Betreff
Ausbau der Meitnerstraße von Röntgenstraße bis Daimlerstraße (53014-9076)
Offenlage
Vorlage
400/19
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.         Festsetzung im Bebauungsplan:

 

             Die Meitnerstraße von Röntgenstraße bis Daimlerstraße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.284, Kennwort: „Industriegebiet GVZ Rheine“.

 

           Die Meitnerstraße von Röntgenstraße bis Daimlerstraße ist eine Straße innerhalb eines Gewerbegebietes.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Meitnerstraße sind größtenteils bereits bebaut,  so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

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2.         Einfügung in das Straßennetz:

 

             Die Meitnerstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als reine Gewebestraße anzusehen. Sie verbindet die Röntgenstraße mit der Daimlerstraße.

 

 

                          

3.         Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Meitnerstraße   

 

 Fahrbahn:

 

Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Belastungsklasse Bk 3,2 in einer Breite von 6,50 m   vorgesehen, die durch eine Rinne und einen Hochbord eingefasst wird.

Der Hochbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

 

Verkehrsgrün:

 

An der Ostseite der Fahrbahn werden Grünbeete in einer Breite von

2,50  m angelegt, die den Parkstreifen unterteilen und Unterbrechungen zwischen den Grundstückszufahrten bilden. 

 

An der Westseite wird ein durchgehender Grünstreifen in einer Breite von 1,50 m angelegt, der nur durch Grundstückszufahrten unterbrochen wird und eine Bepflanzung mit Straßenbäumen erhält.

 

   Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.  

 

           

 

 Parkstreifen:

 

  An der Ostseite der Fahrbahn wird ein Parkstreifen in einer Breite von

2,50  m in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d= 8 cm angelegt.

 

Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch die Entwässerungsrinne, zum Gehweg durch Hochbordsteine.  

 

 

 

  Kombinierter Geh- und Radweg:

 

      Der Ausbau des südlichen kombinierten Geh- und Radweges erfolgt in einer Breite von 2,50 m.

 

     Ausgeführt wird der Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster

     d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

 

  Gehweg:

 

Der Gehweg auf der Nordseite, der überwiegend dem Ein- und Aussteigen entlang des Parkstreifens dient, erhält eine Breite von 1,00 m.

 

Ausgeführt wird der Gehweg in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche  der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

 

 

4.         Beleuchtung:

 

             Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m mit Ausleger aufgestellt.

 

 

 

 

 

 

5.         Entwässerung:

 

             Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

 

 

6.         Bürgerbeteiligung:

 

             Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

7.         Ausbauzeitpunkt:

 

             Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 3. Quartal 2020 beginnen.

 

 

 

8.         Finanzierung:

 

            Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an.

 

 

 

9.         Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Die Ausprägung der Straßenflächen wird im Zuge  der Erstellung des Bebauungsplanes festgelegt, um eine ausreichende Erschließung des Gewerbegebietes zu erzielen. Damit verbunden ist eine zunehmende und weit reichende Flächenversiegelung, die einen direkten und indirekten Einfluss auf das (Stadt)klima hat. Die Flächenversiegelung wird künftig auf Grund zunehmender Starkregenereignisse von Bedeutung sein. Zudem wird durch die Versiegelung, die direkte Kohlenstoffspeicherung und die Kühlfunktion des Bodens unterbunden.  Der nun geplante Endausbau der Straßen kann daher keinen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas oder der Erhöhung der CO2-Speicherfähigkeit von Böden leisten und stellt somit keinen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Rheine dar.

 

Allerdings werden bei der vorliegenden Planung durch die Anpflanzung von Bäumen, sowie die Anlage von Grünstreifen Maßnahmen ergriffen, die dem Kleinklima dienen und ein Zeichen für mehr Grün in der Stadt sind.

 

Zur Reduzierung des Verbrauches von natürlichen Energiereserven werden energieeffiziente Straßenleuchten eingesetzt, die in der Nacht stundenweise abgeschaltet wird.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplanverkleinerung ohne Maßstab