I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogrammes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Bauausschuss).
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Rat beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße
bis Haus Nr. 63:
A.
Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis
Haus Nr. 63
Es ist ein Ausbau
als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m
è
In
Bereichen von Einmündungs- und Kreuzungsbereichen:
Herstellung einer
Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite von
4,50 m bis 5,50 m
è
In
Bereichen von Einengungen:
Herstellung einer
asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m bis
4,50 m
b) Begrünung
è
Anlegen von Grünbeeten z. T. mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung
c) Gehweg
è
Pflasterung
von plattierten Gehwegen in einer Breite von 2,0 m
d) Zufahrten/ Einmündungen
è
Pflasterung
in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grundstücken
in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
e) Entwässerung
è
Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne
è
Einbau
von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation
f) Straßenbeleuchtung
è
Aufstellen
von Leuchten mit einer LPH von 6 m
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
der Anlieger
Die Offenlage der
Ausbauplanung der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63 fand in der
Zeit vom 27. November bis 12. Dezember 2019 in den Räumen der
Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.
Während der
Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger
ein:
1)
Eingabe zur Situation vor Nienbergstraße
49 (Anlage 1, Eingabe 1)
Abwägung:
In der Eingabe
geht es um die Gestaltung der Nebenanlagen vor Haus Nr. 49.
Der Verfasser der
Eingabe erwähnt, dass bisher vor Grundstück Nr. 47 geparkt wird. Dies ist auch
in der vorgesehenen Planung noch möglich, wenn auch in geringerem Maße als
aktuell. Aus diesem Grund hat der Verfasser Bedenken, dass vor Haus Nr. 49
vermehrt dauergeparkt wird.
Der Verfasser
wünscht daher den Wegfall des Stellplatzes und stattdessen die Anlegung eines
größeren Grünbeetes als vorgesehen mit mehreren Bäumen vor Haus Nr. 49. Der
wegfallende Stellplatz könne auf die gegenüberliegende Straßenseite verschoben
werden.
Die Anlegung einer
Parkfläche vor Haus Nr. 46 ist nicht möglich, da es sich dort um einen
Einmündungsbereich handelt, der u. a. aus Verkehrssicherheitsgründen von
Abstellmöglichkeiten freigehalten werden muss.
Eine Anordnung von
Parkplätzen im Bereich des Flurstückes 957 (Gartengrundstück zwischen Haus Nr.
46 und Haus Nr. 50) ist aus Platzgründen nicht möglich. Da in Tempo-30-Zonen
nach Möglichkeit eine Verschwenkung der Verkehrsfläche vorgesehen werden soll,
liegen im betrachteten Bereich die ergänzenden Nebenanlagen (Grünbeete/ Parkstreifen) auf der südöstlichen
Fahrbahnseite, so dass im nordwestlichen Parzellenbereich lediglich der
2 m breite Gehweg Platz findet.
Ein vollständiger
Verzicht auf den Stellplatz kann aus verkehrlicher Sicht nicht befürwortet
werden, da es auch Aufgabe der Kommune ist, im öffentlichen Straßenraum
Parkflächen anzubieten. Um den Bedenken des Anliegers Rechnung zu tragen, dass
der Stellplatz aufgrund der Nähe zum gegenüberliegenden Unternehmen dauerhaft
von den dortigen Mitarbeitern belegt ist, soll allerdings ein Tausch von
Grünbeet mit begleitender Einengung und Parkfläche vorgenommen werden. So ist
der Parkplatz außerdem besser anfahrbar als in der Offenlageplanung. Eine
Nutzung der Parkfläche ist dennoch durch alle Verkehrsteilnehmer möglich.
Die Änderung ist
im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt den Tausch von Grünbeet und Parkfläche vor Haus Nr. 49.
2)
Allgemeine Eingabe (Anlage 2, Eingabe 2)
Abwägung:
In der Eingabe
wird um die Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für Lastkraftwagen durch die
Nienbergstraße gebeten.
Diese Problematik
behandelt den Wunsch nach einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Diese sind
nicht Inhalt dieser Offenlage.
Die Eingabe wird
dem Arbeitskreis Verkehr, der über die Anordnung von Beschilderungen und deren
Änderungen berät, weitergeleitet und dort thematisiert.
Hintergrund der
Eingabe ist ein erhöhtes Aufkommen von Anlieferungsfahrten mit Last- und
Sattelzügen der Verbrauchermärkte am westlichen Ende der Nienbergstraße, die
das Sicherheitsempfinden der Anwohner sehr stark beeinträchtigt.
Nach Einschätzung
der Verwaltung wird diese Problematik nach Ausbau der Verkehrsflächen
allerdings entschärft, da durch den Einbau von Einengungen und Anlegung von
Parkflächen und Gehwegen das Befahren mit großen Fahrzeugen zwar noch möglich,
aber nicht mehr so bequem sein wird wie heute.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die Weitergabe der Eingabe an den Arbeitskreis Verkehr.
3)
Eingabe zur Situation vor Nienbergstraße
51 (Anlage 3, Eingabe 3)
Abwägung:
In dieser Eingabe
wird um Veränderungen bei der Gestaltung der Nebenanlagen vor Haus Nr. 51
gebeten.
- Hier
wird um Verzicht auf den vor Haus Nr. 51 geplanten Stellplatz gebeten, da
bereits auf dem Privatgrundstück ein Besucherparkplatz angelegt worden
ist. Ein Verzicht auf den Stellplatz kann aus verkehrlicher Sicht nicht
befürwortet werden, da es Aufgabe der Kommune ist, im öffentlichen
Straßenraum Parkflächen für die Allgemeinheit anzubieten. Der
Änderungswunsch wird aus diesem Grunde abgelehnt.
- In
dieser Eingabe wird darum gebeten, dass das vorgesehene Grünbeet im
Verschwenkungsbereich erweitert wird, damit an dieser Stelle gleichzeitig
eine Einengung der Fahrbahn und die Möglichkeit einer Baumbepflanzung
entsteht und somit ein Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung geleistet
wird. Nach Überprüfung der relevanten Fahrbeziehungen zu den hiervon
betroffenen Grundstücken und der Befahrbarkeit der Fahrbahn durch große
Fahrzeuge ist in der vorliegenden Planung das Beet vergrößert und mit
einer Baumpflanzung versehen worden. Diese Änderung wird aus verkehrlicher
Sicht begrüßt, da durch die zusätzlich zur schon vorgesehenen
Verschwenkung der Fahrbahn so entstehende Einengung und insbesondere durch
die Anordnung des Baumes als vertikales Element eine
Geschwindigkeitsreduzierung besser erreicht wird. Abgelehnt werden die in
der Eingabe gewünschten „Temposchwellen“, da diese auf Wunsch der
Rettungsdienste im Stadtgebiet
Rheine lediglich in Ausnahmesituationen vorgesehen werden.
Die Änderung ist
im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die zusätzliche Anlegung einer Fahrbahneinengung im Bereich vor Haus
Nr. 51. Einhergehend damit wird auch eine Bepflanzung des entstehenden Beetes
mit einem Baum beschlossen.
4)
Eingabe zur Situation vor Nienbergstraße
41 (Anlage 3, Eingabe 4)
Abwägung:
In dieser Eingabe
wird der Wunsch geäußert, dass im nordöstlichen Grundstücksbereich eine Zufahrt
berücksichtigt wird und dass die notwendigen Beschilderungen nach Möglichkeit
an einem einzigen Mast montiert werden.
Gegen die
Berücksichtigung der Zufahrt gibt es aus verkehrlicher Sicht keine Einwände.
Ob das Anbringen
aller erforderlichen Beschilderungen an einem Mast –nach Wunsch des
Eingabenverfassers idealerweise der Leuchtenmast- möglich sein wird, wird im
weiteren Planungs- und Anordnungsverfahren geprüft. Zugesagt werden kann im
Rahmen dieser Vorlage lediglich, dass der Wunsch bei der weiteren Planung
berücksichtigt wird.
Die zweite Zufahrt
bei Haus Nr. 41 ist im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die Berücksichtigung einer zweiten Zufahrt zu Haus Nr. 41.
5)
Allgemeine Eingabe (Anlage 4, Eingabe 5)
Abwägung:
In der Eingabe
wird um die Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für Lastkraftwagen durch die
Nienbergstraße gebeten.
Diese Problematik
behandelt den Wunsch nach einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Diese sind
nicht Inhalt dieser Offenlage.
Die Eingabe wird
dem Arbeitskreis Verkehr, der über die Anordnung von Beschilderungen und deren
Änderungen berät, weitergeleitet und dort thematisiert.
Hintergrund der
Eingabe ist ein erhöhtes Aufkommen von Anlieferungsfahrten mit Last- und
Sattelzügen der Verbrauchermärkte am westlichen Ende der Nienbergstraße, die
das Sicherheitsempfinden der Anwohner sehr stark beeinträchtigt.
Nach Einschätzung
der Verwaltung wird diese Problematik nach Ausbau der Verkehrsflächen
allerdings entschärft, da durch den Einbau von Einengungen und Anlegung von
Parkflächen und Gehwegen das Befahren mit großen Fahrzeugen zwar noch möglich,
aber nicht mehr so bequem sein wird wie heute.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die Weitergabe der Eingabe an den Arbeitskreis Verkehr.
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Die Nienbergstraße
ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 298,
Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“
(2013).
Dort ist die
Straßenparzelle mit einer Breite von 11,50 m vorgesehen.
Die anliegenden
Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut, so
dass nun ein Endausbau dieses Straßenabschnittes erfolgen sollte. Die
Nienbergstraße fungiert als Wohnsammelstraße für das Wohnquartier und
soll laut den Festsetzungen im Bebauungsplan im Separationsprinzip hergestellt
werden. Neben der asphaltierten Verkehrsfläche für den Fahrverkehr erhält sie
separate Gehwege und wechselseitig angelegte Parkflächen. Die Planung sieht
einen Ausbau als Tempo-30-Zone vor.
An mehreren
Stellen sind Fahrbahneinengungen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. Diese
Einengungen auf 3,50 bis 4,50 m Fahrbahnbreite werden als Grünbeete mit Baumbepflanzung
ausgebildet.
Am westlichen
Ausbauende kreuzt der Radweg, der den Grünzug im Bebauungsplangebiet
durchzieht, die Nienbergstraße. Diese Querungsstelle wird dem
Verkehrsteilnehmer auf der Nienbergstraße durch eine leichte Erhöhung der
Fahrbahn und eine Belagsänderung (rotes Betonsteinpflaster) verdeutlicht, damit
dort eine erhöhte Aufmerksamkeit erreicht wird.
Eine baugleiche
Fahrbahnveränderung (leicht erhöhtes rotes Betonsteinpflaster) wird auch im
Einmündungsbereich der Gisèle-Freund-Straße vorgenommen.
Der Belag, die
Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen
Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung
erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den
vorhandenen Kanal.
Finanzierung:
Beim geplanten
Ausbau der Nienbergstraße (von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63) handelt
es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den
Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben
zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch
Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe
enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten
Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten
(z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die
Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Damit eine
zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine
Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten
werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erhoben.
Für die
Durchführung der Maßnahme (53014-3577) sind im Haushaltsplan 2019 Mittel in
Höhe von 375 TEUR eingestellt worden, die in das Jahr 2020 übertragen werden.
Anlagen:
Anlagen 1 – 4: Eingaben der Anlieger
Anlage 5: Lageplanverkleinerung