Betreff
Landesinitiative "Gemeinsam klappt`s" - Verbesserung der Integrationschancen junger Geflüchteter
Vorlage
082/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Sozialausschuss).

 

Der Rat nimmt die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“, zur Verbesserung von Integrationschancen junger volljähriger Geflüchteter im Alter von 18-27 Jahren zur Kenntnis.

 


Begründung:

Mit Beschluss vom 12.03.19 sowie vom 02.07.2019 nahm der Sozialausschuss die Teilnahme der Stadt Rheine bzw. erste Entwicklungen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ zur Kenntnis. Auf die Vorlagen 072/19 und 219/19 wird verwiesen.

Im Rahmen der Initiative wurden 6 Bausteine entwickelt, mit denen die Integrationschancen der zur Zielgruppe gehörenden 18-27 jährigen Flüchtlinge verbessert werden sollen.

 

Bausteine der Initiative:

1.      Coaching

2.      Berufsbegleitende Qualifizierung

3.      Hauptschulabschluss

4.      Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse

5.      Innovationsfonds

6.      Teilhabemanagement

 

Am 15.07.2019 würde das Förderkonzept zum Teilhabemanagement (Baustein 6) veröffentlicht. Die Förderrichtlinien für die restlichen Bausteine (1-5) folgten am 18.12.2019.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Rheine lediglich im Rahmen der Bausteine 5 und 6 antragsberechtigt ist. Für die Bausteine 1 bis 4 liegt das Antragsrecht bei den Kreisen, hier beim Kreis Steinfurt.

 

Aktueller Sachstand im Projekt

 

Stadt Rheine:

Nach Veröffentlichung des Förderkonzeptes zum Teilhabemanagement wurde ein Antrag auf Förderung von 0,5 Stellen eines/r Teilhabemanagers/in bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Anzahl der förderfähigen Stellen ist abhängig von der Anzahl der 18-27-jährigen Flüchtlinge, die im Besitz einer Duldung sind. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren dies in Rheine 45 Personen, wodurch die Beantragung von 0,5 Stellen erfolgen konnte. Die Bewilligung der 0,5 Stellen erfolgte mit Bescheid vom 28.11.2019.

Die Stelle im Teilhabemanagement ist ab dem 01.01.2020 besetzt und im Fachbereich 8 (Schulen, Soziales, Migration und Integration), dort im Team Begleitung und Beratung von Zuwanderern angebunden.

Der Zielgruppe mit teilweise komplexen und/oder vielfältigen Problemlagen soll auf der

Einzelfallebene nach vorab festgelegten Prozess geholfen werden. Zur Zielgruppe gehörten

zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt 91 Personen, davon waren 45 Inhaber einer

Duldung (primäre Zielgruppe) und 46 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung (sekundäre Ziel

gruppe).

Auf der fallbezogenen Ebene arbeitet das Konzept ressourcen- und lösungsorientiert, der

Fokus wird auf individuelle Bedarfe und vorhandene Potentiale des Klientels gerichtet.

Angebote und Strukturen des regionalen Versorgungssystems werden ausgewertet und

genutzt.

Aktuell werden durch das Teilhabemanagement Bedarfe und Angebote identifiziert und indi-

vidualisiert. Auf der Basis soll freiwillig, aber verbindlich, der erwartete Ergebnisprozess, die

Ausbildungs-motivation und -fähigkeit (wieder-)herzustellen, angestoßen werden.

Hier werden teilweise persönliche Gespräche mit der Zielgruppe geführt, teilweise aber auch

auf bereits vorhandene Erkenntnisse der betreuenden Sozialarbeiter(innen) zurückgegriffen.

Der Prozess verknüpft Dienstleistungsketten (Kooperation von Diensten) und wird klar mit

einer Zielsetzung, Aufgabenverteilungen, einem Beginn und einem Abschluss definiert. Er

wird vom Teilhabemanager gesteuert, begleitet und evaluiert.

Mithilfe von „Gemeinsam klappt`s“, werden die Potentiale der jungen Menschen entdeckt

und gefördert. Die jungen Menschen werden bei der Entwicklung individueller Perspektiven

unterstützt, damit die dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen vermieden werden kann.

Diese Förderung stellt auch für Rückkehrer eine sinnvolle Nutzung der Zeit ihres

Aufenthaltes in Rheine dar. Hier ergibt sich eine enge Anbindung an das eUMA-Konzept

(ehemalige unbegleitete Minderjährige), welches in Rahmen des Projektes "Einwanderung

gestalten" entwickelt wurde.

Ferner knüpft das Teilhabemanagement an das in Kooperation mit der städtischen und zum federführenden Fachbereich gehörenden Ausländerbehörde durchgeführte Projekt "Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement" an. Die Ausländerbehörde hat sich in einem

zweijährigem Projekt (2017-2019) intensiv mit der Zielgruppe der Duldungsinhaber

beschäftigt. Vision ist, alle Duldungsinhaber entweder gesellschaftlich zu integrieren oder in

ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Bei der in der Rede stehenden Zielgruppe geht es ins

besondere darum, Integrations- und Berufsperspektiven und damit einen gesicherten Auf

enthalt zu erarbeiten. Dazu sollen die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes und des Inte-

grationserlasses des Landes NRW durch die ABH intensiv genutzt werden, Prüfungen laufen

sowohl auf Initiative der Ausländerbehörde wie auch der Antragsteller. Insofern werden Teil-

habemanager und Ausländerbehörde sowohl strukturell als auch inhaltlich Hand in Hand

arbeiten.

 

Kreis Steinfurt:

Bezüglich der Bausteine 1-4 ist lt. Förderrichtlinien der Kreis Steinfurt antragsberechtigt, nicht

die Stadt Rheine (Anlage 1). Jedoch gibt es zwischen dem KI Steinfurt und der Stadt Rheine diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit. Die geschäftsführenden Stellen nehmen gegenseitig an den Sitzungen der Bündniskerngruppen teil. Auf Kreisebene wird die Ansicht der Stadt Rheine geteilt, dass der Schwerpunkt der Bedarfe bei den Bausteinen 1 (Coaching, Bedarf Rheine ca. 20 Personen) und 2 (berufsbegleitende Qualifizierung, Bedarf Rheine ca. 15-20 Personen) gesehen wird. Entsprechende Anträge zur Umsetzung werden aktuell durch den Kreis Steinfurt vorbereitet und nach weiteren Gesprächen auf politischer Ebene, insbesondere auch hinsichtlich der Finanzierung des jeweiligen Eigenanteils, gestellt.

Die Maßnahmen sollen nicht in jeder Kommune vor Ort angeboten werden, sondern an Schwerpunktorten im Kreisgebiet angeboten werden. Hier kommt z. B. die Anbindung an die Standortkommunen der Berufskollegs in Frage. Eine abschließende Entscheidung liegt diesbezüglich allerdings noch nicht vor.

 

Es besteht seitens der Stadt Rheine die Erwartungshaltung an den Kreis, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Förderbausteine 1-4 im Umfang von 1,17 Mio € für den Kreis Steinfurt bedarfsgerecht abzurufen und entsprechend verfügbar zu machen. Der Erfolg der Arbeit des Teilhabemanagements hängt wesentlich davon ab, inwieweit den betroffenen jungen Menschen weitere Förderangebote zugänglich gemacht werden können. Hier ist die Stadt Rheine von der Antragstellung und Umsetzung der Förderbausteine durch den Kreis abhängig. Eine Eingabe an die für die Förderprogramme zuständigen Landesministerien, die Förderung  auch unmittelbar den teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen wie der Stadt Rheine zugänglich zu machen, hat hier keinen Erfolg gebracht.

 


Anlage1:

Antragsverfahren Übersicht