Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straße „Im Lied“ von
südlicher Grundstücksgrenze Haus Nr. 8 bis zur Nahrodder Straße zur Kenntnis
und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine
AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1.
Einfügung in das Straßennetz:
Die Straße Im Lied ist aufgrund ihrer
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Sammelstraße (nach RASt 06)
einzustufen.
Der Ausbau ist im Separationsprinzip
(durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche)
vorgesehen. Die Gehwege werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.
2.
Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Straße Im
Lied ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil zweier Bebauungspläne.
Der nördliche Abschnitt zwischen südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 8 und
südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 19 ist Bestandteil des Bebauungsplanes
Nr. 183, Kennwort: „Im Lied-Teil A“
(1984), während der verbleibende Abschnitt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“ (2007) liegt.
In beiden B-Plänen ist die Straßenparzelle mit einer
Breite von 10 m vorgesehen.
Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen
Abschnittes sind weitestgehend bebaut. Die Straße Im Lied soll im betrachteten Bereich daher einem endgültigen
Straßenausbau zugeführt werden.
3.
Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:
Die Straße Im Lied ist eine seit langem
bestehende Wegeverbindung, die vor Errichtung der neuen Wohnbebauung bereits
für die Erreichbarkeit der nördlich vorhandenen Wohnbebauung und auch für die
Erschließung der damals noch direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt
wurde.
Der nördlich des
Ausbaubereiches liegende Abschnitt der Straße Im Lied (bis Haus Nr. 8) ist
bereits in den 1970er Jahr endgültig hergestellt worden. Hier sind eine
Fahrbahn mit Entwässerungseinrichtung, beidseitige Gehwege und Beleuchtung vorhanden.
Im jetzt zu betrachtenden
Bereich ist der provisorische Ausbau im Verlaufe der Jahre durch verschiedene
Maßnahmen entstanden. Zunächst war eine Befestigung der Wegeverbindung für die
Erreichbarkeit von Wohnbauflächen im Norden und umgebenden landwirtschaftlichen
Nutzflächen von Nöten. Später sorgten Arbeiten an der Kanalisation und an
Versorgungsleitungen unter anderem auch im Zuge der Erschließung angrenzender
Baubereiche (Malterstraße/ Horstmannstraße) für eine Veränderung des
Straßenaufbaus.
Hier besitzt die Straße Im Lied eine Asphaltierung in einer
Breite von etwa 5 m bis 6 m, die sich oberflächlich betrachtet
südlich von Haus Im Lied Nr. 19 in einem schlechten Zustand befindet.
Die heutige Befestigung der
Fahrbahn wird noch auf die Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als
Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten.
Gehwege und provisorische
Straßenabläufe sind nicht vorhanden.
Nördlich der Einmündung
Malterstraße ist eine Bushaltestelle vorhanden, die mit Busborden versehen ist.
Im Süden schließt der
auszubauende Abschnitt an die Nahrodder Straße an.
4.
Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
Es ist ein Ausbau im
Separationsprinzip mit 6,50 m (im
Bereich der Bushaltestelle) bzw. 6,0 m (südlich der Einmündung
Horstmannstraße) breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel
1,75 m bis 2,0 m Breite vorgesehen.
Eine schmalere Fahrbahn ist
hier aufgrund der Nutzung der Strecke durch mehrere Buslinien nicht möglich.
Außerdem sind vier
Fahrbahneinengungen auf 4,0 m Breite vorgesehen, die zur
Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Eine größere Anzahl von Einengungen
wäre aufgrund der Zufahrts- und
Einmündungsituationen nur mit starken Einschränkungen bei der Zufahrt zu den
Grundstücken umsetzbar. Außerdem würde eine noch höhere Anzahl zu größeren
Behinderungen bei der Nutzung durch den Bus führen.
In allen vier Einengungen
ist zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung durch Bäume vorgesehen. Die recht geringe Größe der
entstehenden Baumbeete wird bei Erfordernis durch entsprechende Maßnahmen bei
der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Granulat
unter den Gehwegen).
Die Bushaltestelle wird nach
den aktuellen Standards im Stadtgebiet Rheine umgebaut. Die alten Busborde
werden durch neue anfahrfreundlichere Busborde wie sie auch z. B. am ZOB
vorhanden sind, ersetzt. Außerdem sollen taktile Leitelemente eingebaut werden,
die das Orientieren für seheingeschränkte Menschen erleichtern.
Die Fahrbahn wird in
Asphaltbauweise hergestellt und die Gehwege mit Platten befestigt. In
Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen
erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.
5.
Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen
erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die
vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.
6.
Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung energieeffizienter Leuchten mit
einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.
7.
Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird
seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit
zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8.
Abrechnung
der Ausbaukosten:
Beim geplanten Ausbau der Straße Im Lied (von
südlicher Grundstücksgrenze Haus Nr. 8 bis zur Nahrodder Straße) handelt es
sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den
Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger werden zur Offenlage ein
Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben
wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur
Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten
Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten
(z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung)
zu berücksichtigen.
9.
Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens
– voraussichtlich im Frühjahr 2019.
10.
Finanzierung:
Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan
2018 für das Jahr 2018 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplanverkleinerung