Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und
beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine
AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße befindet sich im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.284, Kennwort: „Industriegebiet GVZ Rheine“.
Die Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße ist eine Straße innerhalb eines Gewerbegebietes.
Die angrenzenden Grundstücke an der Dunlopstraße sind
größtenteils bereits bebaut, so dass
ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.
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2. Einfügung
in das Straßennetz:
Die Dunlopstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als reine Gewebestraße anzusehen. Sie verbindet die Meitnerstraße mit der Röntgenstraße.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
Dunlopstraße
Fahrbahn:
Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Belastungsklasse Bk 3,2 in einer Breite von 6,50 m vorgesehen, die durch eine Rinne und einen Hochbord eingefasst wird.
Der Hochbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.
Verkehrsgrün:
An der Nordseite der Fahrbahn werden Grünbeete in einer Breite von
2,50 m angelegt, die den Parkstreifen unterteilen und Unterbrechungen zwischen den Grundstückszufahrten bilden.
An der Südseite wird ein durchgehender Grünstreifen in einer Breite von 1,50 m angelegt, der nur durch Grundstückszufahrten unterbrochen wird und eine Bepflanzung mit Straßenbäumen erhält.
Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.
Parkstreifen:
An der Nordseite der Fahrbahn wird ein Parkstreifen in einer Breite von
2,50 m in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d= 8 cm angelegt.
Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt die
Entwässerungsrinne, zum Gehweg durch
Hochbordsteine.
Kombinierter
Geh- und Radweg:
Der Ausbau des südlichen kombinierten Geh- und Radweges erfolgt in einer Breite von 2,50 m.
Ausgeführt wird der Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster
d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
Gehweg:
Der Gehweg auf der Nordseite, der überwiegend dem Ein- und Aussteigen entlang des Parkstreifens dient, erhält eine Breite von 1,00 m.
Ausgeführt wird der Gehweg in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
4. Beleuchtung:
Es werden energieeffiziente
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m mit Ausleger aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 3. Quartal 2020 beginnen.
8. Finanzierung:
Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an.
9. Auswirkung
auf den kommunalen Klimaschutz:
Die Ausprägung der Straßenflächen wird im Zuge
der Erstellung des Bebauungsplanes festgelegt, um eine ausreichende
Erschließung des Gewerbegebietes zu erzielen. Damit verbunden ist eine
zunehmende und weit reichende Flächenversiegelung, die einen direkten und
indirekten Einfluss auf das (Stadt)klima hat. Die Flächenversiegelung wird
künftig auf Grund zunehmender Starkregenereignisse von Bedeutung sein. Zudem
wird durch die Versiegelung, die direkte Kohlenstoffspeicherung und die
Kühlfunktion des Bodens unterbunden. Der
nun geplante Endausbau der Straßen kann daher keinen grundsätzlichen Beitrag
zur Verbesserung des Kleinklimas oder der Erhöhung der CO2-Speicherfähigkeit
von Böden leisten und stellt somit keinen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und
zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Rheine dar.
Allerdings werden bei der vorliegenden Planung durch die
Anpflanzung von Bäumen, sowie die Anlage von Grünstreifen Maßnahmen ergriffen,
die dem Kleinklima dienen und ein Zeichen für mehr Grün in der Stadt sind.
Zur Reduzierung des Verbrauches von
natürlichen Energiereserven werden energieeffiziente Straßenleuchten
eingesetzt, die in der Nacht stundenweise abgeschaltet wird.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplanverkleinerung ohne Maßstab