im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
„Anna-Louisa-Karsch-Ring“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem
bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung vom
Anna-Louisa-Karsch-Ring hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in
den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 7 Anlieger
erschienen. Es wurde 1 Eingabe eingereicht und eine mündliche Anregung gemacht.
Die schriftliche Eingabe (Nr. 2) ist als Anlage 1 beigefügt.
1.
Mündliche Eingabe:
Verschiebung
der Leuchte vor Haus Nr. 1
Abwägung zu 1.1:
Von
Anliegerseite wird die Verschiebung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 1 um 1m
nach Westen gewünscht.
Diesem Wunsch stehen aus verkehrstechnischer
Sicht keine Gründe entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, die geplante
Leuchte vor Haus Nr. 1 um 1 Meter nach Westen zu verschieben.
2. Eingabe:
Verlängerung des Strauchbeetes vor
Haus Nr.9
Abwägung zu 1.2.:
Es
wird von Anliegerseite angeregt, das Grünbeet vor Haus Nr. 9 in südliche
Richtung zu verlängern (ca. 3m) um unberechtigtes Parken dort zu unterbinden.
Da der Anlieger auf der Südseite keine
spätere Zufahrt eingeplant hat, steht einer Verlängerung des Beetes nichts entgegen.
Um die Begegnung Pkw/Lkw (Müllfahrzeug) zu
gewährleisten sollte das Beet maximal auf 4,50 m verlängert werden. Die
Änderung wurde in die Planung übertragen.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.:
Der Bauausschuss beschließt, das Strauchbeet
vor Haus Nr. 9 von 3,00 m auf 4,50 m zu verlängern.
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Anna-Louisa-Karsch-Ring (Verkehrsberuhigter Bereich)
Inzwischen sind die privaten
Grundstücksflächen am Straßenring alle bebaut, so dass ein Ausbau als
verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer
Breite von 6,00 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich
gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich
abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer
optischen Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m
bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das
Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die
Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m.
Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn
werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage
eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich
Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal.
Beim geplanten Ausbau des
Anna-Louisa-Karsch-Ringes handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90%
Anliegeranteil).
Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage
durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses
Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in den Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z.B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe 2
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung