Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt -Maßnahme C 5 - Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone (5943-005) - hier: Flächen vor der "gelben Passage", Offenlage der Ausbauplanung, Kostenverteilung
Vorlage
402/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.            Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf für die Neugestaltung der Flächen des „Vorplatzes“ der „gelben Passage“ als Teilmaßnahme der Maßnahme C 5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ des Rahmenplanes Innenstadt zur Kenntnis.

 

2.            Der Bauausschuss beschließt die Offenlage des Ausbauentwurfes für die Neugestaltung der Flächen des „Vorplatzes“ der „gelben Passage“ als Teilmaßnahme der Maßnahme C 5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ des Rahmenplanes Innenstadt in den Diensträumen der Stadtplanung im 4. OG des Neuen Rathauses. Die Offenlage steht unter dem Vorbehalt, dass die betroffenen Teileigentümer bzw. Erbpachtnehmer der Maßnahme zustimmen und sich vertraglich zur anteiligen Kostenübernahme der nicht förderfähigen Aufwendungen verpflichten.

 

3.            Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Teileigentümern bzw. Erbpachtnehmern der von der Maßnahme betroffenen Teilflächen eine Beteiligung an den nicht förderfähigen Kostenanteilen in dieser Maßnahme auszuhandeln und die erforderlichen Vertragsregelungen zu treffen.

 


Begründung:

 

A.            Planungsanlass

Die sogenannte „gelbe Passage“ ist eine öffentlich nutzbare und sehr stark frequentierte Wegeführung durch den großräumigen Gebäudekomplex Cityhaus / Nadorffhaus. Sie stellt einen wichtigen Durchgang in der fußläufigen Verbindungsachse von der Innenstadt über den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zum Kardinal-Galen-Ring und weiter zum Bahnhof von Rheine dar. Zwischen der Passage und dem Fuß- /Radweg am Kardinal-Galen-Ring befindet sich ein kleiner „Vorplatz“.

 

Im Besonderen auf diesem Vorplatz gibt es Nutzungskonflikte, die seine Hauptfunktion als öffentlicher Wegefläche, aber auch die dortige Aufenthaltsqualität sehr stark einschränken.

Auch die derzeitige optische Gestaltung des Vorplatzes und der „gelben Passage“ als Gebäudedurchquerung mindert deren Durchgangs- und Aufenthaltsqualität. Die „gelbe Passage“ wird dadurch in den Abend- und Nachtstunden als Angstraum wahrgenommen, obgleich sie sich unmittelbar zwischen den hoch frequentierten Verkehrsräumen des zentralen Busbahnhofes und des Kardinal-Galen-Rings befindet.

 

Es gilt daher, die Strukturen auf dem Vorplatz neu zu ordnen und dessen Oberflächen sowie die der „gelben Passage“ nach den Gestaltungszielsetzungen der Stadt Rheine (Maßnahme C1 des Rahmenplans) hochwertig zu gestalten. Dieser öffentliche Raum ist auf diese Weise für die Nutzung durch die Öffentlichkeit attraktiver und sicherer zu machen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Rheine am 12.12.2017 beschlossen, die „gelbe Passage“ und deren Vorplatz als Bestandteil der Maßnahme C 5  mit der Bezeichnung „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ in den Rahmenplan Innenstadt aufzunehmen.

 

Die ebenfalls dieser Maßnahme zugeordnete Bahnhofstraße ist bereits im Zusammenhang mit der Neugestaltung des ZOB aufgewertet und in 2017 fertiggestellt worden. Um das Gesamtziel einer Aufwertung des Bereiches im Sinne der Verbesserung der Nutzbarkeit und des Erscheinungsbildes zu erreichen, sollen nun auch die o. g. Flächen neu gestaltet werden.

 

B.            Planungsgrundlagen

 

B.I          Eigentumsverhältnisse

Die nachfolgend aufgeführten Eigentumsverhältnisse sind dem als Anlage 1 beigelegten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

B.I.1       Eigentumsverhältnisse „gelbe Passage“

Die „gelbe Passage“ liegt auf dem Grundstück des Nadorffhauses, Matthiasstraße 6 (Flurstück 1088 tlws.) und verläuft durch das Gebäude entlang der Grundstücksgrenze zum Cityhaus, Matthiasstraße 2a/b und 4a/b bzw. Kardinal-Galen-Ring 57 und 59 (Flurstück 1089).

Sie befindet sich im Eigentum der anliegenden Teileigentümer des Nadorffhauses. Die öffentliche Durchgängigkeit ist über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Rheine geregelt. Die Fläche ist im als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan gelb umrandet und schraffiert.

 

 

B.I.2       Eigentumsverhältnisse „Vorplatz“

Die Eigentumsverhältnisse im Bereich des „Vorplatzes“ stellen sich differenziert dar. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Flächen, die mit der Tiefgarage des City- bzw. Nadorffhauses unterbaut sind und die nicht unterbauten Flächen.

Die nicht unterbauten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Rheine und sind dem öffentlichen Verkehrsraum (Teilbereich der Fuß- und Radwegeführung sowie der dort vorhandenen Fahrradstellplätze auf dem „Vorplatz“) des Kardinal-Galen-Ringes zugeordnet (Flurstück 1889) – „blau“ hinterlegte Flächen im Übersichtsplan (Anlage 1).

 

Die mit den Tiefgaragenteilen unterbauten Flächen gliedern sich in privates Eigentum (City- bzw. Nadorffhaus; nicht schraffiert oder farbig gekennzeichnet) und per Erbpacht an die Anlieger City- bzw. Nadorffhaus vergebene Flächen der Stadt („blau“ hinterlegt und „orange“ umrandet und schraffiert.

 

 

B.II        Handlungs- und Gestaltungsziele für die Aufwertung

Der im Bereich des ZOB und der Bahnhofstraße bereits umgesetzte Gestaltungsduktus der Oberflächen soll – im Abgleich mit den technischen Bedingungen und Möglichkeiten - sowohl in der gelben Passage als auch auf dem Vorplatz weitergeführt werden. Für beide fußläufigen Übergänge vom Bahnhof in Richtung der Innenstadt wird dadurch eine einheitliche Gestaltung gewährleistet.

 

Die öffentlichen Flächen sollen mit einem hellen Betonwerkstein, die privaten bzw. verpachteten Flächen mit einem dunklen Betonwerkstein gestaltet werden.

 

 

B.II.1     Handlungs- und Gestaltungsziele für die „gelbe Passage“

Die Passage soll – als eigentumsrechtlich privater Bereich – in dem dunkleren Betonwerkstein gepflastert werden. Insgesamt soll darauf hinwirkt werden, den Bereich nicht nur qualitativ hochwertiger, sondern auch freundlicher und zugänglicher zu gestalten. Daher ist es das Ziel, die Immobilieneigentümer dazu zu bewegen, in privater Regie auch die Fassaden der angrenzenden Gebäude gestalterisch aufzuwerten. Eine Beleuchtung ist in der Passage vorhanden und funktionstüchtig. Es ist vorgesehen, in den Gesprächen mit den Eigentümern die Schaltzeiten abzustimmen, um eine durchgehende Ausleuchtung in der Passage sicherzustellen.

 

Aufgrund der eigentumsrechtlichen Bedingungen ist eine Umsetzung der Pflasterung und der Fassadengestaltung sowie eine Abstimmung hinsichtlich der Beleuchtung in hohem Maße von der inhaltlichen wie wirtschaftlichen Mitwirkung der Eigentümer abhängig.

 

 

B.II.2     Handlungs- und Gestaltungsziele für den „Vorplatz“

In diesem Bereich sind zunächst die funktionalen Defizite zu regeln. Weite Teile des Vorplatzes werden derzeit zum Abstellen von Fahrrädern genutzt, die trotz vorhandener Fahrradständer z. T. sehr ungeordnet stehen. Die Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer ist dadurch nicht klar erkennbar bzw. mitunter sind die Wegebeziehungen zugestellt.

 

Gemäß der o. g. Gliederungsidee sollen die privaten bzw. gepachteten Flächen (oberhalb der Tiefgarage) in einem dunkleren, die öffentlichen Flächen in einem helleren Ton gestaltet werden. Um klare gestalterische Schnittstellen in den Oberflächen zu erreichen, muss der Übergang vom Vorplatz zum entlang des Kardinal-Galen-Ringes verlaufenden Radweg geklärt werden.

 

Hinzu kommen technische Defizite, insbesondere bezüglich der Oberflächenentwässerung, die vorhandenen Höhen- und Gefälleverhältnisse entsprechen nicht den Anforderungen an eine geregelte Entwässerung. Auch das Vorhandensein eines optisch wenig ansprechenden, hochgezogenen Lüftungsschachtes im Bereich des Vorplatzes  ist der Entwässerungsthematik geschuldet.

 

Schließlich gibt es seitens der (Teil-)Eigentümer bzw. Pächter Sanierungsbedarf hinsichtlich der Abdichtung der Tiefgarage. Die Schäden bei der Abdichtung sollten auf Kosten der (Teil-) Eigentümer bzw. Pächter sinnvollerweise auch im Zusammenhang mit den anstehenden Oberflächenarbeiten behoben werden.

 

 

C.            Lösungsansätze und Vorgehensweisen

 

C.I          Vorgehen „gelbe Passage“

Zurzeit wird das Cityhaus seitens des Eigentümers von Grund auf saniert. Insbesondere ist ein weitreichender Umbau im Erdgeschoss zugunsten der Ansiedlung eines Drogeriemarktes erfolgt.

 

Die Anlieferung des Drogeriemarktes erfolgt fußläufig mittels eines Hubwagens über die „gelbe Passage“. In der Passage wurde für die Anlieferung eine Öffnung der Fassade auf der Seite des Cityhauses geschaffen (Tür).

 

In diesem Zusammenhang hat der Eigentümer des Cityhauses mit den (Teil-)Eigentümern der Passage verbindlich vereinbart, dass er die Oberflächen der Passage gemäß den Gestaltungsvorgaben der Stadt neu pflastert, seine Fassade sowie den neuen Zugang ansprechend neu gestaltet und auch Maßnahmen an den in der Passage befindlichen Fassaden des Nadorffhauses durchführt. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Aufwendungen trägt er gemäß der o. g. Regelung nach Aussage seines verantwortlichen Bauleiters selbst.

Im Ergebnis sind die Zielsetzungen für eine neue Gestaltung in der „gelben Passage“ somit geregelt. Diesbezügliche Leistungserfordernisse oder weiterer Klärungsbedarf seitens der Stadt bestehen aktuell nicht.

 

 

C.II        Vorgehen „Vorplatz“

Die Neugestaltung des „Vorplatzes“ ist – aufgrund der vorhandenen inhaltlichen wie eigentumsrechtlichen Gemengelagen – federführend durch die Stadt Rheine zu betreiben.

 

Zur Klärung der diesbezüglichen Erfordernisse hat die Stadt Rheine ein leistungsfähiges Fachingenieurbüro (Ingenieurbüro Bargel, Altenberge) beauftragt, das in enger Abstimmung mit der Stadtplanung (5.10) und den Technischen Betrieben Rheine (TBR) in einem ersten Arbeitsschritt die Erfordernisse für eine Umgestaltung ermittelt, bewertet und in eine Entwurfsplanung überführt hat. Bestandteil der Planung ist die Berechnung der diesbezüglich anfallenden Kosten.

 

Zu klären ist auf dieser Grundlage insbesondere die anteilige Kostentragung der privaten Eigentümer und Erbpachtnehmer unter Berücksichtigung einer möglichen Unterstützung mit Fördermitteln aus dem Projekt C 5 als Teilmaßnahme des Rahmenplanes Innenstadt.

 

 

D.            Entwurfsplanung „Vorplatz“

Das Büro Bargel aus Altenberge hat eine Entwurfsplanung erstellt und mit der Stadt und den TBR abgestimmt. Diese liegt der Vorlage als Anlage 2 (Bl. 1.1 Entwurf Lageplan vom 15.10.2018) und Anlage 3 (Bl. 2.1 Entwurf Schnitt Tiefgaragenaufbau vom 15.10.2018) bei.

 

 

D.I          Oberflächengestaltung und -material

Die Planung löst die oben aufgeführten Aufgabenstellungen an einen gut strukturierten öffentlichen Raum, eine ansprechende Oberflächengestaltung unter Regelung einer geordneten, auf Dauer funktionsfähigen Oberflächenentwässerung und Sicherstellung eines dauerhaft haltbaren Oberflächenmaterials mit technisch einwandfreiem Unterbau.

 

Die Grundlagenermittlung hat ergeben, dass die Oberflächenentwässerung aktuell nicht nur funktionsuntüchtig ist, sondern aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse und gegenläufigen Gefällesituationen (z. T. in Richtung der Gebäude) insgesamt neu geplant und geregelt werden muss. Dabei sind die vorhandenen Gebäudeanschluss- und Eingangshöhen zu beachten.

 

Hinzu kommt, dass das vorhandene Pflaster im Bereich über den Tiefgaragenteilen weitgehend ohne entsprechenden Unterbau auf der Betondecke der Tiefgarage liegt. Dies hat sich durch Aufschlüsse des Pflasters vor Ort bestätigt.

 

Aus den Fragestellungen eines ausreichenden Unter-/Aufbaus, der Sicherstellung einer ausreichenden Belastbarkeit der Oberflächen und einer Regelung der Oberflächenentwässerung ergibt sich nach dem Stand der Technik, dass eine Pflasterung im Bereich der Tiefgarage als Oberflächenmaterial ausscheidet.

 

Die Entwurfsplanung schlägt entsprechend vor, hier mit Gussasphalt zu arbeiten. Aufgrund des hohen gestalterischen Anspruches an die Fläche ist hier Gussasphalt mit Bitumenabdichtung und Splittabdeckung zu verwenden, ggf. auch geschliffen.

Bezüglich der Farbgestaltung ist dieser der dunklen Pflasterfarbe für private Flächen nachzuempfinden, wie sie auch in der gelben Passage verwendet wird.

 

Die öffentlichen Flächen werden – da diese nicht mit der Tiefgarage unterbaut sind – mit helleren Betonwerksteinen gepflastert, wie diese bereits in den Gehwegen der Bahnhofstraße und auch am ZOB verwendet wurden. Das helle Pflaster des Vorplatzes wird an den Fußgängerfurten an der Straßenkreuzung Kardinal-Galen-Ring / Bahnhofstraße an das fertige helle Pflaster des Gehweges entlang der Bahnhofstraße anstoßen. Der helle Pflasterstein des Vorplatzes wird bis zur Pflasterung des Radweges geführt und ersetzt dadurch das Klinkerpflaster des vorhandenen Gehweges am Kardinal-Galen-Ring. Der Vorplatz öffnet sich dadurch optisch besser in Richtung des Kardinal-Galen-Rings und des Bahnhofs und es wird vermieden, dass neben Gussasphalt, hellem Betonwerkstein und dem roten Radwegpflaster ein weiterer Material- und Farbenwechsel stattfindet.

 

Die Flächen sind gemäß Fußgänger- und Barrierecheck aus dem Jahr 2017 (Teilmaßnahme C2 des Rahmenplanes Innenstadt) keine Fußgängerhauptroute durch die Innenstadt. Entsprechend ist eine Weiterführung der Leitstreifen in diesem Bereich nicht vorgesehen. Im Gehweg entlang der Bahnhofstraße als Hauptroute in der Wegebeziehung vom Bahnhof zur Innenstadt sind die Leitstreifen vorgabengemäß hergestellt worden.

 

 

 

D.II        Ausstattung und Möblierung

Aufgrund der nunmehr geregelten Oberflächenentwässerung (siehe D.III) kann der bisher geduldete, hochgezogene Lichtschacht bis auf die Höhe der zukünftig umgebenden Pflasterung und Asphaltierung zurückgebaut werden. Dieser ist, wie die anderen Lichtschächte im Bereich neu einzufassen und mit einer neuen Abdeckung zu versehen. Eine wesentliche Barriere in der vorhandenen Platzsituation wird dadurch entfernt.

 

Grundlage für die Ausstattung und Möblierung dieses Bereiches sind die Vorgaben des im November 2016 beschlossenen Gestaltungskataloges für die Fußgängerzone (Teilmaßnahme C1 des Rahmenplanes Innenstadt) im Abgleich mit den im Bereich ZOB und Bahnhofstraße verwendeten Elementen.

 

Die drei im Bereich des Vorplatzes vorhandenen Bäume entsprechen nicht den Anforderungen an eine standortadäquate Grüngestaltung des Vorplatzes als Fläche im Eingangsbereich vom Kardinal-Galen-Ring zur Innenstadt. Sie können aufgrund ihrer Höhe und Kronenform keine ausreichende Wirkung entfalten.

Hinzu kommt, dass sie in höher gelegten Beeten angepflanzt wurden und eine Anpassung an die zugunsten der Entwässerung veränderten Höhenlagen zu Lasten der Wurzelbereiche ginge.

Zudem entfalten sie im Hinblick auf ihre Standorte keine gliedernde Wirkung für die funktionalen Abgrenzungen bezüglich Fahrradabstellbereichen und Wegeführungen / Zugänglichkeiten zur gelben Passage.

Daher wird vorgeschlagen, dass – im Abgleich mit den Gestaltungsvorgaben - drei neue Bäume gepflanzt werden, die diesen Anforderungen gerecht werden.

 

Die vorhandenen Fahrradständer werden durch Fahrradanlehnbügel ersetzt. Im Bereich der öffentlichen Flächen sind hier 36 Bügel vorgesehen, also 72 Stellplätze.

 

Im Bereich des Gussasphaltes sollen keine Fahrradbügel angebracht werden. Zum einen wäre dies technisch höchst problematisch, da auf der oberflächennah anstehenden Decke der Tiefgarage keine Betonfundamente möglich sind und ein Anschrauben der Radbügel unmittelbar auf die Tiefgaragendecke nicht ohne eine wesentliche Beeinträchtigung der Betonabdichtung durchgeführt werden kann.

 

Zum anderen würden Fahrradständer suggerieren, dass auch dieser Platzbereich vorrangig dem Abstellen von Fahrrädern und nicht der Zugänglichkeit der Passage und der Gebäude dienen soll.

 

Die Beleuchtung des Vorplatzes erfolgt derzeit über die im Bereich der Bahnhofstraße zum Kardinal-Galen-Ring geführten, neu installierten Lichtstelen und im weiteren Verlauf über die Straßenbeleuchtung des Kardinal-Galen-Rings.

 

Auf dem Vorplatz ist zzt. keine weitere Beleuchtung vorhanden. Hier ist eine Ergänzung mit Lichtstelen im Duktus der Bahnhofstraße sinnvoll, um auch den Bereich des Vorplatzes - zwischen der öffentlichen Straßenbeleuchtung des Kardinal-Galen-Ringes und der vorhandenen Beleuchtung in der Passage – adäquat auszuleuchten. In der Entwurfsplanung sind Standorte für drei zusätzliche Stelen enthalten.

 

 

 

D.III       Oberflächenentwässerung

Zur Regelung einer zukünftig geordneten, funktionstüchtigen Oberflächenentwässerung wird diese gemäß den Flächenteilen ebenfalls in zwei Bereiche gegliedert.

Das Oberflächenwasser der Gussasphaltflächen wird einer vor den Gebäuden verlaufenden Entwässerungsrinne aus Edelstahl zugeführt. Sowohl aus Richtung der Gebäude als auch aus Richtung Platz wird ein Gefälle von je 2,5% vorgesehen.

Im Bereich der öffentlichen Pflasterflächen wird eine zweigeteilte Pflasterrinne hergestellt, der das Oberflächenwasser ebenfalls beidseitig mit einem Gefälle von 2,5% zugeführt wird.

 

 

 

E.            Projektkosten und Kostenverteilung

Zur Entwurfsplanung hat das Büro Bargel eine Berechnung der Baukosten erstellt.

Hinzu kommen Planungs- und Nebenkosten. Insgesamt ist derzeit von einem Kostenvolumen von  305.144,91 € brutto auszugehen.

 

Die Stadt Rheine hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster einen Anteil von 192.000 € von diesen Kosten für die Erweiterung der Maßnahme C5 um die „gelbe Passage“ und deren Vorplatz aufgrund von Kosteneinsparungen bei der Maßnahme A2 Umbau Bustreff nachträglich in den Antrag zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2015 eingestellt. Diese Kosten werden anteilig zu 70 % gefördert.

 

Es verbleibt ein diesbezüglicher Eigenanteil von 30%, der anteilig auf die Flächen der jeweiligen Eigentümer bzw. Pächter umzulegen ist. Der Eigenanteil der Stadt Rheine ergibt sich aus den anteiligen öffentlichen Flächen im Projekt.

 

Die verbleibenden, nicht förderfähigen Aufwendungen von 113.144,91 € sind anteilig auf die privaten Eigentümer und Pächter umzulegen.

 

Im Ergebnis ergibt sich nach derzeitigem Sachstand folgende Kostenverteilung:

 

Nr.

 

Gesamt

Anteile Stadt

Anteile privat

1.

Kosten gesamt

305.144,91 €

85.235,88 €

219.909,03 €

2.

davon förderfähig

192.000,00 €

85.235.88 €

106.764,12 €

2.1

davon Förderanteil 70%

134.400,00 €

59.665,12 €

74.734,88 €

2.2

davon Eigenanteil 30%

57.600,00 €

25.570,76 €

32.029,24 €

3.

davon nicht förderfähig

113.144,91 €

0,00 €

113.144,91 €

S

Kostenanteile zu tragen
Summe 2.2 + 3.

25.570,76 €

145.174,15 €

 

Eine Klärung und Regelung der anteiligen Kosten mit den (Teil-)Eigentümern und Pächtern ist Voraussetzung für die weitere Durchführung des Projektes.

 

 

F.            Bürgerbeteiligung

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforder-lich gehalten, um neben den direkt betroffenen Eigentümern bzw. Pächtern auch den Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

G.           Ausbauzeitplanung

Der Ausbau der „gelben Passage“ steht nach Auskunft des Bauleiters für das Cityhaus unmittelbar an, zumal der Betrieb des Drogeriemarktes bereits aufgenommen wurde.

Der Ausbau des Vorplatzes ist – unter der Voraussetzung, dass eine Regelung der anteiligen Kostentragung erfolgt – für 2019 vorgesehen.

Da die Maßnahmen des Förderantrages 2015 innerhalb von 5 Jahren umzusetzen und mit der Förderung abzurechnen sind, wird die Neugestaltung der „gelben Passage“ und des Vorplatzes bis zum Jahresende 2019 fertiggestellt und abgerechnet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:              Übersichtsplan o. M. – Darstellung der Flurstücke

 

Anlage 2:              Entwurf Lageplan, Ing. Büro Bargel

 

Anlage 3:              Entwurf Tiefgaragenschnitt, Ing. Büro Bargel