Betreff
Bebauungsplan Nr. 322,
Kennwort: "Stoverner Straße - Nord" der Stadt Rheine
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Änderungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
064/20
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 407/16) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  

 

Die im Bebauungsplan rot gekennzeichneten Festsetzungen sind nach Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB geändert worden.

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass durch die beschriebenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die betroffenen Eigentümer diesen Änderungen zugestimmt haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die im Plan dargestellten Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan Nr.322, Kennwort: "Stoverner Straße - Nord", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

Begründung:

 

Anlass für den Bebauungsplan ist die Absicht mehrerer Grund­stückseigentümer diesen unbebauten Bereich zwischen der Bahnlinie Amsterdam - Osnabrück bis südlich der Stoverner Straße einer Wohnbebauung zuzuführen. Vorgesehen ist eine Wohnbaunutzung überwiegend für den selbstgenutzten Eigenheimbau in Form von freistehenden Einzel- und Doppelhäusern.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 20.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 3).

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge

Anlage 2:        Vorlage Nr. 407/16 (Abwägungs- und Offenlagebeschluss, inkl. Abwägung)

Anlage 3:        Bebauungsplan und Legende

Anlage 4:        Begründung

Anlage 5:        Textliche Festsetzungen

Anlage 6:        Umweltbericht mit artenschutzrechtl. Fachbeitrag

Anlage 7:        Ergänzung zum Artenschutz

Anlage 8:        Erschütterungsbericht

Anlage 9:        Ergänzung Erschütterungsbericht

Anlage 10:      Schalltechnischer Bericht