(Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die Gisèle-Freund-Straße befindet sich in den
Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort:
„Wohnpark Dutum Teil E“. Die Straße beginnt an der Nienbergstraße und führt bis
zur Neuenkirchener Straße hoch, wo sie in einem Wendehammer endet.
Der südliche Abschnitt – von der
Nienbergstraße bis zur Sutrumer Straße - wurde bereits im letzten Jahr
ausgebaut. Der nun auszubauende Straßenabschnitt liegt nördlich der Sutrumer
Straße und wird nach Norden von der Neuenkirchener Straße begrenzt.
Die Verkehrsfläche ist als Verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen.
Die Gisèle-Freund-Straße Straße ist in einer
Breite von 7,00 m und im Wendehammer in 20,0m Breite festgesetzt. Nördlich des
Wendehammers befindet sich eine städtische Parzelle von 162 m², die als Fuß-
und Radwegfläche ausgewiesen ist. Diese bietet vorwiegend Raum für
Fahrradabstellplätze.
Zur Schaffung einer verkehrlichen Anbindung
für Fußgänger und Radfahrer an die Neuenkirchener Straße und an die dort
gelegene Bushaltestelle wird eine barrierefreie Zuwegung/Rampe geschaffen.
Die gesamte Ausbaulänge der
Gisèle-Freund-Straße beträgt inkl. des Stichweges 237 m. Die Straße ist
bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion
einzustufen.
Da die
angrenzenden Grundstücke bereits bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit
dem Anna-Louisa-Karsch-Ring und der Hildegard-von-Bingen-Straße endgültig
ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im
höhengleichen Mischprinzip erfolgen.
Die Gisèle-Freund-Straße wird durch ein
Radwegenetz, das ebenfalls ausgebaut wird, von der Zeppelinstraße beginnend mit
den umliegenden Grünanlagen und Spielplatzflächen verbunden. Diese
Wegeverbindung, die auch die einzelnen Anliegerstraßen miteinander verbindet,
bietet den Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit, relativ unberührt vom
Kfz-Verkehr das Quartier zu durchqueren.
2. Einfügung in das Straßennetz
Aufgrund der Verkehrsbedeutung und der Lage
im Straßennetz ist die Gisèle-Freund-Straße als Anliegerstraße einzustufen. Die
Straße dient der Erschließung der Grundstücke, steht als Aufenthaltsfläche zur
Verfügung und bietet Parkraum. Im Hinblick auf diese Nutzungsformen soll die
Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame
Fahr- und Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Gisèle-Freund-Straße
(verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter
Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 7,00 m
(6,00 m im Stichweg) vorgesehen. Die Fläche im Wendehammer weitet sich auf 20 m
auf.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen in 2,00 m Breite und Grünbeeten mit
Breiten zwischen 1,0 m bis 2,75 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche
beträgt 4,00 m bis 7,00 m und weitet sich in den Kreuzungsbereichen auf. Die
Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer
optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Stellplatzflächen werden in
anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung
aus abgerundeten Bordsteinen.
Im Bereich von Versorgungsleitungen werden
lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.
4. Entwässerung
Die Entwässerung der befestigten
Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und
Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die Gisèle-Freund-Straße sind
energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen
Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen
Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich
zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der Gisèle-Freund-Straße handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i.
V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der
Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf
den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten
Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten
(z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die
Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau
der Gisèle-Freund-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –im
Sommer/Herbst 2019 und wird voraussichtlich zusammen mit dem Ausbau der
Hildegard-von-Bingen-Straße und des Anna-Louisa-Karsch-Ringes durchgeführt.
9. Finanzierung
Die
Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019
vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage