Betreff
Ausbau Franz-Sievers-Straße (53014-3720)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
115/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Rat beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

 „Franz-Sievers-Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Fuß- und Radweg

 

1.       Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2.       Oberflächenentwässerung mit Anschluss an den vorh. Entwässerungsgraben

 


 

Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Franz-Sievers-Straße hat in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 27.02.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 4 Anlieger erschienen und 1 Anlieger hat sich telefonisch gemeldet. Es wurden 3 schriftliche Eingaben eingereicht und eine Anregung erfolgte im Zuge der Planerörterung. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.4 beigefügt.

 

 

1.1                                                                                                                                                                                                         Eingabe:

         Verschiebung des Beetes und der Leuchte an die Zuwegung vor Haus Nr. 3

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht die Verschiebung des Beetes und der Leuchte vor Haus Nr. 3 nach Westen, angrenzend an die Zuwegung des Hauses, um dadurch mehr Platz für den Zufahrtsbereich zu erhalten.

 

Dem Wunsch entsprechend lässt sich das Beet um ca. 60 cm in westliche Richtung verschieben. Die Bordeinfassung des Beetes wird dazu auf Länge von 2,75 m  verkleinert und die Leuchte in das Beet hinein gesetzt. So rückt die Leuchte aus dem Zufahrtsbereich, und sowohl die Bordeinfassung, wie auch die Leuchte kollidieren nicht mit der Schieberkappe/Anschlussleitung. Dies entspricht auch dem Wunsch des Anliegers.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet vor Haus Nr. 3 um 60 cm in westliche Richtung zu verschieben, es auf 2,75 m Länge zu verkürzen und die Leuchte in das Beet zu setzen.

 

 

1.2     Eingabe:

         Verschiebung der Leuchte bei Haus Nr. 10 in westliche Richtung

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, die Leuchte bei Haus Nr. 10 nach Westen zu verschieben, da das Ein- und Ausfahren aus der sehr schmalen Zufahrt (3m) zu beengt ist.

 

Die geplante Leuchte wurde bereits 50 cm vom Grenzpunkt abgerückt eingeplant, um eine Behinderung beim Zufahren zu vermeiden. Die Zustimmung des benachbarten Anliegers ermöglicht es, die Leuchte nochmals etwas seitlich zu verschieben.

Aufgrund der dort liegenden Leitungen/Schieberkappe wird vorgeschlagen, die Leuchte anstelle von zwei um vier Meter vom Grenzpunkt abzurücken, um dadurch die Möglichkeit für den Nachbarn (Flurstück 1844) offen zu halten, dort eine spätere Zufahrt zu schaffen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte in Höhe von Haus Nr. 10 in westliche Richtung zu verschieben, so dass der Abstand zum Grenzpunkt 4,0 m beträgt.

 

 

1.3     Eingabe:

         Wegfall des Parkstandes mit Baumbeet gegenüber von Haus Nr.15

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, dass das geplante Baumbeet mit Parkstand gegenüber der Garage von Haus Nr. 15 entfällt, da aufgrund der Lage des Zaunes ein Einparken der zwei PKWs erschwert wird.

 

Da das Einparken bei zwei Fahrzeugen mehr Rangierfläche erfordert und da ein Verschieben des Beetes/Parkstandes nicht möglich ist, verbleibt lediglich der Wegfall vom geplanten Baumbeet und Parkstand (s.a. Eingabe 1.4).

Laut Mitteilung des Anliegers von Haus Nr. 6 ist es vorgesehen, in Höhe des ursprünglich geplanten öffentlichen Baumbeetes auf Privatgrund einen Baum anzupflanzen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand und das Baumbeet gegenüber der Garage von Haus Nr. 15 wegfallen zu lassen.

 

 

1.4     Eingabe bei Planerörterung:

         Wegfall des Parkstandes gegenüber von Haus Nr. 13

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, den Parkstand vor Haus Nr. 13 entfallen zu lassen, damit das Befahren der Zufahrt nicht zu beengt wird.

 

Der Wegfall des geplanten Parkstandes erleichtert die Zufahrt zur Garage, insbesondere falls ein weiterer Pkw auf der Pflasterfläche vor dem Haus geparkt wird. Der vorgeschlagene Abwägungsbeschluss zu 1.3 löst bereits einen Wegfall des Parkstandes aus.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4:

 

Siehe Abwägungsbeschluss zu 1.3

„Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand und das Baumbeet gegenüber der Garage von Haus Nr. 15 wegfallen zu lassen.“

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Franz-Sievers-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Nachdem bis auf zwei Grundstücke alle Anliegerflächen bebaut sind, sieht die Planung einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m. Im aufgeweiteten Wendehammer, dessen Breite 22 m beträgt, liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche zwischen 6,00 m und 7,25 m.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von jeweils 2,00 m. Im Wendehammer sind die Stellplätze zentriert angeordnet und an deren Stirnseiten grenzen 2,50 m breite Baumbeete an.

Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich von Versorgungsleitungen wird ein Strauch eingesetzt. Im Bereich von Schieberkappen wird auf eine Strauchbepflanzung verzichtet. Im Einmündungsbereich zur Thiestraße hin besteht eine größere Grünfläche, die mit zwei Bäumen bepflanzt wird.

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind 5,00 m bis 6,50 m lang. Die Stellplätze in Senkrechtaufstellung im Wendehammer sind in 2,50 m Breite eingeplant.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

Fuß- und Radweg

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird südlich der Franz-Sievers-Straße ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg hergestellt, der an den weiter südlich geplanten Radweg anschließt. Dadurch wird eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger geschaffen, die zu den umliegenden Stichstraßen, zum östlich gelegenen Spielplatz und zur Kita führt. Der Fuß-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit einem oberflächigen Abfluss zum Entwässerungsgraben hin.

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Franz-Sievers-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten  werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 


Anlagen:

 

Anlagen 1.1 bis 1.4: Eingaben

Anlage   2:                  Lageplan zur Abwägung