Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Kulturausschuss).
Der Rat
beschließt,
1.
für den
Besuch der historischen Gebäude und der Dauerstellungen im Falkenhof Museum und
im Museum Kloster Bentlage keine Eintrittsgelder zu erheben,
2.
den
freien Eintritt zunächst für den Zeitraum von 3 Jahren (2021 bis 2023) zu
gewähren,
3.
für
Sonderausstellungen ein Eintrittsgeld in Höhe von 5 € pro Person zu erheben,
wobei Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) ausgenommen sind, d.h. auch in
Sonderausstellungen freien Eintritt haben.
Begründung:
Der freie Eintritt
für Museen wird regelmäßig als Maßnahme zur Öffnung der Museen diskutiert.
Viele Museen haben
inzwischen entsprechende Angebote entwickelt.
Auch der
Kulturausschuss der Stadt Rheine hat sich bereits 2016 mit dem Thema beschäftigt
und die Städtischen Museen beauftragt, im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung
ein „Modell zur Stabilisierung der Einnahmen“ zu entwickeln.
Der Antrag der
FDP-Fraktion vom 22.11.2019 zielt nun darauf ab, sich den aktuellen Tendenzen
im Land NRW anzuschließen und – wie etwa in Dortmund und Essen – freien
Eintritt in die Museen der Stadt Rheine zu gewähren (siehe Anlage).
Die nachfolgende
Tabelle 1 zeigt die Erlössituation der letzten vier Jahre.
Tabelle1: Erlöse Eintrittsgelder Museen
Jahr |
fALKENHOF |
kLOSTER bENTLAGE |
gESAMT |
2016 |
1.584 € |
8.198 € |
9.782 € |
2017 |
3.507 € |
5.102 € |
8.609 € |
2018 |
2.134 € |
3.717 € |
5.851 € |
2019 |
2.118 € |
6.752 € |
8.870 € |
Im Durchschnitt
entfallen jährlich gut 8.000 € an Einnahmen, wenn man künftig freien Eintritt gewährt,
was bei der Haushaltsplanung 2021 entsprechend zu berücksichtigen wäre.
Die übrigen
Einnahmen werden durch Eintritte in Sonderausstellungen, Gruppenführungen und
museumspädagogische Angebote erzielt (Mitmachprogramme für Schulklassen im
Falkenhof, im Museum Kloster Bentlage, in der Salzwerkstatt usw.) sowie durch
Verkäufe von Museumsartikeln.
Die nachfolgenden
Tabellen zeigen die Erlössituation für Sonderausstellungen und Führungen.
Tabelle 2: Erlöse Eintrittsgelder Sonderausstellungen
Jahr |
Falkenhof |
Kloster Bentlage |
2016 |
583 € |
- |
2017 |
758 € |
7.927 € |
2018 |
878 € |
3.241 € |
2019 |
1.946 € |
- |
Tabelle 3: Erlöse Führungen
Jahr |
Falkenhof |
Kloster Bentlage |
2016 |
735 € |
1.768 € |
2017 |
705 € |
1.791 € |
2018 |
375 € |
1.335 € |
2019 |
1.040 € |
1.425 € |
Die Verwaltung
schlägt vor, zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren den freien Eintritt zu
gewähren und bei Sonderausstellungen einen Eintritt von 5 € pro Person zu
verlangen, wobei für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) auch der Eintritt
für Sonderausstellungen frei sein sollte.
Für die
Haushaltsplanaufstellung 2021 ist die Einnahmeposition der Städtischen
Museen für öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte um 8.000 € von 34.600 € auf
26.600 € zu senken.
Anlage:
Antrag der FDP vom
22.11.2019