Betreff
Ausbau der Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) (53014-3705)
Offenlage
Vorlage
329/20
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) und der Geh- und Radweg Hakenbrede befinden sich zum größten Teil im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“. Im Bereich der Einmündung Lindvennweg befindet sich die Thiestraße im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 164, Kennwort: “Rheiner Straße Nord“. 

 

           Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) ist als reine Wohnstraße anzusehen. Die Straßenparzelle weist eine wechselnde Breite von 10,00 m bis 5,60 m auf. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 330 m.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße)  sind bereits bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

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2.       Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Die Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie eine Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

 

                          

3.       Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

a)      Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) (Verkehrsberuhigter Bereich)   

 

 

           

               Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 10,00 m bis 5,60 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

                Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und Parkständen.

                Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert daher zwischen 4,00 m und 10,00 m und weitet sich in den Einmündungen zum Lindvennweg und zur Nielandstraße auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Parkstände werden in 2,50 m Breite eingeplant und sind 5,00m oder 6,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.

 

Die Grünbeete sind zwischen 1,78 m und 3,00 m breit und zwischen 2,00 m und 14,50 m lang. Zur Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine r=9 cm verwendet.

In den Grünbeeten ist die Anpflanzung der kegelförmig wachsende Ulme (Ulmus Hybr. `Regal` /Resista-Sorte), Pflanzung als Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, vorgesehen. In Höhe Thiestraße 68 (neben der Straßenleuchte) soll ein Säulen-Amberbaum (Liquidambar styraciflua `Slender Silhouette`), Pflanzung als Hochstamm, 4 x verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, gepflanzt werden.
Im Bereich von Versorgungsleitungen sind Strauchbeete vorgesehen, die mit dem Scharlachdorn (Crataegus x prunifolia `Splendens`), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 200-250 cm, bepflanzt werden sollen.

              Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung/Strauchbepflanzung oder der Anlegung von Parkplätzen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

 

 

b) Fuß-/ Radweg  (Hakenbrede)

 

Zwischen der Straße Hohe Heideweg und Thiestraße wird eine Fuß- und Radwegeverbindung  („Hakenbrede“) in einer Breite von 3,30 m bis 4,40 m erstellt. Die Fläche soll mit einem Belag aus rotem Betonsteinpflaster versehen werden.

 

 

 

4.       Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m, bzw. 4,50 m (Fuß- und Radweg) aufgestellt.

 

 

 

5.       Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Anschluss an die Entwässerungsleitungen.

 

 

 


 

6.       Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

7.      Abrechnung der Baukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Thiestaße (von Lindvennweg bis Nielandstraße)  handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

 

8.       Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Jahr 2021 beginnen.

 

 

 

9.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung  können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

 

 

10.     Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.  

Die Schaffung von zusätzlichen Radwegeverbindungen führt zu einer Förderung des Radverkehrs, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.  

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.  

 

 


Anlage:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab