im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Der
Anna-Louisa-Karsch-Ring befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Die Straße
liegt nördlich der Sutrumer Straße und wird nach Norden und Osten von der
Neuenkirchener Straße und Zeppelinstraße umrahmt. Sie zweigt ringförmig von der
Gisèle-Freund-Straße ab.
Der
Anna-Louisa-Karsch-Ring ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße
mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von
6,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 170 m.
Da die
angrenzenden Grundstücke bereits bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit
der Gisèle-Freund-Straße (2. Bauabschnitt) und der Hildegard-von-Bingen-Straße
endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im
höhengleichen Mischprinzip erfolgen.
2. Einfügung in das Straßennetz
Der
Anna-Louisa-Karsch-Ring ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und seiner Lage
im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Die Straße dient der
Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche
für Fußgänger zur Verfügung. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut
werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Anna-Louisa-Karsch-Ring (verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau
als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit
einer Breite von 6,00 m vorgesehen.
Die
Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und
Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche
beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf.
Ebenso weitet sich das geplante Grünbeet im südwestlichen Kurvenbereich in Höhe
von Haus Nr. 7 auf 3,0 m auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster
erstellt.
Zur Erzielung
einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Stellplatzflächen
werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine
Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
Im Bereich von
Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen)
eingeplant.
4. Entwässerung
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für den
Anna-Louisa-Karsch-Ring sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe
von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau des
Anna-Louisa-Karsch-Ringes handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau des
Anna-Louisa-Karsch-Ringes erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –
voraussichtlich im Sommer/Herbst 2019 und wird voraussichtlich zusammen mit dem
Ausbau der Gisèle-Freund-Straße durchgeführt.
9. Finanzierung
Die Durchführung
der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage