Betreff
Ausbau des Spechtweges (53014-0071)
Offenlage
Vorlage
397/19
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Stichstraße „Spechtweg“ befindet sich in Mesum außerhalb der Grenzen eines Bebauungsplanes. Jedoch grenzt südlich die „Innenbereichssatzung Eichelhäherstraße, Finkenstraße, Burgsteinfurter Damm im Bezirk Mesum“ an.

 

Die Stichstraße „Spechtweg“ zweigt nördlich der Eichelhäherstraße ab und ist aufgrund ihrer Sackgassenlage als reine Wohnstraße anzusehen.

 

 

 

2.     Einfügung in das Straßennetz / Bestandssituation:

 

Die Stichstraße „Spechtweg“ ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Sackgassenlage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Die angrenzende Eichelhäherstraße ist als Tempo-30-Zone ausgeschildert. Die Stichstraße „Spechtweg“ dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und eine Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

Die Fahrbahn des Spechtweges ist provisorisch in einer Breite von ca. 4,00 m asphaltiert und wird schon viele Jahre genutzt. Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen.

 

Im Jahr 1963 wurde der vorhandene Schmutzwasserkanal im Spechtweg erbaut. Ein Regenwasserkanal ist derzeit nicht vorhanden. Die Straßenentwässerung ist nicht geregelt und versickert im Seitenbereich. Dadurch kommt es bei stärkeren Regenereignissen zu Überflutungsproblemen. Weiter gelangt teilweise Regenwasser über die Lüftungsöffnungen der Schachtdeckel in den Schmutzwasserkanal.

 

Aktuell wird noch ein zusätzliches größeres Bauvorhaben am Ende der Sackgasse errichtet, so dass der vorhandene Schmutzwasserkanal nach heutigen Bemessungskriterien hydraulisch nicht ausreicht. Die Zustandsbewertung mittels Kamerabefahrung aus 2018 hat ergeben, dass der Schmutzwasserkanal saniert werden muss.

 

Im Zuge der geplanten Straßenbaumaßnahme wird der Schmutzwasserkanal daher in offener Bauweise saniert und der Regenwasserkanal hergestellt. Die Entwässerung des Spechtweges wird dann im Trennsystem an die Trennkanalisation in der Eichelhäherstraße angeschlossen.

 

Im Bereich des auszubauenden Spechtweges befinden sich auf einer Länge von etwa 120 Metern zurzeit nur 2 Leuchten. Diese mangelhafte Beleuchtung wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

 

 

3.     Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:

 

 

Stichweg „Spechtweg“

 

Verkehrsfläche:

 

Es ist ein Ausbau als höhengleiche Mischfläche innerhalb der vorhandenen Straßenparzelle (Straßenbreite ca. 5,50 m bzw. 7,00 m und Wendehammer mit Umfangslängen von ca. 12,00 m bzw. 13,00 m) geplant.

Die Mischfläche soll aus Betonsteinpflaster hergestellt werden. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) im Bereich der Parkstände eingeplant.

Die Parkstände sind mit einer Breite von 2,00 m angelegt. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Aufgrund der beidseitig vorhandenen Gas- bzw. Wasserleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant.

 

 

 

4.     Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von 5 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.

 

 

 

5.     Entwässerung:

 

Die Entwässerung erfolgt über eine ca. 30 cm breite Entwässerungsrinne mit Straßenabläufen und Anschluss an die neu herzustellende Regenwasserkanalisation. 

 

 

 

6.     Kanal:

 

Der ZAP (Zentraler Abwasserplan) aus dem Jahr 2016 ergibt eine unzureichende hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Regenwasserkanalisation in der Finkenstraße (Rektor-Kuper-Str. bis Eichelhäherstr.) und der Richardstraße (Finkenstr. bis Kranichstr.). In der Vorbereitung der Kanalbaumaßnahme sind alle umliegenden Stichwege untersucht worden.

Eine durchgeführte TV-Kanalbefahrung des Schmutzwasserkanals hat ergeben, dass baulicher Sanierungsbedarf besteht. Da gleichzeitig der Neubau des Regenwasserkanals im Spechtweg, durchgeführt werden muss, werden die Haltungen des Schmutzwasserkanals (alle Baujahr 1963) in offener Bauweise saniert. Die geschätzten Kanalbaukosten belaufen sich auf ca. 80.000 €.

Weiter wird in der Kranichstr. und im Ammerweg der Regenwasserkanal erstmalige errichtet. Eine Sanierung der Schmutzwasserkanalisation in der Kranichstr. und im Ammerweg ist nicht erforderlich.

 

 

 

7.     Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

Von den Anliegern des Spechtweges ist vorab bereits ein Schreiben eingegangen, in dem andere Herstellungsmerkmale sowie der Verzicht auf ausgewiesene Parkflächen und Grünbeete geäußert werden. Das Schreiben wird im Zuge der Abwägung, die nach der Offenlage erfolgt, als Eingabe berücksichtigt.

 

 

 

8.     Abrechnung der Baukosten:

 

Beim geplanten Ausbau des Spechtweges handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

 

9.     Ausbauzeitpunkt:

 

Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2021 zusammen mit dem erforderlichen Kanalbau beginnen.

 

 

 

10.  Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme war ursprünglich in der Haushaltsplanung für 2018 und 2019 vorgesehen. Die Baukosten (160.000 €) und die Beiträge (137.000 €) werden in der Fachausschussberatung des Bauausschusses zum Haushaltsplan 2020 eingebracht und für das Jahr 2021/22 neu veranschlagt.

 

 

 

11.  Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der Bau der Anlagen erfordert Energieeinsatz für Baumaterial und Bautätigkeiten.

Die Maßnahmen dienen nach der Fertigstellung - aufgrund der Sackgassenlage - lediglich der Aufnahme des Anliegerverkehrs zur Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke.

Auch wenn es angrenzend zum Spechtweg schon viele begrünte Gärten gibt, dienen die vorgesehenen Grünbeete der Verbesserung des Kleinklimas. Die Größe und Anzahl der geplanten Grünbeete wurden der Örtlichkeit und erforderlichen Befahrbarkeit der Verkehrsfläche angepasst. Eine Bepflanzung mit Bäumen ist aufgrund der beidseitig vorhandenen Gas- bzw. Wasserleitungen leider nicht möglich, so dass lediglich eine Strauchbepflanzung erfolgen kann.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab

Eingabe der Anlieger