Betreff
Ausbau Gisèle-Freund-Straße (53014-3571)
(Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
094/19
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Gisèle-Freund-Straße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Die Straße beginnt an der Nienbergstraße und führt bis zur Neuenkirchener Straße hoch, wo sie in einem Wendehammer endet.

Der südliche Abschnitt – von der Nienbergstraße bis zur Sutrumer Straße - wurde bereits im letzten Jahr ausgebaut. Der nun auszubauende Straßenabschnitt liegt nördlich der Sutrumer Straße und wird nach Norden von der Neuenkirchener Straße begrenzt.

Die Verkehrsfläche ist als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

Die Gisèle-Freund-Straße Straße ist in einer Breite von 7,00 m und im Wendehammer in 20,0m Breite festgesetzt. Nördlich des Wendehammers befindet sich eine städtische Parzelle von 162 m², die als Fuß- und Radwegfläche ausgewiesen ist. Diese bietet vorwiegend Raum für Fahrradabstellplätze.

Zur Schaffung einer verkehrlichen Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an die Neuenkirchener Straße und an die dort gelegene Bushaltestelle wird eine barrierefreie Zuwegung/Rampe geschaffen.

 

Die gesamte Ausbaulänge der Gisèle-Freund-Straße beträgt inkl. des Stichweges 237 m. Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen.

Da die angrenzenden Grundstücke bereits bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit dem Anna-Louisa-Karsch-Ring und der Hildegard-von-Bingen-Straße endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen.

Die  Gisèle-Freund-Straße wird durch ein Radwegenetz, das ebenfalls ausgebaut wird, von der Zeppelinstraße beginnend mit den umliegenden Grünanlagen und Spielplatzflächen verbunden. Diese Wegeverbindung, die auch die einzelnen Anliegerstraßen miteinander verbindet, bietet den Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit, relativ unberührt vom Kfz-Verkehr das Quartier zu durchqueren.

 

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutung und der Lage im Straßennetz ist die Gisèle-Freund-Straße als Anliegerstraße einzustufen. Die Straße dient der Erschließung der Grundstücke, steht als Aufenthaltsfläche zur Verfügung und bietet Parkraum. Im Hinblick auf diese Nutzungsformen soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

 

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Gisèle-Freund-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 7,00 m (6,00 m im Stichweg) vorgesehen. Die Fläche im Wendehammer weitet sich auf 20 m auf.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen in 2,00 m Breite und Grünbeeten mit Breiten zwischen 1,0 m bis 2,75 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 7,00 m und weitet sich in den Kreuzungsbereichen auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.

 

 

4. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

5. Beleuchtung

 

Für die Gisèle-Freund-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Gisèle-Freund-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Gisèle-Freund-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –im Sommer/Herbst 2019 und wird voraussichtlich zusammen mit dem Ausbau der Hildegard-von-Bingen-Straße und des Anna-Louisa-Karsch-Ringes durchgeführt.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage