Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss zieht die Angelegenheit im Rahmen der Delegierung an sich.
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:
Die
Erschließungsanlage „Eschendorfer Aue / Am Feldrain West“ (Hauptzug) und die
Nebenstraßen „Eschendorfer Aue Stichweg Nord“, „An der Streuobstwiese“ und „Am
Feldrain Stichweg Ost“ im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 339 Ta West Kennwort:
„Eschendorfer Aue Teilabschnitt West“ werden nach § 130 Baugesetzbuch zu der Erschließungseinheit
„Eschendorfer Aue“ zusammengefasst.
Begründung:
Die
Erschließungsanlagen
·
Eschendorfer
Aue / Am Feldrain West (von Aloysiusstraße bis Schorlemerstraße)
·
Eschendorfer
Aue Stichweg Nord (von Eschendorfer Aue bis Wendehammer)
·
An der
Streuobstwiese (von Eschendorfer Aue bis Am Feldrain)
·
Am Feldrain
Stichweg Ost (von Eschendorfer Aue bis Wendehammer)
im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 339 Ta West Kennwort: „Eschendorfer Aue Teilabschnitt West“
sollen erstmalig endgültig hergestellt werden, sobald die von ihnen
erschlossenen Baugrundstücke überwiegend bebaut sind. Der Ausbau der Straßen
soll dann in einem nahen zeitlichen Zusammenhang erfolgen. (Lageplan siehe
Anlage)
Die Stadt Rheine
beabsichtigt für diese Erschließungsanlagen mit den Grundstückserwerbern
Ablöseverträge über die nach dem Baugesetzbuch zu erhebenden
Erschließungsbeiträge abzuschließen.
Nach der aktuellen
Bauleitplanung werden von der Straße Eschendorfer Aue / Am Feldrain West
jeweils von ihr abhängige „Nebenstraßen“ abzweigen.
Die Straße
Eschendorfer Aue / Am Feldrain West wird erstmalig durch den Bebauungsplan Nr.
339 Ta West als „Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt. Die Straße ist als
„Straßenring“ mit einer Verbindung zur
Schorlemerstraße und zwei Verbindungen zur Aloysiusstraße die größte
Erschließungsanlage im Bebauungsplan. Der Ausbau der ca. 12 m breiten Straße
soll im Separationsprinzip erfolgen. Die selbständige Anlage erschießt ca. 102
Baugrundstücke. Sie ist nach ihrer Länge sowie der Anzahl der durch sie
erschlossenen Grundstücke eine selbständige Erschließungsanlage.
Die drei
Nebenstraßen werden erstmalig durch den Bebauungsplan Nr. 339 Ta West als
„Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt mit der besonderen Zweckbestimmung: V =
verkehrsberuhigter Bereich.
Die Nebenstraße
„Eschendorfer Aue Stichweg Nord“ zweigt von der Straße Eschendorfer Aue ab,
verläuft in nördliche und westliche Richtung und endet in einem Wendehammer.
Von dieser Anlage werden insgesamt ca. 16 Grundstücke erschlossen.
Bei der Nebenstraße „An der Streuobstwiese“ handelt
es sich um eine ringförmige Straße die von der Straße Eschendorfer Aue / Am
Feldrain West abzweigt und wieder in sie einmündet. Von dieser Anlage werden
ca. 73 Grundstücke erschlossen.
Die Nebenstraße
„Am Feldrain Stichweg Ost“ ist eine Stichstraße, die in östliche Richtung von
der Straße Eschendorfer Aue abzweigt und nach ca. 230 m in einem Wendehammer
endet. Insgesamt erschließt sie ca. 23 Baugrundstücke.
Die drei
Nebenstraßen sind jeweils aufgrund ihrer Länge, des Verlaufs und der Anzahl der
erschlossenen Grundstücke selbständige Erschließungsanlagen. Sie haben außer
den Zufahrten zum Hauptzug „Eschendorfer Aue / Am Feldrain West “ keine anderen
befahrbaren Verbindungen zum öffentlichen Straßennetz. Sie sind damit vom
Hauptzug abhängig.
Es handelt sich
hier um vier selbständige Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke
eine Einheit bilden und bei der die Nebenstraßen funktional vom Hauptzug
abhängig sind. Diese Voraussetzungen für die Bildung einer Erschließungseinheit
sind damit erfüllt.
Die Bildung einer
Erschließungseinheit liegt in der Regel im Ermessen der Stadt; allerdings
reduziert sich dieses Ermessen auf Null, wenn der Beitragssatz des Hauptzuges
um mehr als ein Drittel des Beitragssatzes der Nebenstraßen höher liegt. In
solchen Fällen muss der Bauausschuss die Bildung einer Erschließungseinheit
beschließen (hierzu ergingen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom
10.06.2009 und vom 30.01.2013).
Probeberechnungen der einzelnen Erschließungsanlagen:
Hauptzug "Eschendorfer Aue/Am Feldrain West“
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 3.205.103€ ./. 10% Anteil Stadt Rheine
= 2.884.593 € umlagefähiger Aufwand
: 74.667,50 m² vorläufige
Abrechnungsfläche
= 38,63 €/m² Beitragssatz
1. Nebenstraße
"Eschendorfe Aue Stichweg Nord"
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 284.670 € ./.
10% Anteil Stadt Rheine
= 256.203 € umlagefähiger Aufwand :
11.602,00 m² vorläufige Abrechnungsfläche
= 22,08€/m² Beitragssatz
1/3 von
22,08 €/m² = 7,36 €/m²
Die Höherbelastung
des „Hauptzuges“ (38,63 €/m² - 22,08
€/m²) = 16,55 €/m² läge damit bei mehr als einem Drittel des
Beitragssatzes der nördlichen Nebenstraße.
2. Nebenstraße
"An der Streuobstwiese"
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 1.083.425€
./. 10% Anteil Stadt Rheine
= 975.083€ umlagefähiger Aufwand :
39.892,75 m² vorläufige Abrechnungsfläche
= 24,44 €/m² Beitragssatz
1/3 von
24,44 €/m² = 8,15 €/m²
Die Höherbelastung
des „Hauptzuges“ (38,63 €/m² - 24,44 €/m²) = 14,19 €/m² läge damit bei mehr
als einem Drittel des Beitragssatzes der 2. Nebenstraße.
3. Nebenstraße
"Am Feldrain Stichweg Ost"
Geschätzter
Herstellungsaufwand = 562.005 € ./. 10% Anteil Stadt Rheine
= 505.805€ umlagefähiger Aufwand :
17.785,50m² vorläufige Abrechnungsfläche
= 28,44 €/m² Beitragssatz
1/3 von
28,44 €/m² = 9,48 €/m²
Die Höherbelastung
des „Hauptzuges“ (38,63 €/m² - 28,44 €/m²) = 10,19 €/m² läge damit bei mehr
als einem Drittel des Beitragssatzes der östlichen Nebenstraße.
Ergebnis:
-
Jede der
drei Nebenstraßen entlastet den Hauptzug.
-
Der
Beitragssatz des Hauptzuges wird jeweils um mehr als ein Drittel des
Beitragssatzes der Nebenstraßen höher sein.
-
Daher
liegt eine Ermessensreduzierung auf Null vor. In diesem Fall ist der
Bauausschuss verpflichtet, die Bildung einer Erschließungseinheit zu
beschließen.
Zum Vergleich
Probeberechnung für die "Einheit Eschendorfer Aue“
- Hauptzug mit 3
Nebenstraßen
Geschätzter
beitragsfähiger Aufwand = 5.135.203 €
./. 10% Anteil Stadt Rheine
= 4.621.683 € umlagefähiger Aufwand : 142.717,00
m² vorläufige Abrechnungsfläche
der Erschließungseinheit = 32,38 €/m² Beitragssatz
Nach dem
vorliegenden Sachverhalt ist eine Rechtspflicht zur gemeinsamen Ermittlung und
Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes der Erschließungsanlagen
„Eschendorfer Aue / Am Feldrain West“ (Hauptzug) und die Nebenstraßen
„Eschendorfer Aue Stichweg Nord“, „An der Streuobstwiese“ und „Am Feldrain
Stichweg Ost“ entstanden.
Anlage 1: Lageplan