Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292
Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße/Laugärten", der Stadt Rheine

I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungs(Feststellungs)beschluss nebst Begründung
Vorlage
300/19
Aktenzeichen
PG 5.1 - go
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.       Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungs-(Feststellungs-) beschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungs(Feststellungs)beschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungs-(Feststellungs-)beschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungs-(Feststellungs-)beschlusses geltenden Fassung wird die 2 . Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292 , Kennwort: " Kolon-Eggert-Straße/Laugärten ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

Begründung:

 

Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße/Laugärten" hat zum Ziel, eine künftige Nutzung zu Wohnzwecken sowie die vorhandene Spielplatznutzung in dem dargestellten Geltungsbereich planungsrechtlich zu sichern.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 24.06.2019 bis einschließlich 26.07.2019 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden, mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungs-(Feststellungs-)beschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 2 und 3; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:              Abwägungsvorschläge

Anlage 2:              Bebauungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 3:              Bebauungsplanentwurf  -  NEU mit Legende

Anlage 4:              Begründung

Anlage 5:              Textliche Festsetzungen

Anlage 6:              Artenschutzrechtliche Prüfung