Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Bühnertstraße
von Darbrookstraße
bis Eckenerstraße
2. Heinrich-Duhme-Straße
von Nikolaus-Groß-Straße
bis Staelskottenweg
(incl. Fuß- und Radweg zur
Hauenhorster Straße)
3. Nikolaus-Groß-Straße
von Hauenhorster Straße
bis Heinrich-Duhme-Straße
4. Hans-Niermann-Ring
von/bis Elter Straße
(Gellendorf)
5. Am Stadtpark
von Basilikastraße
bis Glienhorststraße
6. Franz-August-Kümpers-Straße
(incl. Fuß- und Radweg zur Elter Straße)
7. Alte Spinnerei
von Elter Straße
bis Glienhorststraße
8. Am Sternbusch
von Wellenbrink
bis Wendehammer
9. Stichweg von Auf dem
Hügel zum Kannegießerhaus
10. Nadigstraße
von Zeppelinstraße
bis westliche Grenze B-Plan 298E
(incl. Fuß- und Radweg zur
Irmtraud-Morgner-Straße)
11. Stefan-Zweig-Straße
von Graf-von-Stauffenberg-Straße
bis Wendehammer
(incl. Stichweg zur
Kasernenstraße)
12. Victor-Klemperer-Straße
von Georg-Elser-Ring
bis Wendehammer
(incl. Stichweg bis Flurstück 395)
13. Graf-von-Stauffenberg-Straße
von Elter Straße
bis Wendehammer
(mit Fuß- und Radweg Flurstück
391)
14. Georg-Elser-Ring
von Graf-von-Stauffenberg-Straße
bis Graf-von-Stauffenberg-Straße
15. Eickens Hof
von Georg-Elser-Ring
bis Wendehammer
16. Levi Hof
von Georg-Elser-Ring
bis Wendehammer
(incl. Fuß und Radweg)
17. Gisèle-Freund-Straße
von Nienbergstraße
bis Sutrumer Straße
18. Fanny-Lewald-Ring
von Gisèle-Freund-Straße
bis Gisèle-Freund-Straße
19. Hünenborgstraße
von Hünenborgstraße 89
bis Neuenkirchener Straße
Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Die als Fuß- und Radweg dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.
Begründung:
Damit neue oder durch die Stadt Rheine übernommene Straßen
den Charakter einer öffentlichen Straße erhalten, sind diese formal zu
widmen. Diese formale Widmung erzeugt u. a. die Rechtswirkung, dass die Straße
durch die Stadt in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,
um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten
ist. Für die Allgemeinheit entsteht insbesondere das Recht zum Gemeingebrauch.
Weitere Besonderheiten der öffentlichen Straße im Unterschied zur Privatstraße
drücken sich im Anbau-, Anlieger- und Kreuzungsrecht aus.
Auch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist für erstmalig erstellte Straßen vor der endgültigen Abrechnung eine Widmung erforderlich.
Für den Ausbau der unter den Punkten 1 und 19 genannten Straßen steht die endgültige Abrechnung an. Da die Widmung für diese Straßen bisher noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist der o. a. Beschluss erforderlich.
Zudem ist auch bei Übernahme von Straßen, die im Rahmen von Erschließungsverträgen oder sonstigen Verträgen in das öffentliche Straßennetz der Stadt Rheine übernommen werden sollen, eine förmliche Widmung notwendig.
Bei den unter den Punkten 2 bis 8 und 11 bis 18 genannten Straßen handelt es sich um Anlagen, die von einem ehemaligen Bauträger übernommen wurden. Die Baugrundstücke wurden beitragsfrei verkauft. Erschließungsbeiträge werden für die Straßen nicht mehr erhoben.
Die Eigentumsübertragung ist abgeschlossen und die Straßen können gewidmet werden.
Bei der unter Punkt 9 genannten Straße handelt es sich um einen Stichweg, der das Grundstück „Kannegießerhaus“ mit dem öffentlichen Straßennetz verbindet. Damit das Grundstück baurechtlich genutzt werden kann, muss der Stichweg den Charakter einer öffentlichen Straße erhalten und ist somit zu widmen.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Bühnertstraße
Anlage 2: Übersichtsplan Heinrich-Duhme-Straße
Anlage 3: Übersichtsplan Nikolaus-Groß-Straße
Anlage 4: Übersichtsplan Hans-Niermann-Ring
Anlage 5: Übersichtsplan Am Stadtpark
Anlage 6: Übersichtsplan Franz-August-Kümper-Straße
Anlage 7: Übersichtsplan Alte Spinnerei
Anlage 8: Übersichtsplan Am Sternbusch
Anlage 9: Übersichtsplan Stichweg von Auf dem Hügel zum Kannegießerhaus
Anlage 10: Übersichtsplan Nadigstraße
Anlage 11: Übersichtsplan
Neubaugebiet Gellendorf/Victor-Klemperer-Straße/
Georg-Elser-Ring/Graf-von-Stauffenberg-Straße/Stefan-Zweig-Straße/
Levi Hof/Eickens
Hof
Anlage 12: Übersichtsplan Fanny-Lewald-Straße/Gisele-Freund-Straße
Anlage 13: Übersichtsplan Hünenborgstraßef