Betreff
Ausbau Anna-Louisa-Karsch-Ring (53014-3575)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
195/19
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

 „Anna-Louisa-Karsch-Ring“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung vom Anna-Louisa-Karsch-Ring hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 7 Anlieger erschienen. Es wurde 1 Eingabe eingereicht und eine mündliche Anregung gemacht. Die schriftliche Eingabe (Nr. 2) ist als Anlage 1 beigefügt.

 

1.                  Mündliche Eingabe:

Verschiebung der Leuchte vor Haus Nr. 1 

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird die Verschiebung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 1 um 1m nach Westen gewünscht.

 

Diesem Wunsch stehen aus verkehrstechnischer Sicht keine Gründe entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 1 um 1 Meter nach Westen zu verschieben.

 

 

2.         Eingabe:

            Verlängerung des Strauchbeetes vor Haus Nr.9

           

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.2.:

                                                                                                                                                           

Es wird von Anliegerseite angeregt, das Grünbeet vor Haus Nr. 9 in südliche Richtung zu verlängern (ca. 3m) um unberechtigtes Parken dort zu unterbinden.

 

Da der Anlieger auf der Südseite keine spätere Zufahrt eingeplant hat, steht einer Verlängerung des Beetes nichts entgegen.

Um die Begegnung Pkw/Lkw (Müllfahrzeug) zu gewährleisten sollte das Beet maximal auf 4,50 m verlängert werden. Die Änderung wurde in die Planung übertragen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Strauchbeet vor Haus Nr. 9 von 3,00 m auf 4,50 m zu verlängern.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Anna-Louisa-Karsch-Ring (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen am Straßenring alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer optischen Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m.

 

Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Beim geplanten Ausbau des Anna-Louisa-Karsch-Ringes handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90% Anliegeranteil).

Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in den Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z.B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.


Anlagen:

 

Anlage 1:  Eingabe 2

Anlage 2:  Lageplan zur Abwägung