Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante zur Barrierefreiheit und zum Brandschutz planerisch weiterverfolgt werden soll.

 

Die Entwurfsplanung mit dem entsprechenden Stand der Kostenberechnung soll im Bauausschuss vorgestellt werden.

 


Begründung:

 

Barrierefreiheit:

 

Am 29.06.2017 wurde im Bauausschuss (Vorl.-Nr.207/17) und am 06.09.2017 im Schulausschuss (Vorl.-Nr. 266/17) der Stadt Rheine zu „Maßnahmen am Gymnasium Dionysianum“ u. a. das Thema „Barrierefreie Erschließung des historischen Gebäudes“ beraten. Anlass war ein Antrag der SPD, das Gymnasium Dionysianum barrierefrei auszubauen.

 

Im Neubau (Kleihues-Bauteil) befindet sich zwar eine Aufzugsanlage, die auch den Bauteil aus 1977 anbindet. Der Bauteil aus 1968/70 wird zurzeit durch den Umbau zum Selbstlernzentrum im Dachgeschoss ebenfalls barrierefrei angebunden. Das 1. Obergeschoss dieses Baukörpers erhält zurzeit einen Treppenlift.

 

Der Ursprungsbau von Josef Franke aus dem Jahr 1908/09 (Anlage 01) mit u. a. dem Lehrerbereich im 1. OG der Aula im 2. OG, dem Kunst- und Musikbereich im DG und Unterrichtsräumen in allen Geschossen ist aber nach wie vor nicht barrierefrei.

 

Durch das Architekturbüro Achterkamp wurde in 2017 eine erste Planungsuntersuchung (Anlage 03 und 04) erstellt, die in den Ausschüssen vorgestellt wurde (s. o.):

Im Gründungsbau (Franke-Bau) soll in direkter Anbindung an das zentrale Treppenhaus ein Aufzug eingebaut werden, der alle Ebenen des Baukörpers barrierefrei erschließen kann. Daraus resultierend wird die Treppe vom 2. OG in das DG in den Bereich des ehemaligen Uhrenturms verlegt.

Im Erdgeschoss wird auf der Seite zum Innenhof im Winkel zwischen Klassentrakt und Eingangshalle ein eingeschossiger Baukörper ergänzt, über den der Aufzug eine Anbindung an das Geländeniveau erhält. Das Bauteil übernimmt strukturell die Sockelhöhe des Altbaus, erhält jedoch eine Fassade aus eingefärbtem Putz.

 

Kosten:

 

Die Kosten für die Umsetzung der Barrierefreiheit wurden in 2017 als grobe Kostenermittlung mit 787.000 € angesetzt. Um die Kosten u. a. auf den heutigen Stand zu indexieren, wurden die Kosten aktualisiert und zusätzlich mit dem Faktor 1,06 angesetzt, so dass die Kostenschätzung bei ca. 1.111.000 € brutto (Anlage 05) liegt.

 

Der Beschluss u. a. zur Barrierefreiheit lautete einstimmig:

 

„Der Schulausschuss sowie der Bauausschuss beauftragen die Verwaltung zur möglichen Umsetzung der Maßnahmen  . . .  5 (Barrierefreie Erschließung) in den nächsten Jahren Vorschläge zu unterbreiten, die möglichst die Berücksichtigung von Fördermitteln mit einbeziehen. Zur Priorisierung der Aspekte Barrierefreiheit, Unterrichtsbedarfe und Substanzerhalt sind hierbei seitens der Verwaltung Vorschläge zu erarbeiten.“

 

 

 

Brandschutz:

 

Am 25.06.2018 wurde die Brandverhütungsschau gem. § 26 Abs. 1 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) im Gymnasium Dionysianum durchgeführt. Dabei wurde als Mangel festgestellt, dass die Aula im 2. OG des Altbaus weder über einen sicheren ersten, noch über einen geeigneten zweiten baulichen Rettungsweg verfüge. Aus Sicht der Feuerwehr sei die Nutzung der Aula mit bis zu 199 Personen aufgrund der Rettungswegsituation ungeeignet.

 

Von der Schule wurde die Aula daraufhin gesperrt. Nach weiteren Gesprächen mit der Bauaufsicht wurde die Aula lediglich für eine Nutzung bis max. 30 Personen (Klassenstärke) wieder frei gegeben.

 

Am 21.06.2018 wurde im Bauausschuss im Rahmen des TOP 11 (Gymnasium Dionysianum - Selbstlernzentrum) darüber informiert, dass zusätzlich zu dem bereits beauftragten Brandschutzgutachten zum Selbstlernzentrum ein weiteres Brandschutzgutachten für das gesamte Gymnasium Dionysianum erstellt werden soll.

 

Die Aufträge zur Einschätzung des Brandschutzes und die Erstellung einer Planung zum Thema Brandschutz im historischen Gebäudeteil wurden erteilt.

 

In den vergangenen Monaten wurden verschiedene Varianten brandschutztechnisch begleitet durch den Brandschutzgutachter Wijnveld Ingenieure (Anlage 06 und 07) planerisch untersucht durch das Architekturbüro Achterkamp und Möller (Anlage 08 bis 14).

Dabei schied u. a. die Variante einer SÜLA Anlage (Sicherheits-Überdruck-Lüftungsanlage) wegen der technischen Nichtausführbarkeit aus.

 

Die Planungen wurden mit dem LWL - Amt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur abgestimmt.

 

Von der Verwaltung wird folgende Variante (Variante 5) vorgeschlagen:

 

Fluchtwege:

 

Die Abtrennung des historischen Treppenraumes zu den einzelnen Geschossen (Halle) ist aufgrund der Gebäudestruktur kaum möglich und wäre denkmalpflegerisch auch nicht zu vertreten, da die Raumwirkung dadurch zerstört würde.

Daher wird der Anbau einer neuen Fluchttreppe zum Innenhof bis in das 1. OG vorgeschlagen. Die Anbindung erfolgt an den Flur des nördlichen Klassentraktes, unter Nutzung bzw. Umbau vorhandener Fassadenöffnungen.

 

Die Treppenanlage ist als 2-läufige Treppe konzipiert; der vorhandene Ausgang aus dem Kellergeschoss über eine kurze Stahlbetontreppe wird in die Geometrie eingebunden.

Die Stahlkonstruktion besteht aus Stahlprofilen mit rutschsicheren Gitterroststufen, die an eine Stahlbetonscheibe angebunden werden.

Die Treppengeländer bestehen aus Flachstählen mit beidseitigem Handlauf.

 

Türen:

 

Der 2. bauliche Rettungsweg im 1. OG wird durch die Schaffung von Verbindungstüren innerhalb der Büroräume als Umgehung der Halle hergestellt. Diese werden als gestalterisch zurückhaltende Standard-Türen mit Stahlumfassungszarge/ Türblatt in weißem Farbton vorgesehen.

 

Zur Sicherstellung des 2. baulichen Rettungsweges im 2. OG wird die vorhandene Halle (Treppenraum, Vorraum zur Aula) baulich durch einen transparenten, feuerhemmenden Feuerschutzabschluss getrennt.

 

Somit kann ein Ausgang der Aula an das Haupttreppenhaus angeschlossen werden; durch den zweiten Ausgang kann die Rettungswegführung zu dem vorhandenen Treppenraum im Bestand (Treppenhaus 2) erfolgen.

 

Die neue Treppe vom 2. OG ins DG – siehe auch Maßnahme `Barrierefreiheit` – wird im DG durch eine Trennwand F90 getrennt, so dass auch im DG durch die Herstellung von Verbindungstüren zwischen den Klassenräumen ein 2. Rettungsweg geschaffen werden kann.

 

Auf eine bauliche Abtrennung des historischen Treppenraumes im EG und 1. OG kann somit verzichtet werden. Das innere Erscheinungsbild kann erhalten werden und zumindest wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes erfüllt werden.

 

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind folgende Eingriffe in die Substanz bei den Türanlagen erforderlich:

 

Die vorhandenen Stahlrahmentüren, die die Halle derzeit von den Fluren trennen sind durch RS-Türanlagen zu ersetzen. Diese werden als Stahlrahmenkonstruktionen vorgesehen. Ein Gestaltungskonzept der Aufteilung der Anlage sowie der Farbfassung wird mit der Denkmalpflege abgestimmt.

 

Die Holz-Innentüren der Klassenräume bzw. Büroräume wurden zum Teil bereits nachträglich durch eine zusätzliche T30-Tür ergänzt. Ob und in welcher Form diese durch neue RS-Holz-Innentüren ersetzt werden müssen, ist u. a. mit dem Brandschutz und der Denkmalpflege abzustimmen.

 

Decken:

 

Bei dem Schulgebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, sowie um ein `Gebäude besonderer Art oder Nutzung`.

Gemäß Sonderbauverordnung sind Dachkonstruktionen in der Qualität feuerhemmend auszuführen.

In der Kostenschätzung ist für die Räume im DG eine Bekleidung der Konstruktion in F30 vorgesehen. Für die Aula ist eine neue F30 – Abhangdecke als oberer Abschluss zur Dachkonstruktion (unbekleidetes Stahltragwerk) eingestellt.

Eine Bestandsuntersuchung ist erforderlich, um die genauen Maßnahmen festzulegen.

 

Bewegungsflächen Feuerwehr:

 

Durch die neue Außentreppe können weitere Baumaßnahmen im Bereich des Innenhofes notwendig werden, um Anpassungen für die Feuerwehrzufahrt vorzunehmen, z.B. Abriss der Klinker-Stufenanlage auf dem Schulhof.

Ein Konzept ist auf Basis des noch zu erstellenden Brandschutzgutachtens mit der Feuerwehr und der Genehmigungsbehörde abzustimmen.

Eingriffe in die bestehende Innenhofgestaltung sind nicht in der Planung und Kostenschätzung enthalten.

 

Kosten:

 

Für die Maßnahme Brandschutz wurden in einer Kostenschätzung Kosten in Höhe von 1.399.000 € brutto (Anlage 15) ermittelt.

 

Für eine qualifizierte Kostenberechnung im Rahmen einer weiteren Entwurfsplanung ist eine Untersuchung der Bauteilqualitäten notwendig sowie ein detailliertes Brandschutzgutachten zu der vorgeschlagenen Variante, um genauere Festlegungen zu den notwendigen Maßnahmen zu treffen. Mögliche Kompensationsmaßnahmen für ggf. baulich nicht umsetzbare/ nicht gewünschte Maßnahmen sind mit dem Brandschutzgutachter im weiteren Planungsprozess abzustimmen.

 

 

 

Barrierefreiheit und Brandschutz:

 

Da die beiden Maßnahmen Barrierefreiheit und Brandschutz im selben Bereich im Franke-Bau (historisches Treppenhaus) umgesetzt werden sollen, ist es sinnvoll, beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen, um die notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen auf den Endzustand abstimmen zu können.

Eine Trennung der Maßnahmen würde zu Baumaßnahmen in gerade fertig gestellten Bereichen führen. Es ist dann von Mehrkosten durch erneute Umbaumaßnahmen und die Herstellung von Zwischenlösungen auszugehen

 

 

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit entstehen laut Kostenschätzungen Kosten in Höhe von 1.111.000 € und zur Brandschutzertüchtigung 1.399.000 €, so dass insgesamt Kosten in Höhe von 2.510.000 € (Anlage 16) anzusetzen sind.

 

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 sind sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionsplan (Projekt 5202-157) Mittel für die Durchführung der Maßnahme eingeplant worden. Gleiches gilt für die nachfolgenden Jahre.

 

 

Klimaschutz:

Das Thema Klimaschutz wird durch die Maßnahmen nicht betroffen.


 

 


Anlagen:

 

Anlage 01: Baugeschichtliche Entwicklung

Anlage 02: Übersichtsplan

Anlage 03: Barrierefreiheit – Grundrisse

Anlage 04: Barrierefreiheit/Brandschutz – Perspektive

Anlage 05: Barrierefreiheit – Kostenschätzung

Anlage 06: Brandschutz – brandschutztechnische Bewertung

Anlage 07: Brandschutz – Kurzbewertung der Varianten

Anlage 08: Brandschutz – Grundriss Untergeschoss

Anlage 09: Brandschutz – Grundriss Erdgeschoss

Anlage 10: Brandschutz – Grundriss 1. Obergeschoss

Anlage 11: Brandschutz – Grundriss 2. Obergeschoss

Anlage 12: Brandschutz – Grundriss Dachgeschoss

Anlage 13: Brandschutz – Vorderansicht (Ansicht West) Außentreppe

Anlage 14: Brandschutz – Längsschnitt (Ansicht Nord) Außentreppe

Anlage 15: Brandschutz – Kostenschätzung

Anlage 16: Zusammenstellung Kosten