Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Straße Grönings Hoff befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“.
Die Straße Grönings Hoff ist als reine Wohnstraße
anzusehen. Die Straßenparzelle weist eine Breite von 6,00 m auf. Die
Ausbaulänge liegt bei ca. 170 m.
Die angrenzenden Grundstücke an der Straße Grönings Hoff
sind zu ca. 60% bebaut. Ein Bauzwang besteht nicht. Es ist nicht absehbar, wann
die restlichen Grundstücke bebaut werden,
so dass ein Ausbau der Straße nun erfolgen sollte.
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2. Einfügung
in das Straßennetz:
Die Straße Grönings Hoff ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Die
Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie eine
Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
a) Grönings Hoff (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.
Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und Parkständen.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert daher zwischen 4,00 m und 6,00 m und weitet sich in den Einmündungen zum Hohe Heideweg und zur Nielandstraße auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Parkstände werden in 2,00 m Breite eingeplant und sind 5,00 m oder 6,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete sind 2,00 m breit und 4,00 m lang. Zur Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine r=9 cm verwendet.
In den Grünbeeten ist die Anpflanzung des Kuchenbaumes (Cercidiphyllum japonicum), Pflanzung als Hochstamm, 4 x verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, vorgesehen. Im Bereich von Versorgungsleitungen sind Strauchbeete vorgesehen, die mit der Blasenspiere (Physocarpus opulifolius), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 150-175 cm, bepflanzt werden sollen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung/Strauchbepflanzung oder der Anlegung von Parkplätzen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.
4. Beleuchtung:
Es werden energieeffiziente Leuchten
mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Anschluss an die vorhandenen Entwässerungsleitungen.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Abrechnung der
Baukosten:
Beim
geplanten Ausbau der Straße Grönings Hoff handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i.
V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die
Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum
der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan)
veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen
beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige
Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Jahr 2021 beginnen.
9. Finanzierung:
Die
Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen.
Nach der Erschließungsbeitragssatzung
können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser
Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig.
Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
10. Auswirkung
auf den kommunalen Klimaschutz:
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Straße Grönings Hoff mit den
geplanten Einengungen der Fahrbahn
und den Verschwenkungen führt zu einer
Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch
die Belastung der Umwelt reduziert wird.
Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlage:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab