Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.     Bühnertstraße

von Darbrookstraße

bis Eckenerstraße

 

2.     Heinrich-Duhme-Straße

von Nikolaus-Groß-Straße

bis Staelskottenweg

(incl. Fuß- und Radweg zur Hauenhorster Straße)

 

3.     Nikolaus-Groß-Straße

von Hauenhorster Straße

bis Heinrich-Duhme-Straße

 

4.     Hans-Niermann-Ring

von/bis Elter Straße (Gellendorf)

 

5.     Am Stadtpark

von Basilikastraße

bis Glienhorststraße

 

6.     Franz-August-Kümpers-Straße

(incl. Fuß- und Radweg zur Elter Straße)

 

7.     Alte Spinnerei

von Elter Straße

bis Glienhorststraße

 

8.     Am Sternbusch

von Wellenbrink

bis Wendehammer

 

9.     Stichweg von Auf dem Hügel zum Kannegießerhaus

 

10.   Nadigstraße

von Zeppelinstraße

bis westliche Grenze B-Plan 298E

(incl. Fuß- und Radweg zur Irmtraud-Morgner-Straße)

 


 

11.   Stefan-Zweig-Straße

von Graf-von-Stauffenberg-Straße

bis Wendehammer

(incl. Stichweg zur Kasernenstraße)

 

12.   Victor-Klemperer-Straße

von Georg-Elser-Ring

bis Wendehammer

(incl. Stichweg bis Flurstück 395)

 

13.   Graf-von-Stauffenberg-Straße

von Elter Straße

bis Wendehammer

(mit Fuß- und Radweg Flurstück 391)

 

14.   Georg-Elser-Ring

von Graf-von-Stauffenberg-Straße

bis Graf-von-Stauffenberg-Straße

 

15.   Eickens Hof

von Georg-Elser-Ring

bis Wendehammer

 

16.   Levi Hof

von Georg-Elser-Ring

bis Wendehammer

(incl. Fuß und Radweg)

 

17.   Gisèle-Freund-Straße

von Nienbergstraße

bis Sutrumer Straße

 

18.   Fanny-Lewald-Ring

von Gisèle-Freund-Straße

bis Gisèle-Freund-Straße

 

19.   Hünenborgstraße

von Hünenborgstraße 89

bis Neuenkirchener Straße

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Die als Fuß- und Radweg dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.

 

 



 

Begründung:

 

Damit neue oder durch die Stadt Rheine übernommene Straßen den Charakter einer öffentlichen Straße erhalten, sind diese formal zu widmen. Diese formale Widmung erzeugt u. a. die Rechtswirkung, dass die Straße durch die Stadt in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten ist. Für die Allgemeinheit entsteht insbesondere das Recht zum Gemeingebrauch. Weitere Besonderheiten der öffentlichen Straße im Unterschied zur Privatstraße drücken sich im Anbau-, Anlieger- und Kreuzungsrecht aus.

 

Auch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist für erstmalig erstellte Straßen vor der endgültigen Abrechnung eine Widmung erforderlich.

 

Für den Ausbau der unter den Punkten 1 und 19 genannten Straßen steht die endgültige Abrechnung an. Da die Widmung für diese Straßen bisher noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist der o. a. Beschluss erforderlich.

 

Zudem ist auch bei Übernahme von Straßen, die im Rahmen von Erschließungsverträgen oder sonstigen Verträgen in das öffentliche Straßennetz der Stadt Rheine übernommen werden sollen, eine förmliche Widmung notwendig.

 

Bei den unter den Punkten 2 bis 8 und 11 bis 18 genannten Straßen handelt es sich um Anlagen, die von einem ehemaligen Bauträger übernommen wurden. Die Baugrundstücke wurden beitragsfrei verkauft. Erschließungsbeiträge werden für die Straßen nicht mehr erhoben.

Die Eigentumsübertragung ist abgeschlossen und die Straßen können gewidmet werden.

 

Bei der unter Punkt 9 genannten Straße handelt es sich um einen Stichweg, der das Grundstück „Kannegießerhaus“ mit dem öffentlichen Straßennetz verbindet. Damit das Grundstück baurechtlich genutzt werden kann, muss der Stichweg den Charakter einer öffentlichen Straße erhalten und ist somit zu widmen.


Anlagen:

Anlage 1:        Übersichtsplan Bühnertstraße

Anlage 2:        Übersichtsplan Heinrich-Duhme-Straße

Anlage 3:        Übersichtsplan Nikolaus-Groß-Straße

Anlage 4:        Übersichtsplan Hans-Niermann-Ring

Anlage 5:        Übersichtsplan Am Stadtpark

Anlage 6:        Übersichtsplan Franz-August-Kümper-Straße

Anlage 7:        Übersichtsplan Alte Spinnerei

Anlage 8:        Übersichtsplan Am Sternbusch

Anlage 9:        Übersichtsplan Stichweg von Auf dem Hügel zum Kannegießerhaus

Anlage 10:      Übersichtsplan Nadigstraße

Anlage 11:      Übersichtsplan Neubaugebiet Gellendorf/Victor-Klemperer-Straße/
                        Georg-Elser-Ring/Graf-von-Stauffenberg-Straße/Stefan-Zweig-Straße/
                        Levi Hof/Eickens Hof

Anlage 12:      Übersichtsplan Fanny-Lewald-Straße/Gisele-Freund-Straße

Anlage 13:      Übersichtsplan Hünenborgstraßef