Betreff
Umgestaltung der Mühlenstraße (zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz)
mit Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen (Projekt 53014 und Projekt 5202-198 KONRAD)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Vorlage
311/20
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und

Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:  Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für die Umgestaltung der Mühlenstraße (zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz):

 

Ausbau als Fußgängerzone mit folgenden Teileinrichtungen:

 

  1. Mischfläche, bestehend aus
    1. Niveaugleiche Verkehrsfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz
    2. Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

  1. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Planung zur Umgestaltung der Mühlenstraße (zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz) mit Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen fand in der Zeit vom 17. Juni 2020 bis 03. Juli 2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Die eingegangenen Anre­gun­gen werden im Folgenden abgewägt:

 

 

 

Eingabe Nr. 1:

 

Eingabe:

Die Einmündung Ecke Emsstraße / Mühlenstraße ist für LKW-Verkehr sehr eng (insbesondere bei Fahrten von der Mühlenstraße kommend und die Emsstraße in westlicher Richtung weiterfahrend). Es bestehen Befürchtungen, dass das Gebäude angefahren werden könnte.

 

Abwägung zu Eingabe Nr. 1:

Die Befahrbarkeit durch alle erforderlichen Bemessungsfahrzeuge wurde im Zuge der Entwurfsbearbeitung überprüft und bei der Erstellung der Planung berücksichtigt.

Zum Schutz der Gebäudeecke kann das vorhandene Straßenschild, das auch zukünftig hier stehen wird, entsprechend platziert und aufgestellt werden (ähnlich wie im heutigen Bestand).

 

 

Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 1:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung entsprechend der Offenlage.  

 

 

 

Eingabe Nr. 2:

 

Eingabe:

Es werden mehr Radabstellplätze gefordert, als in der Planung vorgesehen. Die Anzahl soll möglichst dem aktuellen Bestand angepasst werden.

Alle Radabstellplätze sollen überdacht werden.

 

Abwägung zu Eingabe Nr. 2:

 

Die vorhandenen Fahrradständer wurden im Jahr 2017/2018 als kurzfristige Lösung zur „Optimierung von Stellplätzen für Fahrräder in der Innenstadt“ (Teilprojekt C 7.4 des Rahmenplan Innenstadt) aufgestellt bzw. bis zum Heiliggeistplatz weitergeführt (Vorlage 010/18, BauA am 25.01.2018). Übergangsweise wurden hierfür Fahrradständer der Marke „Felgenständer“ verwendet, die auf ehemaligen Pkw-Stellplätzen bis zum Heiliggeistplatz angebracht wurden. In der Summe konnten so 100 Stellplätze erreicht werden.

Laut Vorgaben aus dem Teilprojekt C 1.1 „Gestaltungskonzepte für den öffentlichen Raum entwickeln“ sollen bei neuen Fahrradstellplätzen - gemäß dem Gestaltungskatalog (Beschluss im BauA am 24.11.2016) - Abstellbügel verwendet werden. Dadurch wird ein einheitliches Erscheinungsbild und somit ein hoher Erkennungswert für Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt geschaffen. Die Einzelfallplanung berücksichtigt dann insbesondere die Festlegung der exakt möglichen Anzahl und Einrichtung unter Berücksichtigung der Maßgabe eines Abstandes von 1,20 m Abstand der einzelnen Abstellbügel. Dieser Seitenabstand soll laut ADFC eingehalten werden, um bequemen beidseitigen Zugang zu bieten. Bei geringeren Maßen verhaken sich Körbe, breite Lenker, Taschen und ähnliches, was zur Folge hat, dass dann oft nur eine Seite des Bügels genutzt wird. Unter Beachtung dieser Vorgaben können im Bereich der Mühlenstraße zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz 31 Fahrradanlehnbügel untergebracht werden, die Stellplätze für 62 Fahrräder bieten und für weitere Fahrräder Orientierung zur Abstellmöglichkeit geben. Bei mehreren Ortsbegehungen wurde festgestellt, dass die meisten Fahrräder nahe der Emsstraße abgestellt werden und die vorhandenen Fahrradständer - je weiter man sich von der Emsstraße entfernt - an normalen Einkaufstagen nicht ausgelastet sind. Daher ist mit einer Summe von 62 Abstellplätzen von einer ausreichenden Anzahl an Fahrradanlehnbügeln an gewöhnlichen Wochentagen auszugehen.

 

Die Ausweisung von neuen Fahrradabstellplätzen in der Innenstadt ist ein relativ schwieriges Unterfangen, da oftmals beengte Verhältnisse vorliegen und unterschiedlichste Nutzungsanforderungen des öffentlichen Raumes berücksichtigt werden müssen. Die Einrichtung zusätzlicher Abstellmöglichkeiten und Neuausweisung von Fahrradabstellanlagen wird kontinuierlich und sukzessive fortgeführt (siehe Vorlage Nr. 297/20 „Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt“ der heutigen Tagesordnung). Hierzu werden u. a. auch die bereits erarbeiteten Vorschläge zur „Optimierung von Stellplätzen für Fahrräder in der Innenstadt“ (Teilprojekt C 7.4 des Rahmenplan Innenstadt) betrachtet (Vorlage 010/18, BauA am 25.01.2018). Im Nahbereich zur Mühlenstraße steht der Parkplatz Heiliggeistplatz ggf. zur Errichtung weiterer Radabstellmöglichkeiten zur Verfügung. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit diese Optionsflächen mit zusätzlichen Fahrradständern belegt werden könnten, und dies nach Abschluss der Prüfung im Bauausschuss vorlegen.

 

 

Der Kostenrahmen, der zur Überdachung der Radabstellanlagen vorgesehen und beim Fördermittelgeber angemeldet ist, ermöglicht die Aufstellung von vier Fahrradüberdachungen. Pro Fahrradüberdachung können 4 Abstellbügel eingebaut werden, so dass 16 Abstellbügel bzw. 32 Stellplätze bei beidseitiger Nutzung überdacht werden. Die Überdachung wird im östlichen Bereich der Mühlenstraße, nahe der Emsstraße, angeordnet, da die Fahrräder hier bevorzugt abgestellt werden.

 

 

Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 2:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung entsprechend der Offenlage.

 

 

 

Eingabe Nr. 3:

 

Eingabe:

Es wird die Anzahl an Radabstellplätzen entsprechend dem aktuellen Bestand gefordert. Für Roller / Motorräder sollen zu Beginn der Mühlenstraße Parkflächen vorgehalten werden, um ein lautes Fahren bis zur Emsstraße zu vermeiden. Ladesäulen werden nicht als sinnvoll erachtet.

 

Abwägung zu Eingabe Nr. 3:

 

Die Anzahl der Fahrradabstellplätze wurde im Zuge der Abwägung zur Eingabe Nr. 2 bereits behandelt.

 

Da die Mühlenstraße aktuell ab dem Heiliggeistplatz in Richtung Emsstraße schon als Fußgängerzone beschildert ist, dürfen Roller / Motorräder diesen Bereich - genauso wie andere motorisierte Fahrzeuge - nur zu den angegebenen Zeiten zum Be- und Entladen befahren. Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen für Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss.

 

Bei der benannten Serviceeinrichtung handelt es sich nicht um E-Ladestationen, sondern um eine Fahrradreparaturstation mit entsprechendem Werkzeug, das an Edelstahlleinen befestigt und so gegen Diebstahl gesichert ist.

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 3 :

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung entsprechend der Offenlage.

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

 

Umgestaltung der Mühlenstraße (zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz) mit Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen

 

 

Der o.g. Straßenabschnitt soll als Fußgängerzone barrierefrei und niveaugleich hergestellt werden.

 

 

1.a. Verkehrsfläche

 

Es wird eine weiche Separation des Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche entsteht, die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche sowie durch verschiedene Ausstattungselemente eine Aufteilung des Verkehrsraumes ermöglicht. Aufgrund der vorgesehenen überdachten Radabstellanlagen wird keine direkte Aufteilung in Fahrgasse und Randbereich vorgenommen. Als Gestaltungselement wird ein im Format andersartig gepflasterter Streifen angelegt, der die Ausstattungselemente (Fahrradständer, Beleuchtung, Grün) aufnimmt.

Die Entwässerungsrinne wird vor den Radabstellanlagen liegen, so dass diese optisch von der restlichen Fläche abgetrennt werden.

 

Die ausgewählten Materialien, Formate und das Verlegemuster orientieren sich z. B. an der Münsterstraße oder an der nördlichen Herrenschreiberstraße. Es wird ein Betonstein mit Natursteinvorsatz im Farbton grau-granit verwendet, der in der optischen Wahrnehmung einem Naturstein stark ähnelt.  

Die gesamte Verkehrsfläche erhält eine Pflasterung mit drei verschiedenen Steinformaten (~36/24, ~24/24 und ~16/32); der Bereich der Radabstellfläche wird mit nur einem Steinformat (~36/24) gepflastert. Durch die unterschiedlichen Verlegemuster kann sich die Radabstellfläche - trotz einer einheitlichen Oberfläche - von der umschließenden Verkehrsfläche abheben. Zusätzlich entsteht dadurch, dass ein gemeinsames Steinformat in beiden Flächen verwendet wird, ein harmonisches Gesamtbild.

 

 

1.b. Verkehrsgrün

 

Aufgrund der Enge des Verkehrsraumes und der bei Veranstaltungen erforderlichen Freifläche zum Aufstellen einer Bühne im Bereich zur Emsstraße sowie von Toilettenwagen im Bereich der Mühlenstraße werden nur auf der nordwestlichen Seite in der Fahrradabstellfläche zwei Baumstandorte vorgesehen. Maßnahmen zum Schutz vorhandener Leitungen, eine Baumverankerung, Bewässerungsset und die Fertigstellungspflege der Bäume werden berücksichtigt. Die Baumgruben werden entsprechend vorbereitet und mit Baumsubstrat auf Lavabasis verfüllt. Die Wahl der Baumart wird auf die Vorgaben aus dem Teilprojekt C 1.1 „Gestaltungskonzepte für den öffentlichen Raum entwickeln“ und dem daraus angefertigten Gestaltungskatalog (Beschluss im BauA am 24.11.2016) abgestimmt.

 

 

 

2. Straßenentwässerung

 

Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird in einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

gesammelt und über Abläufe in den vorhandenen Abwasserkanal eingeleitet. 

 

 

3. Beleuchtung

 

Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt (Beschluss im BauA am 24.11.2016). Model-

le für dessen Umsetzung sind auch im Gestaltungskatalog dargestellt. 

Die Leuchten werden einseitig auf der nordöstlichen Seite angeordnet, die Abstände der Leuchten werden etwa 15 m betragen. Es werden Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 5 m aufgestellt. Die Lichtfarbe soll dem Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept entsprechend 3000 K sein. Das entspricht einem warmweißen Licht. 

 

 

Zusätzliche Information:

 

 

Ausbauzeitpunkt

 

Die überdachte Radabstellanlage sowie die Servicestation (Reparaturstation mit Werkzeug), die Schließfachanlagen und die Fahrradbügel werden durch das Förderprojekt KONRAD im Rahmen des Bundeswettbewerbes "Klimaschutz durch Radverkehr" gefördert. Der Bewilligungszeitraum für dieses Projekt erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2021.

 

Die Umgestaltung der Mühlenstraße von Emsstraße bis Beginn Heiliggeistplatz muss vor Aufstellung der zuvor genannten, förderfähigen Ausstattungsgegenstände erfolgt sein.

Daher muss mit den Arbeiten zeitnah - möglichst noch in 2020 – begonnen werden, um den Bewilligungszeitraum für o. g. Förderprojekt einhalten zu können. 

 

 

Finanzierung

 

Die überdachte Radabstellanlage inklusive Servicestation und Schließfachanlagen ist als Einzelmaßnahme im Förderprojekt KONRAD enthalten und dort mit 80.920,00 € (brutto) veranschlagt. Das Projekt wird mit einer Förderquote von 70 Prozent gefördert.

Die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 132.000 € für die Umgestaltung der Mühlenstraße werden aus dem Produkt 53014 „Baustraßen, Radwege, kleine Abschnitte“ finanziert.

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger (Eingaben 1-3)

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab