Betreff
Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63 (53014-3577)
Offenlage
Vorlage
410/19
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63 (53014-3577) zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.            Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Nienbergstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Sammelstraße (nach RASt 06) einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) vorgesehen. Die Gehwege werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

Es ist vorgesehen, die derzeit ab Haus Nr. 63 nach Westen beginnende T-30-Zone auf die gesamte Länge der Nienbergstraße auszuweiten.

 

2.            Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Nienbergstraße ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort:  „Wohnpark Dutum – Teil E“ (2013).

Dort ist die Straßenparzelle mit einer Breite von 11,50 m vorgesehen.

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut, so dass nun ein Endausbau dieses Straßenabschnittes erfolgen sollte. Die Nienbergstraße fungiert als Wohnsammelstraße für das Wohnquartier und soll im Separationsprinzip hergestellt werden. Neben der Verkehrsfläche für den Fahrverkehr erhält sie separate Gehwege und wechselseitig angelegte Parkflächen.

 

3.            Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:

 

Die Nienbergstraße ist in Teilen bereits langjährig für die Erschließung der damals noch direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt worden.

 

Mit Erschließung des Baugebietes im Jahr 2014 wurde die vorhandene Befestigung entfernt und die Baustraße wurde vollständig neu hergestellt.

 

Die heutige Baustraße hat eine etwa 5 m breite Asphaltbefestigung.

Gehwege, Leuchten und provisorische Straßenabläufe sind nicht vorhanden.

 

Im Westen schließt der auszubauende Abschnitt an den bereits ausgebauten Abschnitt der Nienbergstraße an. Im Osten endet der Ausbau im ebenfalls schon fertigen Einmündungsbereich zur Zeppelinstraße.

 

Nördlich mündet der gerade fertiggestellte Abschnitt der Gisele-Freund-Straße ein, an drei Stellen gibt es Anschlusspunkte für die im Gebiet vorgesehenen Radwege im Grünzug. Diese sind noch nicht ausgebaut.

 

 

4.            Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,50 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 2,0 m Breite vorgesehen. Außerdem werden wechselseitig Parkflächen –teilweise ergänzt durch Grünbeete- zwischen Fahrbahn und Gehweg vorgesehen.

Außerdem sind fünf Fahrbahneinengungen auf 3,50 m bis 4,50 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Eine größere Anzahl von Einengungen ist  aufgrund der Zufahrts- und Einmündungssituationen nicht umsetzbar.

In allen Einengungen ist zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung durch  Bäume vorgesehen. Die recht geringe Größe einiger der entstehenden Baumbeete wird voraussichtlich durch entsprechende Maßnahmen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Granulat unter den Gehwegen).

 

Im westlichen Ausbaubereich wird die Nienbergstraße von dem im Grünzug des Wohnparks Dutum verlaufenden Radweges gequert. Dort ist zusätzlich insbesondere zum Schutz des Radfahrers, eine einseitige Einengung der Fahrbahn auf 4,50 m Breite und eine Änderung des Fahrbahnbelages geplant.

 

Ein solcher Materialwechsel wird auch im Einmündungsbereich der Gisele-Freund-Straße vorgesehen. Mit diesen Belagsänderungen, die auch mit einer leichten Erhöhung der Fahrbahn einhergehen, soll die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstützt werden, wie es bereits im ersten Abschnitt der Nienbergstraße (und auch anderer Straßen) praktiziert wird.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt und die Gehwege mit Platten be­festigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen unter­geord­neter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster, während die Parkflächen aus anthrazitfarbenem Pflaster gefertigt werden. Die im Fahrbahnbereich nicht asphaltierten Bereiche erhalten eine Oberfläche aus rotem Betonsteinpflaster.

 

 

5.            Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation ange­schlossen werden.

 

 

6.            Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung energieeffizienter Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

7.            Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.            Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Nienbergstraße (von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitrags­höhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

9.            Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr 2020.

 

 

10.         Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan 2019 für die Jahre 2019 und 2020 vorgesehen.

 

 

11.         Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der Ausbau der Nienbergstraße im betrachteten Abschnitt zur T-30-Zone mit den dazugehörigen Einengungen der Fahrbahn auf die Mindestbreite und einer Verschwenkung der Fahrbahn führt zu einer Verringerung der aktuell in diesem Bereich gefahrenen Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, so dass hiermit die Belastung der Umwelt im Vergleich zum derzeitigen Zustand reduziert wird.

In den Seitenbereichen und den Einengungsbereichen wird –auch aus Gründen des Klimaschutzes- die Anpflanzung von Bäumen empfohlen.

            Auch wenn es in diesem Bereich viele Gärten gibt und an dieser Stelle kein klimatisch           besonders belasteten Bereich vorliegt, ist zur Verbesserung des Kleinklimas die

            Anpflanzung von Bäumen empfehlenswert.    


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplanverkleinerung