Betreff
Ausbau der Straße Im Lied von Haus Nr. 8 bis Nahrodder Straße (53014-0903)
Offenlage
Vorlage
393/18
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straße „Im Lied“ von südlicher Grund­stücks­grenze Haus Nr. 8 bis zur Nahrodder Straße zur Kenntnis und beschließt dessen Offen­lage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.                   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Straße Im Lied ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Sammelstraße (nach RASt 06) einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) vorgesehen. Die Gehwege werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

2.                   Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Straße Im Lied ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil zweier Bebau­ungs­pläne. Der nördliche Abschnitt zwischen südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 8 und südlicher Grundstücksgrenze Im Lied Nr. 19 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 183, Kennwort:  „Im Lied-Teil A“ (1984), während der verbleibende Abschnitt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“ (2007) liegt.

 

In beiden B-Plänen ist die Straßenparzelle mit einer Breite von 10 m vorgesehen.

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut. Die Straße Im Lied soll im betrachteten Bereich daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

3.                   Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:

 

Die Straße Im Lied ist eine seit langem bestehende Wegeverbindung, die vor Errichtung der neuen Wohnbebauung bereits für die Erreichbarkeit der nördlich vorhandenen Wohnbebauung und auch für die Erschließung der damals noch direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt wurde.

 

Der nördlich des Ausbaubereiches liegende Abschnitt der Straße Im Lied (bis Haus Nr. 8) ist bereits in den 1970er Jahr endgültig hergestellt worden. Hier sind eine Fahrbahn mit Entwässerungseinrichtung, beidseitige Gehwege und Beleuchtung vorhanden.

 

Im jetzt zu betrachtenden Bereich ist der provisorische Ausbau im Verlaufe der Jahre durch verschiedene Maßnahmen entstanden. Zunächst war eine Befestigung der Wegeverbindung für die Erreichbarkeit von Wohnbauflächen im Norden und umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen von Nöten. Später sorgten Arbeiten an der Kanalisation und an Versorgungsleitungen unter anderem auch im Zuge der Erschließung angrenzender Baubereiche (Malterstraße/ Horstmannstraße) für eine Veränderung des Straßenaufbaus.

 

Hier besitzt die Straße Im Lied eine Asphaltierung in einer Breite von etwa 5 m bis 6 m, die sich oberflächlich betrachtet südlich von Haus Im Lied Nr. 19 in einem schlechten Zustand befindet.

                              

Die heutige Befestigung der Fahrbahn wird noch auf die Möglichkeit der Wieder­ver­wen­dung z.B. als Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzu­warten.  

Gehwege und provisorische Straßenabläufe sind nicht vorhanden.

Nördlich der Einmündung Malterstraße ist eine Bushaltestelle vorhanden, die mit Busborden versehen ist.

 

Im Süden schließt der auszubauende Abschnitt an die Nahrodder Straße an.

 

 

4.                   Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 6,50 m  (im Bereich der Bushaltestelle) bzw. 6,0 m (südlich der Einmündung Horstmannstraße) breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 1,75 m bis 2,0 m Breite vorgesehen.

Eine schmalere Fahrbahn ist hier aufgrund der Nutzung der Strecke durch mehrere Buslinien nicht möglich.

 

Außerdem sind vier Fahrbahneinengungen auf 4,0 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Eine größere Anzahl von Einengungen wäre  aufgrund der Zufahrts- und Einmündungsituationen nur mit starken Einschränkungen bei der Zufahrt zu den Grundstücken umsetzbar. Außerdem würde eine noch höhere Anzahl zu größeren Behinderungen bei der Nutzung durch den Bus führen.

In allen vier Einengungen ist zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung durch  Bäume vorgesehen. Die recht geringe Größe der entstehenden Baumbeete wird bei Erfordernis durch entsprechende Maßnahmen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Granulat unter den Gehwegen).

 

Die Bushaltestelle wird nach den aktuellen Standards im Stadtgebiet Rheine umgebaut. Die alten Busborde werden durch neue anfahr­freund­lichere Busborde wie sie auch z. B. am ZOB vorhanden sind, ersetzt. Außerdem sollen taktile Leitelemente eingebaut werden, die das Orientieren für seheingeschränkte Menschen erleichtern.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt und die Gehwege mit Platten be­festigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen unter­geord­neter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

 

5.                   Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation ange­schlossen werden.

 

 

6.                   Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung energieeffizienter Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

7.                   Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.                   Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße Im Lied (von südlicher Grundstücksgrenze Haus Nr. 8 bis zur Nahrodder Straße) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschlie­ßungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschlie­ßungs­beitrags­satzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitrags­höhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitrags­fähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßen­ent­wässerung) zu berücksichtigen.

 

9.                   Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr 2019.

 

 

10.               Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan 2018 für das Jahr 2018 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplanverkleinerung