Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Sozialausschuss).
Der Rat nimmt die
aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“,
zur Verbesserung von Integrationschancen junger volljähriger Geflüchteter im
Alter von 18-27 Jahren zur Kenntnis.
Begründung:
Mit Beschluss vom
12.03.19 sowie vom 02.07.2019 nahm der Sozialausschuss die Teilnahme der Stadt
Rheine bzw. erste Entwicklungen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ zur
Kenntnis. Auf die Vorlagen 072/19 und 219/19 wird verwiesen.
Im Rahmen der
Initiative wurden 6 Bausteine entwickelt, mit denen die Integrationschancen der
zur Zielgruppe gehörenden 18-27 jährigen Flüchtlinge verbessert werden sollen.
Bausteine der
Initiative:
1.
Coaching
2.
Berufsbegleitende
Qualifizierung
3.
Hauptschulabschluss
4.
Schul-,
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse
5.
Innovationsfonds
6.
Teilhabemanagement
Am 15.07.2019
würde das Förderkonzept zum Teilhabemanagement (Baustein 6) veröffentlicht. Die
Förderrichtlinien für die restlichen Bausteine (1-5) folgten am 18.12.2019.
Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Stadt Rheine lediglich im Rahmen der Bausteine 5 und
6 antragsberechtigt ist. Für die Bausteine 1 bis 4 liegt das Antragsrecht bei
den Kreisen, hier beim Kreis Steinfurt.
Aktueller
Sachstand im Projekt
Stadt Rheine:
Nach
Veröffentlichung des Förderkonzeptes zum Teilhabemanagement wurde ein Antrag
auf Förderung von 0,5 Stellen eines/r Teilhabemanagers/in bei der
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Anzahl der förderfähigen Stellen ist
abhängig von der Anzahl der 18-27-jährigen Flüchtlinge, die im Besitz einer
Duldung sind. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren dies in Rheine 45
Personen, wodurch die Beantragung von 0,5 Stellen erfolgen konnte. Die
Bewilligung der 0,5 Stellen erfolgte mit Bescheid vom 28.11.2019.
Die Stelle im
Teilhabemanagement ist ab dem 01.01.2020 besetzt und im Fachbereich 8 (Schulen,
Soziales, Migration und Integration), dort im Team Begleitung und Beratung von
Zuwanderern angebunden.
Der Zielgruppe
mit teilweise komplexen und/oder vielfältigen Problemlagen soll auf der
Einzelfallebene
nach vorab festgelegten Prozess geholfen werden. Zur Zielgruppe gehörten
zum Zeitpunkt
der Antragstellung insgesamt 91 Personen, davon waren 45 Inhaber einer
Duldung
(primäre Zielgruppe) und 46 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung (sekundäre Ziel
gruppe).
Auf der
fallbezogenen Ebene arbeitet das Konzept ressourcen- und lösungsorientiert, der
Fokus wird auf
individuelle Bedarfe und vorhandene Potentiale des Klientels gerichtet.
Angebote und
Strukturen des regionalen Versorgungssystems werden ausgewertet und
genutzt.
Aktuell werden
durch das Teilhabemanagement Bedarfe und Angebote identifiziert und indi-
vidualisiert.
Auf der Basis soll freiwillig, aber verbindlich, der erwartete Ergebnisprozess,
die
Ausbildungs-motivation
und -fähigkeit (wieder-)herzustellen, angestoßen werden.
Hier werden
teilweise persönliche Gespräche mit der Zielgruppe geführt, teilweise aber auch
auf bereits
vorhandene Erkenntnisse der betreuenden Sozialarbeiter(innen) zurückgegriffen.
Der Prozess
verknüpft Dienstleistungsketten (Kooperation von Diensten) und wird klar mit
einer
Zielsetzung, Aufgabenverteilungen, einem Beginn und einem Abschluss definiert.
Er
wird vom
Teilhabemanager gesteuert, begleitet und evaluiert.
Mithilfe von
„Gemeinsam klappt`s“, werden die Potentiale der jungen Menschen entdeckt
und gefördert.
Die jungen Menschen werden bei der Entwicklung individueller Perspektiven
unterstützt,
damit die dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen vermieden werden kann.
Diese Förderung
stellt auch für Rückkehrer eine sinnvolle Nutzung der Zeit ihres
Aufenthaltes in
Rheine dar. Hier ergibt sich eine enge Anbindung an das eUMA-Konzept
(ehemalige
unbegleitete Minderjährige), welches in Rahmen des Projektes "Einwanderung
gestalten"
entwickelt wurde.
Ferner knüpft das Teilhabemanagement an das
in Kooperation mit der städtischen und zum federführenden Fachbereich
gehörenden Ausländerbehörde durchgeführte Projekt "Humanitäre
Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement" an. Die Ausländerbehörde hat sich
in einem
zweijährigem Projekt (2017-2019) intensiv
mit der Zielgruppe der Duldungsinhaber
beschäftigt. Vision ist, alle
Duldungsinhaber entweder gesellschaftlich zu integrieren oder in
ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Bei der
in der Rede stehenden Zielgruppe geht es ins
besondere darum, Integrations- und
Berufsperspektiven und damit einen gesicherten Auf
enthalt zu erarbeiten. Dazu sollen die
Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes und des Inte-
grationserlasses des Landes NRW durch die
ABH intensiv genutzt werden, Prüfungen laufen
sowohl auf Initiative der Ausländerbehörde
wie auch der Antragsteller. Insofern werden Teil-
habemanager und Ausländerbehörde sowohl
strukturell als auch inhaltlich Hand in Hand
arbeiten.
Kreis
Steinfurt:
Bezüglich der Bausteine 1-4 ist lt.
Förderrichtlinien der Kreis Steinfurt antragsberechtigt, nicht
die Stadt Rheine (Anlage 1). Jedoch gibt es zwischen dem KI Steinfurt
und der Stadt Rheine diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit. Die
geschäftsführenden Stellen nehmen gegenseitig an den Sitzungen der
Bündniskerngruppen teil. Auf Kreisebene wird die Ansicht der Stadt Rheine
geteilt, dass der Schwerpunkt der Bedarfe bei den Bausteinen 1 (Coaching,
Bedarf Rheine ca. 20 Personen) und 2 (berufsbegleitende Qualifizierung, Bedarf
Rheine ca. 15-20 Personen) gesehen wird. Entsprechende Anträge zur Umsetzung
werden aktuell durch den Kreis Steinfurt vorbereitet und nach weiteren
Gesprächen auf politischer Ebene, insbesondere auch hinsichtlich der
Finanzierung des jeweiligen Eigenanteils, gestellt.
Die Maßnahmen sollen nicht in jeder Kommune vor Ort angeboten werden,
sondern an Schwerpunktorten im Kreisgebiet angeboten werden. Hier kommt z. B.
die Anbindung an die Standortkommunen der Berufskollegs in Frage. Eine
abschließende Entscheidung liegt diesbezüglich allerdings noch nicht vor.
Es besteht seitens der Stadt Rheine
die Erwartungshaltung an den Kreis, die zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel für die Förderbausteine 1-4 im Umfang von 1,17 Mio € für den Kreis
Steinfurt bedarfsgerecht abzurufen und entsprechend verfügbar zu machen. Der
Erfolg der Arbeit des Teilhabemanagements hängt wesentlich davon ab, inwieweit
den betroffenen jungen Menschen weitere Förderangebote zugänglich gemacht
werden können. Hier ist die Stadt Rheine von der Antragstellung und Umsetzung
der Förderbausteine durch den Kreis abhängig. Eine Eingabe an die für die
Förderprogramme zuständigen Landesministerien, die Förderung auch
unmittelbar den teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen wie der Stadt Rheine
zugänglich zu machen, hat hier keinen Erfolg gebracht.
Anlage1:
Antragsverfahren Übersicht