Betreff
Sachstandsbericht Jugendkunstschule/Dritte Orte
Vorlage
121/20
Aktenzeichen
BdB-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Kulturausschuss).

 

Der Rat nimmt die Ausführungen zum bisherigen Entwicklungsprozess der Jugendkunstschule zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren Berichterstattung in den folgenden Kulturausschusssitzungen.

 


Begründung:

 

Mit Erscheinen des zweiten Programmflyers ist die Jugendkunstschule in der Rheiner Bevölkerung angekommen. Dies wird bereits durch die Vielzahl der eingegangenen Anmeldungen und telefonischen Rückfragen beim Kulturservice und den für die Kursangebote verantwortlichen Kooperationspartnern deutlich.

 

Der Bedarf für eine künstlerisch, kreative Kulturinstitution für junge Menschen in Rheine ist vorhanden. Nun gilt es, diese Erprobungsphase in eine feste Einrichtung zu überführen.

 

Um dieses erfolgreich zu gestalten, wurden entsprechend der Beschlüsse in der letzten Sitzung des Kulturausschusses, die Stellen für eine/n künstlerisch-pädagogische/n Mitarbeiter/in (m/w/d) sowie eine Verwaltungskraft als Unterstützung ausgeschrieben.

Die Bewerbungsfrist für beide Stellen läuft bis zum 31. März 2020. Anschließend erfolgt zeitnah das Personalauswahlverfahren, um die Stellen schnellstmöglich zu besetzen.

Dies ist vor dem Hintergrund möglicher Zuschüsse erforderlich, um die für NRW vereinbarten Ziele und Mindeststandards von Jugendkunstschulen zu erfüllen und die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, die durch die verschiedenen Angebotsfelder der Jugendkunstschule auf den Kulturservice zukommen.

Über die Erfüllung dieser Mindeststandards muss die Stadt Rheine als Optionskommune für eine Jugendkunstschule jährlich in Form eines Wirksamkeitsdialogs gegenüber der Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste/Jugendkunstschulen (LKD) berichten.

 

Jugendkunstschulen sind Schulen der Wahrnehmung und des Denkens. Sie schärfen die Sinne und den Verstand und öffnen den Zugang zur Welt. Hierzu leisten die derzeitigen Angebote der Kulturwerkstatt und die Projekte des Kulturrucksacks bereits jetzt ihren Beitrag. Sie bilden somit aktuell unter Federführung des Kulturservices das Fundament der Jugendkunstschule. Ein weiteres Element der Jugendkunstschularbeit ist es, Kindern zu ermöglichen, sich auf altersgerechte Weise mit den verschiedenen Facetten des Lebens zu befassen. Sie sollen dabei selbst bestimmen, wie tief sie sich auf die Inhalte einlassen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu freuen, sie können sich ärgern oder aber mit den Künstlerinnen und Künstlern streiten. Auf diese Weise können Kinder erleben, was sie das ganze Leben begleiten wird: schwierige Situationen durch eigenes Handeln überwinden lernen. Dies erleben sie nicht allein, sondern in der Gruppe mit Gleichaltrigen, Eltern, Großeltern und den Darstellerinnen und Darsteller im selben Raum. Mit diesem Ansatz wird nach einer im Januar diesen Jahres begonnenen Übergangsphase, ab Sommer 2020, auch die Verantwortung für die Kindermatinee vom Jugendamt (Abteilung Kinder- und Jugendarbeit) zum Kulturservice übertragen und somit ein weiterer Baustein in die Jugendkunstschule eingefügt.

 

Ein wichtiges Element der Jugendkunstschularbeit ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Jugend-, Bildungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, insbesondere mit Schulen und Kindergärten.

Bereits jetzt werden in einer vom Kulturservice koordinierten gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Jugendamt, dem Jugend- und Familiendienst, dem Falkenhofmuseum der Familienbildungsstätte, dem Jugendzentrum Jakobi, dem Stadtjugendring, dem Kloster Bentlage, der Jugendkunstschule PinkPop Ibbenbüren und dem Projektlabor Berufskolleg Rheine Angebote besprochen, entwickelt, abgestimmt und in Kooperation umgesetzt.

 

Weitere interessierte Träger sind jederzeit willkommen. Darüber hinaus gibt es Anfragen von  pädagogischen Einrichtungen, die Angebote der Jugendkunstschule für ihr Klientel nutzen möchten. Die Koordination dieser Runde wird neben der Entwicklung von eigenen Angeboten und des Profils der Jugendkunstschule Rheine eine der wichtigen Aufgaben für die/den künstlerisch-pädagogische/n Mitarbeiter/in sein.

 

Jugendkunstschulen verfügen über eigene Räume mit fachspezifischer Ausstattung und teilnehmerorientierter Größe. Die Stadt hat derzeit ehemalige Werkstatträume in der Straße Hohle Stiege angemietet. Hierbei handelt es sich um ein Provisorium, das immer wieder  kreative Lösungen bei den unterschiedlichen Nutzungen, von Malatelier über Kreativwerkstatt bis Tanzwerkstatt erfordert.

Langfristig ist eine größere Lösung für die Jugendkunstschule notwendig. Gleiches gilt auch für das Projektlabor Berufskolleg Rheine. In NRW gibt es ca. 120 Jugendkunstschulen, Makerspaces und FabLabs. Alle diese Einrichtungen arbeiten bestenfalls vernetzt mit ihresgleichen. Die in Rheine geplante Verbindung der kreativen Potenziale von Makern und Künstlern ist dagegen einzigartig in NRW.

So können Menschen zu einem offenen, freien und unkonventionellen Denken angeregt werden. Interdisziplinär werden Ideen aus vielen Perspektiven entwickelt und reflektiert, Lösungsansätze werden ohne Schubladendenken spartenübergreifend gefunden. Dieser Ansatz wurde unter der Überschrift „ART and TEC Station“ im Rahmen der ersten Förderstufe der Landesprogramms „Dritte Orte“ weiterentwickelt.

Ziel ist es dabei, Räume in zentraler Lage der Innenstadt/des Bahnhofsumfeldes künstlerisch, kreativ und technisch zu nutzen. Ein entsprechendes Nutzungskonzept wird derzeit erarbeitet. In dieses Konzept fließen die Erkenntnisse aus den Kinder- und Jugendforen des letzten Jahres, der Bürgerwerkstatt am 8. Januar 2020 sowie Erfahrungen aus dem im Mai geplantem KulturCamp Bentlage 2020 ein. Nach Fertigstellung dieses Konzeptes sowie eines entsprechenden politischen Beschlusses kann sich die Stadt in diesem Sommer auf die zweite Förderstufe von „Dritte Orte“ bewerben. Sollte diese Bewerbung erfolgreich sein, stünden für die Umsetzung des Konzeptes ab 2021 maximal 450.000 € Landesmittel, verteilt auf drei Jahre, zur Verfügung.

 

Jugendkunstschulen verfügen über ein eigenes Budget. Dies hat der Kulturausschuss bereits dadurch deutlich gemacht, dass im Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2020 f. jeweils ein Betrag von 17.000 € für die Arbeit bereitgestellt wurde.

Die Stadt ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied der LKD. Als Dachverband der Jugendkunstschulen verwaltet die LKD die Mittel für Jugendkunstschulen aus den verschiedenen Förderprogrammen des Landes und gibt diese an ihre Mitglieder weiter. Für Rheine sind dies aktuell die Optionsförderung (Fördermittel in der Gründungsphase) sowie die Projektmittel für Angebote mit jugendlichen Geflüchteten.

Auch die bisher beim Jugendamt veranschlagten Mittel für die Kindermatinee sowie die Zuweisung aus dem Landesprogramm Kulturrucksack werden zukünftig in der Jugendkunstschule abgewickelt. Neben diesen öffentlichen Zuweisungen finanzieren sich Jugendkunstschulen auch über Teilnehmerbeiträge. Hierzu sollte es spätestens im zweiten Halbjahr 2020 auch für die Jugendkunstschule Rheine eine Entscheidung geben. Es ist zu beachten, dass Jugendkunstschulen zur Verwirklichung ihrer Ziele insbesondere die nachfolgenden Angebote machen:

 

  • interkulturelle Angebote / Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
  • geschlechterspezifische Angebote
  • integrierte Angebote für behinderte und nicht-behinderte Kinder und Jugendliche
  • Angebote in regional benachteiligten Gebieten
  • Angebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Kooperationen mit Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a.

 

Dies bedeutet, dass die Angebote nicht kostenlos sein müssen, aber auch nicht so teuer sein dürfen, dass nicht jeder die Angebote in Anspruch nehmen kann.

Daneben gilt die Festlegung, dass Angebotsstunden in Jugendkunstschulen grundsätzlich 60 Minuten umfassen.

 

Jugendkunstschulen verfügen über eine Organisationsstruktur. Zu dieser Organisationsstruktur gehört neben der räumlichen, sächlichen und finanziellen Ausstattung auch die Entscheidung, in welcher Rechtsform und Trägerschaft die Jugendkunstschule Rheine zukünftig agieren soll. Jugendkunstschulen gibt es in NRW in unterschiedlichen Rechtsformen und Trägerschaften. Die beiden häufigsten Träger einer Jugendkunstschule sind dabei der eingetragene Verein und die Kommune. Welches Modell langfristig und nachhaltig in Rheine realisiert wird, muss noch entschieden werden. Hierbei gilt es die Interessen der Kooperationspartner sowie des Kreises Steinfurt als Träger des Berufskollegs und damit auch Träger des Projektlabors zu berücksichtigen. Dies erfordert in der nächsten Zeit eine Vielzahl von Gesprächen mit allen Beteiligten. In diesem Zusammenhang hat die NRW-Bank ihre Bereitschaft erklärt, die Stadt bei einem Vergleich der verschiedenen Träger- und Rechtsformen zu unterstützen. Ziel muss es sein, eine Trägerschaft zu finden, in der sich alle Beteiligten angemessen berücksichtigt finden.