Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt:
1.
Die
Verkaufspreise für den Grund und Boden der städtischen Wohnbaugrundstücke
(siehe Lageplan, Anlage) in Rodde im
Baugebiet „Im Lied Süd – Teil B“
werden auf Grundlage des Grundstücksmarktberichtes 2020 folgendermaßen
festgesetzt:
15 Grundstücke für eine Einfamilien- und
Doppelhausbebauung
(gelb markiert) 70,00
€/m²
4 Grundstücke für eine
Mehrfamilienhausbebauung (max. 6 WE)
(rot markiert) 84,00
€/m²
Hinzu kommen jeweils noch der zu zahlende
Erschließungsbeitrag für die Erschließungs-anlagen, der einmalige
Kanalanschlussbeitrag und die Vermessungskosten.
Die Grundstücke sind innerhalb von 3 Jahren
(Einzelhaus- und Doppelhausbebauung) bzw. innerhalb von 2 Jahren
(Mehrfamilienhausbebauung) nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gem. den
planungstechnischen und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu
bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
Alle Kosten, die aus dem Abschluss und der
Durchführung der Kaufverträge entstehen einschließlich der Vermessungskosten
und der Grunderwerbsteuer, zahlen die jeweiligen Käufer.
Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW (aktuell KfW-Effizienzhaus 55), bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.
Verstoßen Erwerber gegen die
Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche
Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie
Rückübertragung zu verlangen, soweit es noch unbebaut ist oder bei einem
bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des ursprünglich an
die Stadt Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises nachzufordern. Auch diese
Rechte sind grundbuchlich abzusichern.
2.
Die
Vergabekriterien werden wie folgt festgelegt:
15 Grundstücke für eine Einfamilien- und
Doppelhausbebauung
(gelb markiert)
Sollten sich mehrere Interessenten auf ein städtisches
Grundstück für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung bewerben, wird eine
Vergabe nach folgenden Kriterien vorgenommen.
a) Kinder
von ungeboren bis zum vollendeten
17.
Lebensjahr im Haushalt lebend (auch Dauerpflegekinder)
1.
und 2. Kind je 8 Punkte
jedes
weitere Kind je 10 Punkte
b)
Ehepaare
oder gleichgestellte Paare, bei dem keiner
das 40. Lebensjahr vollendet hat 5 Punkte
c) je schwerbehindertem Bewohner ab 50% je 8 Punkte
d)
energetische
Qualität des Gebäudes entspricht zum Zeitpunkt
des Bauantrages mindestens der zweiten Förderstufe der KfW
(aktuell KfW-Effizienzhaus 40)
4 Punkte
Sollten mehrere Interessenten die gleiche
Punktzahl erreichen, gibt es einen Losentscheid.
Von der Vergabe der städtischen Einzel- und
Doppelhausgrundstücke sind solche Bewerber ausgeschlossen, die Grundstücke
erwerbsmäßig für den Vertrieb von Kaufeigenheimen erwerben oder die darauf
erstellten Wohnungen/Häuser vermieten.
Grundstücke für eine Mehrfamilienhausbebauung
(rot markiert)
Die Grundstücke für eine
Mehrfamilienhausbebauung werden sowohl an Privatpersonen als auch an Investoren
vergeben. Bei der Vergabe behält sich die Stadt Rheine vor, nicht allein nach
dem Kaufpreisangebot, sondern auch nach städtebaulicher Gestaltung eine Auswahl
zu treffen.
Begründung:
Auf die Vorlage 085/20 für den Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.20 wird verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat empfohlen, beim Kriterium 2b) auf „bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung“ und auf „s. § 29 Nr. 7 WFNG NRW“ zu verzichten. Das Kriterium ist in obigem Beschlussvorschlag entsprechend angepasst worden.
Außerdem ist die Verwaltung beauftragt worden, einen Vorschlag für eine weitere Stärkung der energetischen Qualität über die bislang geforderte erste Förderstufe der KfW hinaus (vgl. bisherige Ziffer 3, jetzt in Ziffer1) zu erarbeiten.
Es wird deshalb vorgeschlagen, als Ziffer 2d ein zusätzliches Kriterium zu beschließen, welches die kommunalen Klimaschutzziele der Stadt Rheine wirksamer unterstützt.
Das KfW-Effizienzhaus 40 sowie alle weiteren höheren
Gebäudestandards (KfW40+, Passivhaus, Plusenergie-Haus) zeichnen sich durch
kontinuierlich steigende Anforderungen an die Gebäudehülle und die
Energieversorgung aus. Für die Bauherren bedeutet ein höherer Standard auch
zusätzliche Investitionskosten und Kosten für eine fachliche Beratung. Die
getroffenen Maßnahmen resultieren in geringeren Energiekosten bei Heizwärme und
Warmwasseraufbereitung, so dass ein höherer Energiestandard mittelfristig zu
Kosteneinsparungen führt. Die Art und Weise der Ausführung zur Erreichung der
Effizienzhausstandards kann variieren und ist von einem Fachplaner vorzunehmen.
Grundsätzlich sind Maßnahmen wie eine erhöhte Wärmedämmung (Außenwände,
Kellerdecke, Dach), die Minimierung von Wärmebrücken, eine luftdichte
Gebäudehülle, das Verbot von Ölbrennwertheizungen (KfW40) und
Gasbrennwertheizungen (KfW40+, Passivhaus) sowie der Einsatz einer
Lüftungsanlage Bestandteil eines Effizienzhauses.