Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) entsprechend der
Anlage 1 zur Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den
Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II, Gute Schule
2020 und Digitalpakt Schulen entsprechend Anlage 2 zu verwenden.
Begründung:
Die Stadt Rheine erhält auch in 2020 Zuwendungen aus diversen Förderprogrammen. Ziel der Verwaltung ist die vollständige Inanspruchnahme der Fördergelder und ihre möglichst vorrangige Verwendung im Ergebnisplan.
1. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –
Kapitel I (KInvFG I)
Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) rund 4,069 Mio. EUR an Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung. Der städtische Eigenanteil beträgt 10 %, so dass das Volumen der Fördermaßnahmen bei 4,521 Mio. EUR liegt. Der Förderzeitraum endet 31.12.2020.
Zum Abschluss des Förderprogrammes sollen in dem Haushaltsjahr 2020 noch folgende Maßnahmen realisiert werden:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel |
Stadthalle Rheine - Austausch
der Beleuchtungsmittel |
150.000,00 EUR |
135.000,00 EUR |
Gymnasium Dionysianum -
Erneuerung Fenster |
80.000,00 EUR |
72.000,00 EUR |
Euregio-Gesamtschule - Dachsanierung
Gebäudeteil A |
80.000,00 EUR |
72.000,00 EUR |
Marienschule Hauenhorst -
Dachsanierung Aula |
70.000,00 EUR |
63.000,00 EUR |
Sporthallen - Umstellung der
Beleuchtung auf LED |
350.000,00 EUR |
315.000,00 EUR |
Gesamt |
730.000,00 EUR |
657.000,00 EUR |
Die voraussichtliche Gesamtsumme der geplanten Fördermaßnahmen für das Jahr 2020 übersteigt den noch offenen Förderbetrag um 0,348 Mio. EUR. Sollten nach Durchführung der ersten vier Maßnahmen der Tabelle noch nicht alle Fördergelder komplett abgerufen werden können, würden die restlichen Fördergelder für die Maßnahme „Umstellung der Beleuchtung auf LED in verschiedenen Sporthallen“ verwendet werden.
Die vom Rat am 25.09.2018 beschlossene Maßnahme „Sanierung der Umkleiden in der Sporthalle der Alexander-von-Humboldt-Schule“ soll erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden und wird daher nicht mehr über das Förderprogramm KInvFG I abgerechnet werden.
Eine Übersicht über alle Maßnahmen und deren Umsetzungsstände kann der Anlage 1 entnommen werden.
2.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
– Kapitel II (KInvFG II)
Die Stadt Rheine erhält aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KInvFG II) rd. 4,123 Mio. € Zuwendungen an Bundesmitteln. Auch bei diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so dass die Fördermaßnahmen einen Volumen von insgesamt 4,535 Mio. € haben. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 €. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2022.
Der Förderbereich des KInvFG II umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmeweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern, z.B. Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten, Ganztagsräume, Labore.
Da die Mittel aus dem KInvFG II bis Ende 2022 abgerufen werden können, werden zunächst vorrangig die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen berücksichtigt.
Aufgrund der Verschiebung von Baumaßnahmen der Grundschuloffensive auf nachfolgende Jahre sollen die Fördermittel in 2020 anteilig für folgende andere, förderfähige Schulbaumaßnahmen eingesetzt werden:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel |
Kopernikus-Gymnasium -
Erneuerung Klassentüren |
75.000,00 EUR |
67.500,00 EUR |
Alexander-v.-Humboldt-Schule -
Dachsanierung |
180.000,00 EUR |
162.000,00 EUR |
Annetteschule - Erneuerung
Flachdach Pausen-WC |
75.000,00 EUR |
67.500,00 EUR |
Emsland-Gymnasium -
Brandschutzmaßnahmen, Akustikdecke u. Erneuerung der Beleuchtung in den
Fluren |
150.000,00 EUR |
135.000,00 EUR |
Emsland-Stadion - Sanierung des
Flachdachs der Hausmeisterwohnung |
90.000,00 EUR |
81.000,00 EUR |
Euregio-Gesamtschule -
Umstellung auf LED-Beleuchtung (ein Gebäudeteil) |
80.000,00 EUR |
72.000,00 EUR |
Overbergschule - Herrichtung für
die Paul-Gerhardt-Schule und andere Ausweichklassen (Fenster, Böden,
Medienentwicklungsplan, Brandschutz, Decken, Beleuchtung, etc.) |
550.000,00 EUR |
495.000,00 EUR |
Kopernikus-Gymnasium -
(Teil-)Sanierung Sporthalle (1. Bauabschnitt) |
500.000,00 EUR |
450.000,00 EUR |
Gesamt |
1.700.000,00 EUR |
1.530.000,00 EUR |
Die restlichen Fördermittel i. H. von 2,593 Mio. EUR sollen in 2021 komplett in Anspruch genommen werden.
In der Anlage 2 sind diese Beträge in der Zeile „KInvFG – Teil II“ abgebildet.
3.
Gute
Schule 2020
Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 in den Jahren 2017 - 2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio. EUR, also insgesamt rd. 7 Mio. EUR. Ein städtischer Eigenanteil ist bei diesem Förderprogramm nicht zu leisten.
Es werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.
Die Mittel sind für das jeweilige Jahr abzurufen, können aber mit Ausnahme vom Jahr 2020 im Folgejahr angefordert werden, da die Mittel letztmalig in 2020 abgerufen werden können.
Für 2017 wurden die Mittel für die Erweiterung der Euregio-Gesamtschule (rd. 1,3 Mio. EUR) und die Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule (450 TEUR) eingesetzt (siehe Vorlage Nr. 053/17). Dagegen war für 2018 kein Mittelabruf eingeplant worden (vgl. Vorlage Nr. 344/18), stattdessen sollen diese Mittel in 2019 zusammen mit der Jahresrate für 2019 abgerufen und vorrangig für die Umsetzung von Maßnahmen der Grundschuloffensive und des Medienentwicklungsplanes eingesetzt werden.
Zwischenzeitlich ist mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen worden. Entgegen erster Einschätzung sind die Baumaßnahmen an der Johannesschule Eschendorf, der Edith-Stein-Schule und der Gertrudenschule so wesentlich, dass sie nach Rücksprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung komplett als investive Maßnahmen bewertet werden. An der Michaelschule soll in 2020 zwar mit der Planung der Baumaßnahmen begonnen werden, die anschließende Durchführung wird aber erst ab 2021 erfolgen, so dass in 2020 nur investive Auszahlungen für die Planung zu erwarten sind.
Ein primäres Ziel der Verwaltung ist die vorrangige Inanspruchnahme der Fördergelder im Ergebnisplan, um eine Entlastung des Haushaltes zu erzielen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die noch ausstehende Rate für 2020 wie folgt einzusetzen:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Grundschuloffensive -
Paul-Gerhardt-Schule |
600.000,00 EUR |
Grundschuloffensive -
Canisiusschule Altenrheine |
450.000,00 EUR |
Grundschuloffensive -
Brandschutzmaßnahmen |
250.000,00 EUR |
Gymnasium Dionysianum -
Sanierung Biologieräum |
250.000,00 EUR |
Euregio-Gesamtschule -
Dachsanierung Gebäudeteil B |
200.000,00 EUR |
Gesamt |
1.750.000,00 EUR |
In der Anlage 2 sind diese Beträge in der Zeile „GS 2020 für 2020“ abgebildet.
4. Digitalpakt
Schulen
Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Schulen“ rund 2,958 Mio. EUR. Bei diesem Förderprogramm beträgt der städtischen Eigenanteil mindestens 10 %, so dass sich das Volumen der Fördermaßnahmen auf insgesamt 3,287 Mio. € beläuft.
Schwerpunkt dieses Förderprogramms ist die Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für den Aufbau und für die Verbesserung der IT-Grundstruktur, d. h. für den Aufbau bzw. die Verbesserung einer digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Aufbau eines schulischen WLANs sowie Beschaffung und Einbau von Anzeige- und Interaktionsgeräten. Weiterhin werden digitale Arbeitsgeräte, die insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung sowie für die berufsbezogene Ausbildung oder für Lehrerarbeitsplätze eingesetzt werden, gefördert. Die Zuwendungen können auch für die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten eingesetzt werden, allerdings dürfen hierfür nur 20 Prozent der Gesamtinvestitionen für alle allgemeinbildenden Schulen eines Schulträgers und pro Schule maximal nur 25.000 EUR verwendet werden.
Für folgende Fördermaßnahmen sollen in 2020 insgesamt rd. 1,294 Mio. EUR abgerufen werden:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel |
IT-Grundstruktur -
Medienentwicklungsplan Zentrale Gebäudewirtschaft (Elektroarbeiten, etc.) |
850.000,00 EUR |
765.000,00 EUR |
Mobile Endgeräte -
Medienentwicklungsplan Schulverwaltung |
287.500,00 EUR |
258.750,00 EUR |
Interaktive Tafeln -
Medienentwicklungsplan Schulverwaltung |
300.000,00 EUR |
270.000,00 EUR |
Gesamt |
1.437.500,00 EUR |
1.293.750,00 EUR |
In der Anlage 2 sind diese Beträge in der Zeile „Digitalpakt“ abgebildet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen in den kommenden Jahren wie folgt
verwendet werden:
2020 konsumtiv: 4.303.389 EUR investiv: 270.000 EUR
2021 konsumtiv: 3.419.575 EUR investiv: 270.000 EUR
2022 konsumtiv: 481.900 EUR investiv: 85.800 EUR
Gesamt: konsumtiv: 8.204.864 EUR investiv: 625.800 EUR
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über die Verwendung der Fördermittel nach dem KInvFG I
Anlage 2: Übersicht über die Verwendung der Fördermittel nach dem KInvFG II, Gute Schule 2020 und Digitalpakt Schule