Betreff
Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63 (53014-3577)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
124/20
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63:

 

 

 

A.        Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)   Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m

è     In Bereichen von Einmündungs- und Kreuzungsbereichen:

Herstellung einer Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite von 4,50 m bis 5,50 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m bis 4,50 m

 

 

b)    Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in einer Breite von 2,0 m

 

d)   Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

e)   Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten mit einer LPH von 6 m

 

 

 

 


Begründung:

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63 fand in der Zeit vom 27. November bis 12. Dezember 2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein:

 

 

1)   Eingabe zur Situation vor Nienbergstraße 49 (Anlage 1, Eingabe 1)

 

Abwägung:

In der Eingabe geht es um die Gestaltung der Nebenanlagen vor Haus Nr. 49.

Der Verfasser der Eingabe erwähnt, dass bisher vor Grundstück Nr. 47 geparkt wird. Dies ist auch in der vorgesehenen Planung noch möglich, wenn auch in geringerem Maße als aktuell. Aus diesem Grund hat der Verfasser Bedenken, dass vor Haus Nr. 49 vermehrt dauergeparkt wird.

Der Verfasser wünscht daher den Wegfall des Stellplatzes und stattdessen die Anlegung eines größeren Grünbeetes als vorgesehen mit mehreren Bäumen vor Haus Nr. 49. Der wegfallende Stellplatz könne auf die gegenüberliegende Straßenseite verschoben werden.

Die Anlegung einer Parkfläche vor Haus Nr. 46 ist nicht möglich, da es sich dort um einen Einmündungsbereich handelt, der u. a. aus Verkehrssicherheitsgründen von Abstellmöglichkeiten freigehalten werden muss.

Eine Anordnung von Parkplätzen im Bereich des Flurstückes 957 (Gartengrundstück zwischen Haus Nr. 46 und Haus Nr. 50) ist aus Platzgründen nicht möglich. Da in Tempo-30-Zonen nach Möglichkeit eine Verschwenkung der Verkehrsfläche vorgesehen werden soll, liegen im betrachteten Bereich die ergänzenden Nebenanlagen (Grünbeete/  Parkstreifen) auf der südöstlichen Fahrbahnseite, so dass im nordwestlichen Parzellenbereich lediglich der 2 m breite Gehweg Platz findet.

Ein vollständiger Verzicht auf den Stellplatz kann aus verkehrlicher Sicht nicht befürwortet werden, da es auch Aufgabe der Kommune ist, im öffentlichen Straßenraum Parkflächen anzubieten. Um den Bedenken des Anliegers Rechnung zu tragen, dass der Stellplatz aufgrund der Nähe zum gegenüberliegenden Unternehmen dauerhaft von den dortigen Mitarbeitern belegt ist, soll allerdings ein Tausch von Grünbeet mit begleitender Einengung und Parkfläche vorgenommen werden. So ist der Parkplatz außerdem besser anfahrbar als in der Offenlageplanung. Eine Nutzung der Parkfläche ist dennoch durch alle Verkehrsteilnehmer möglich.

Die Änderung ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt den Tausch von Grünbeet und Parkfläche vor Haus Nr. 49.

 

 

2)   Allgemeine Eingabe (Anlage 2, Eingabe 2)

 

Abwägung:

In der Eingabe wird um die Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für Lastkraftwagen durch die Nienbergstraße gebeten.

Diese Problematik behandelt den Wunsch nach einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Diese sind nicht Inhalt dieser Offenlage.

Die Eingabe wird dem Arbeitskreis Verkehr, der über die Anordnung von Beschilderungen und deren Änderungen berät, weitergeleitet und dort thematisiert.

Hintergrund der Eingabe ist ein erhöhtes Aufkommen von Anlieferungsfahrten mit Last- und Sattelzügen der Verbrauchermärkte am westlichen Ende der Nienbergstraße, die das Sicherheitsempfinden der Anwohner sehr stark beeinträchtigt.

Nach Einschätzung der Verwaltung wird diese Problematik nach Ausbau der Verkehrsflächen allerdings entschärft, da durch den Einbau von Einengungen und Anlegung von Parkflächen und Gehwegen das Befahren mit großen Fahrzeugen zwar noch möglich, aber nicht mehr so bequem sein wird wie heute.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Weitergabe der Eingabe an den Arbeitskreis Verkehr.

 

 

3)   Eingabe zur Situation vor Nienbergstraße 51 (Anlage 3, Eingabe 3)

 

Abwägung:

In dieser Eingabe wird um Veränderungen bei der Gestaltung der Nebenanlagen vor Haus Nr. 51 gebeten.

  1. Hier wird um Verzicht auf den vor Haus Nr. 51 geplanten Stellplatz gebeten, da bereits auf dem Privatgrundstück ein Besucherparkplatz angelegt worden ist. Ein Verzicht auf den Stellplatz kann aus verkehrlicher Sicht nicht befürwortet werden, da es Aufgabe der Kommune ist, im öffentlichen Straßenraum Parkflächen für die Allgemeinheit anzubieten. Der Änderungswunsch wird aus diesem Grunde abgelehnt.
  2. In dieser Eingabe wird darum gebeten, dass das vorgesehene Grünbeet im Verschwenkungsbereich erweitert wird, damit an dieser Stelle gleichzeitig eine Einengung der Fahrbahn und die Möglichkeit einer Baumbepflanzung entsteht und somit ein Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung geleistet wird. Nach Überprüfung der relevanten Fahrbeziehungen zu den hiervon betroffenen Grundstücken und der Befahrbarkeit der Fahrbahn durch große Fahrzeuge ist in der vorliegenden Planung das Beet vergrößert und mit einer Baumpflanzung versehen worden. Diese Änderung wird aus verkehrlicher Sicht begrüßt, da durch die zusätzlich zur schon vorgesehenen Verschwenkung der Fahrbahn so entstehende Einengung und insbesondere durch die Anordnung des Baumes als vertikales Element eine Geschwindigkeitsreduzierung besser erreicht wird. Abgelehnt werden die in der Eingabe gewünschten „Temposchwellen“, da diese auf Wunsch der Rettungsdienste  im Stadtgebiet Rheine lediglich in Ausnahmesituationen vorgesehen werden.

Die Änderung ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die zusätzliche Anlegung einer Fahrbahneinengung im Bereich vor Haus Nr. 51. Einhergehend damit wird auch eine Bepflanzung des entstehenden Beetes mit einem Baum beschlossen.

 

 

4)   Eingabe zur Situation vor Nienbergstraße 41 (Anlage 3, Eingabe 4)

 

Abwägung:

In dieser Eingabe wird der Wunsch geäußert, dass im nordöstlichen Grundstücksbereich eine Zufahrt berücksichtigt wird und dass die notwendigen Beschilderungen nach Möglichkeit an einem einzigen Mast montiert werden.

Gegen die Berücksichtigung der Zufahrt gibt es aus verkehrlicher Sicht keine Einwände.

Ob das Anbringen aller erforderlichen Beschilderungen an einem Mast –nach Wunsch des Eingabenverfassers idealerweise der Leuchtenmast- möglich sein wird, wird im weiteren Planungs- und Anordnungsverfahren geprüft. Zugesagt werden kann im Rahmen dieser Vorlage lediglich, dass der Wunsch bei der weiteren Planung berücksichtigt wird.

Die zweite Zufahrt bei Haus Nr. 41 ist im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Berücksichtigung einer zweiten Zufahrt zu Haus Nr. 41.

 

5)   Allgemeine Eingabe (Anlage 4, Eingabe 5)

 

Abwägung:

In der Eingabe wird um die Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für Lastkraftwagen durch die Nienbergstraße gebeten.

Diese Problematik behandelt den Wunsch nach einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Diese sind nicht Inhalt dieser Offenlage.

Die Eingabe wird dem Arbeitskreis Verkehr, der über die Anordnung von Beschilderungen und deren Änderungen berät, weitergeleitet und dort thematisiert.

Hintergrund der Eingabe ist ein erhöhtes Aufkommen von Anlieferungsfahrten mit Last- und Sattelzügen der Verbrauchermärkte am westlichen Ende der Nienbergstraße, die das Sicherheitsempfinden der Anwohner sehr stark beeinträchtigt.

Nach Einschätzung der Verwaltung wird diese Problematik nach Ausbau der Verkehrsflächen allerdings entschärft, da durch den Einbau von Einengungen und Anlegung von Parkflächen und Gehwegen das Befahren mit großen Fahrzeugen zwar noch möglich, aber nicht mehr so bequem sein wird wie heute.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Weitergabe der Eingabe an den Arbeitskreis Verkehr.

 


 

 Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Die Nienbergstraße ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort:  „Wohnpark Dutum – Teil E“ (2013).

Dort ist die Straßenparzelle mit einer Breite von 11,50 m vorgesehen.

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut, so dass nun ein Endausbau dieses Straßenabschnittes erfolgen sollte. Die Nienbergstraße fungiert als Wohnsammelstraße für das Wohnquartier und soll laut den Festsetzungen im Bebauungsplan im Separationsprinzip hergestellt werden. Neben der asphaltierten Verkehrsfläche für den Fahrverkehr erhält sie separate Gehwege und wechselseitig angelegte Parkflächen. Die Planung sieht einen Ausbau als Tempo-30-Zone vor.

An mehreren Stellen sind Fahrbahneinengungen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. Diese Einengungen auf 3,50 bis 4,50 m Fahrbahnbreite werden als Grünbeete mit Baumbepflanzung ausgebildet.

Am westlichen Ausbauende kreuzt der Radweg, der den Grünzug im Bebauungsplangebiet durchzieht, die Nienbergstraße. Diese Querungsstelle wird dem Verkehrsteilnehmer auf der Nienbergstraße durch eine leichte Erhöhung der Fahrbahn und eine Belagsänderung (rotes Betonsteinpflaster) verdeutlicht, damit dort eine erhöhte Aufmerksamkeit erreicht wird.

Eine baugleiche Fahrbahnveränderung (leicht erhöhtes rotes Betonsteinpflaster) wird auch im Einmündungsbereich der Gisèle-Freund-Straße vorgenommen.

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Nienbergstraße (von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger haben zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten  werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 

Für die Durchführung der Maßnahme (53014-3577) sind im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von 375 TEUR eingestellt worden, die in das Jahr 2020 übertragen werden.

 


Anlagen:

 

Anlagen 1 – 4:           Eingaben der Anlieger

Anlage 5:                   Lageplanverkleinerung