Betreff
Ausbau Vierngrund (53014-3722)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
120/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Rat beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

Vierngrund (verkehrsberuhigter Bereich):

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

Fuß- und Radweg

 

1.       Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Vierngrund“ hat in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 27.02.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger erschienen. Es wurde 3 Eingaben und eine Sammeleingabe eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen 1.1 bis 1.4 beigefügt.

 

1.1

 

1.1.1    Sammeleingabe:

Wegfall der zwei Stellplätze gegenüber von Haus Nr. 6

und Verschiebung des Strauchbeetes

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.1:

                                                                                                                                                           

Es wurde gewünscht, dass die eingeplanten Stellplätze gegenüber von Haus Nr. 6 entfallen sollen, da der Kurvenbereich schlecht einsehbar ist und es zu Gefährdungen beim Ausfahren aus den Grundstücken kommen kann. In diesem Zuge soll das Beet weiter nach Westen verschoben werden gemäß der Zeichnung der Anlieger.

 

Da aufgrund der angrenzenden Zufahrten/Zuwegungen nur wenige Stellplätze im Straßenzug einplanbar sind, ist der Wegfall zweier Stellplätze verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Um die Ausfahrt für Haus Nr. 4 jedoch zu erleichtern, auch im Hinblick auf den Kurvenbereich, schlägt die Verwaltung vor, auf einen Stellplatz zu verzichten.

Somit verbleibt Raum, um den verbleibenden Stellplatz mit Beet um 3,0 m nach Osten zu verschieben.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, einen Stellplatz im Kurvenbereich vor Haus Nr. 6 entfallen zu lassen, das Strauchbeet nach Osten zu schieben und den verbleibenden Stellplatz um 3,00 in östliche Richtung an den Grenzpunkt zu verschieben.

 

1.1.2    Sammeleingabe:

Verschiebung der Leuchte vor Haus Nr. 6/8 nach gegenüber

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.2:

                                                                                                                                                           

Von einigen Anliegern des Vierngrundes wird in einer Sammeleingabe angeregt, die Leuchte vor Haus Nr. 6/8 auf die gegenüberliegende Seite zu verschieben, da die Leuchte den Zufahrtsbereich der Anlieger einengt.

 

Durch die Verschiebung der Leuchte auf die gegenüberliegende Seite verschlechtert sich die Straßenausleuchtung geringfügig, ist aber vertretbar. Der Anlieger von Haus Nr. 5 hat sein Einverständnis für die Verschiebung gegeben. Bei einem Beschluss zum Wegfall des östlichen Parkstandes (Eingabe 1.1.1), steht der Einplanung eines Leuchtenstandortes neben dem Strauchbeet nichts entgegen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 6/8 auf die gegenüberliegende Straßenseite neben das Strauchbeet zu verschieben.

 

1.1.3    Sammeleingabe:

Tausch von Parkstand und Baumbeet vor Haus Nr. 2

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.3:

                                                                                                                                                           

Es wurde weiterhin angeregt, den Parkstand und das Baumbeet vor Haus Nr. 2 zu tauschen.

 

Bei einem Tausch besteht die Gefahr, dass die Leuchte durch den vom Stellplatz abfahrenden Pkw beschädigt wird. Zudem wäre im Einmündungsbereich des Vierngrundes, sofern niemand dort parkt, keine entsprechende Fahrbahneinengung gegeben. Das Einparken (in Fahrtrichtung) würde zudem erschwert werden. Aus diesen Gründen ist ein Tausch nicht anzuraten.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Planung mit dem Parkstand und dem Baumbeet vor Haus Nr. 2 beizubehalten.

 

1.1.4    Sammeleingabe:

Rotpflasterung vor dem Strauchbeet vor Haus Nr. 4

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.4:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, vor dem Strauchbeet (Haus Nr. 4) einen rot gepflasterten Bereich einzuplanen, sowie an den übrigen Beeten, um ein einheitliches Bild der Straße zu erzielen.

 

Dieser Wunsch wurde von beiden Anliegern in dem Bereich gewünscht und wurde daher in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.2     Eingabe:

         zweite Zufahrt vor Haus Nr. 4 ermöglichen und Bepflanzungswunsch

 

Abwägung zu 1.2

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, auch auf westlicher Seite zufahren zu können. Weiterhin wird als Bepflanzung für das Strauchbeet Ungarischer Flieder bevorzugt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zufahrtsbereich von 3,50 m auf 4,00 m zu verbreitern, um auf westlicher Seite zufahren zu können. Dazu wird das Strauchbeet um 50 cm eingekürzt. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

Der Bepflanzungswunsch für das Beet vor Haus Nr. 4 wird vom Fachbereich Grün berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, das geplante Strauchbeet vor Haus Nr. 4 von 3,00 m auf 2,50 m zu verkleinern, so dass auf der westlichen Grundstücksseite ein 4,00 m breiter Zufahrtsbereich entsteht.

 

 

1.3     Eingabe:      

            Wegfall der zwei Stellplätze gegenüber von Haus Nr. 6

 

Abwägung zu 1.3

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger wird, neben der Sammeleingabe, nochmals in einer Einzeleingabe gewünscht, die Parkplätze im Kurvenbereich (in Höhe von Haus Nr. 6) entfallen zu lassen, damit die Einsehbarkeit erhöht werden kann und die Zufahrt zum Flurstück Nr. 1888 nicht eingeschränkt wird.

 

Da aufgrund der angrenzenden Zufahrten/Zuwegungen nur wenige Stellplätze im Straßenzug einplanbar sind, ist der Wegfall zweier Stellplätze verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Um die Ausfahrt am Haus Nr. 6 für ggf. zwei nebeneinander stehende PKWs zu erleichtern, schlägt die Verwaltung vor, auf einen Stellplatz zu verzichten (siehe Eingabe 1.1.1). Durch den Wegfall der Leuchte an dieser Zufahrt (siehe Eingabe 1.1.2) tritt eine zusätzliche Verbesserung ein.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

siehe Beschluss zur Eingabe 1.1.1

 

 

1.4     Eingabe:

         Verschiebung der Leuchte am Haus Nr. 7 in das Baumbeet gegenüber

 

Abwägung zu 1.4

                                                                                                                                                           

Von den Anliegern wird gewünscht, dass die Leuchte am Flurstück Nr.1871 in das Baumbeet gegenüber oder alternativ westlich der Zufahrt, zur Mauer hin, verschoben wird.

Denn im 1. Obergeschoss, ein Vollgeschoss, befinden sich die Schlafräume mit einer breiten Fensterfront  an der Ostseite. Die 6 Meter hohe Leuchte wird, besonders in den warmen Sommernächten, wo man mit offenem Fenster/ohne Verdunkelung schlafen möchte, als große Beeinträchtigung gesehen.

 

Die Beeinträchtigung der Schlafräume durch veränderte Lichtverhältnisse wird oft als auftretendes Problem in verkehrsberuhigten Gebieten aufgeführt. Einer Verschiebung der Leuchten kann jedoch nur zugestimmt werden, wenn keine anderen verkehrsplanerischen Randbedingungen dem entgegenstehen. Die Einplanung der Leuchte in das Baumbeet, das gegenüberliegt, ist nur bei einem Wegfall des Baumes durchführbar und wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

Für eine allgemeine Ausleuchtung, vom Mittelpunkt des Wendehammers ausgehend, wären ca. 4 Leuchten dort erforderlich und die Einplanung von Bäumen wäre nicht durchführbar.

Bei einer Verschiebung an die, westlich der Zufahrt, beginnende Mauer würde sich die Beleuchtungssituation im Straßenbereich vor Haus Nr. 12 verschlechtern.

Insofern kann sich der Anlieger hier nur persönlich mit Verdunkelungsmaßnahmen schützen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Leuchtenstandort neben Haus Nr. 7 beizubehalten.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Vierngrund (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die privaten Grundstücksflächen an der Straße „Vierngrund“ sind bereits bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten.  Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die roten Farbflächen bewirken in Verbind-ung mit den Beeten eine optische Unterbrechung der Straße und fördern so eine langsamere Fahrweise. 

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m. Die Breite der Beete und Parkstände liegt bei 2,00 m. Die Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Beton-steinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind 4,75 m lang.

Im aufgeweiteten Wendehammer, dessen Breite 22 m beträgt, liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche zwischen 6,00 m und 7,25 m. Die Stellplätze sind zentriert angeordnet und an deren Stirnseiten grenzen 2,50 m breite Baumbeete an.  Die Parkstände in Senkrechtaufstellung im Wendehammer sind in 2,50 m Breite und 5,00 m Länge eingeplant.

 

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich von Versorgungs-leitungen werden Sträucher eingesetzt.

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

 

 

 

Fuß- und Radweg

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird nördlich des Vierngrundes ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg hergestellt, der an den nördlich geplanten Radweg anschließt. Dadurch wird eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger geschaffen, die zu den umliegenden Stichstraßen, zum östlich gelegenen Spielplatz und zur Kita führt. Der Geh-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße „Vierngrund“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten  werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Sammeleingabe 1.1

                   Eingaben 1.2 bis 1.4

Anlage 2:    Lageplan zur Abwägung