Jahr 2022 zu rechnen.

 

Durch die große Höhendifferenz zur Bahnlinie war in der bisherigen Planung vorgesehen, eine Böschungssicherung z.B. durch Winkelstützen und Schutzplanken zu errichten. Ggf. könnte im Zuge der Errichtung der Lärmschutzwand auf eine separate Böschungssicherung verzichtet werden. Die Ausbaukosten für die Straße würden erheblich reduziert werden.

 

Zudem erwägt der Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger der Neuenkirchener Straße, die Brücke über die Bahnlinie zu sanieren. Um Synergien aus diesen unterschiedlichen Baumaßnahmen nutzen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Erneuerung der Friedenstraße zurückzustellen.

 

Der Bau des Kanals soll ebenfalls möglichst bis zum gemeinsamen Ausbau zurückgestellt werden. Sollte sich die derzeitige Entwässerungssituation der betroffenen Anlieger erheblich verschlechtern, muss der Kanalbau aufgrund der Abwasserbeseitigungspflicht der Kommune jedoch vorgezogen werden.

 

Die im Rahmen der Offenlage (vom 18.09.2018 bis zum 04.10.2018) eingereichten Eingaben der Anlieger, werden aufgrund der geänderten Gesamtsituation daher nicht zum Beschluss vorgelegt.

 

Über das Ergebnis der Beschlussfassung werden alle beitragspflichtigen Anlieger der Friedenstraße schriftlich informiert.

 

Falls die Straßenbaumaßnahme entfällt, würde dies den Haushalt 2018 entlasten.  


Anlagen:

 

Anlage 1 :                             Lageplan der Abwägung