Betreff
Ausbau der Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße (53014-9077)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
020/20
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Während der Offenlage gingen keine Eingaben oder Änderungswünsche ein.

 

 

 

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße:

 

 

 

Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße

 

 

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen

 

 

1.             Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.             Grünstreifen mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung, in den Unterbrechungen graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.             Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung

 

4.             Parkstände  aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

5.             Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

6.             Kombinierter Geh-/ und Radweg aus rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

7.             Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

8.             Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße  fand in der Zeit vom 27. November 2019 bis 12. Dezember  2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt. 

 

 

Während der Offenlage gingen keine Eingaben und Änderungswünsche seitens der Anlieger ein.

 

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Die Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.284, Kennwort: „Industriegebiet GVZ Rheine“.

 

Die Parzellen an der Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße sind bis größtenteils bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte. 

 

Der Ausbau der Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße ist im Investitionsprogramm für 2019 vorgesehen und wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 3. Quartal 2020 beginnen.

 

Die Planung sieht für die Dunlopstraße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße einen Ausbau im Separationsprinzip vor.

 

Die Planung sieht eine asphaltierte Fahrbahn, eingefasst von Hochbordsteinen h=12,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf h = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 3,2 RStO, in einer Breite von 6,50 m vor.

 

Es ist die Anlegung eines Grünstreifens mit Bäumen und Unterpflanzung entlang der Südseite der Fahrbahn einer Breite von bis zu 1,50 m geplant. Als Baumart ist eine schwedische Mehlbeere, Sorte „Brouwers“ vorgesehen.

 

Der einseitigen Parkstreifen an der Nordseite der Fahrbahn wird in einer Breite von 2,50 m aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d= 8,0 cm mit Unterbau hergestellt. Er wird durch Zufahrten mit Unterbau und Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung unterbrochen. Als Baumart ist ein Herbst-Flammen-Ahorn. Sorte „Autumn Blaze“ vorgesehen.

 

An der Nordseite ist ein Gehweg geplant. Der Gehweg wird  in einer Breite von 1,00 m  aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.

 

An der Südseite ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg geplant. Der Geh- und Radweg wird  in  einer Breite von 2,50 m aus rotem Betonsteinpflaster d= 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.

 

Die vorgesehene energieeffiziente Beleuchtung hat eine Lichtpunkthöhe von 8,00 m und ist mit Ausleger geplant.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

Finanzierung:

 

Erschließungsbeiträge werden nicht erhoben.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplanverkleinerung