Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) und der Geh- und
Radweg Hakenbrede befinden sich zum größten Teil im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“. Im Bereich der Einmündung
Lindvennweg befindet sich die Thiestraße im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
164, Kennwort: “Rheiner Straße Nord“.
Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) ist als reine Wohnstraße anzusehen. Die Straßenparzelle weist eine wechselnde Breite von 10,00 m bis 5,60 m auf. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 330 m.
Die angrenzenden Grundstücke an der Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) sind bereits bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.
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2. Einfügung
in das Straßennetz:
Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Die
Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie eine
Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame
Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
a) Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 10,00 m bis 5,60 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.
Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und Parkständen.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert daher zwischen 4,00 m und 10,00 m und weitet sich in den Einmündungen zum Lindvennweg und zur Nielandstraße auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Parkstände werden in 2,50 m Breite eingeplant und sind 5,00m oder 6,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete sind zwischen 1,78 m und 3,00 m breit und zwischen 2,00 m und 14,50 m lang. Zur Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine r=9 cm verwendet.
In den
Grünbeeten ist die Anpflanzung der kegelförmig wachsende Ulme (Ulmus
Hybr. `Regal` /Resista-Sorte), Pflanzung als Hochstamm, 3 x verpflanzt,
Stammumfang 18-20 cm, vorgesehen. In
Höhe Thiestraße 68 (neben der Straßenleuchte) soll ein Säulen-Amberbaum
(Liquidambar styraciflua `Slender Silhouette`), Pflanzung als Hochstamm, 4 x
verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, gepflanzt werden.
Im Bereich von Versorgungsleitungen
sind Strauchbeete vorgesehen, die mit dem Scharlachdorn
(Crataegus x prunifolia `Splendens`), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt,
Höhe 200-250 cm, bepflanzt werden sollen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung/Strauchbepflanzung oder der Anlegung von Parkplätzen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.
b) Fuß-/ Radweg (Hakenbrede)
Zwischen der Straße Hohe Heideweg und Thiestraße wird eine Fuß- und Radwegeverbindung („Hakenbrede“) in einer Breite von 3,30 m bis 4,40 m erstellt. Die Fläche soll mit einem Belag aus rotem Betonsteinpflaster versehen werden.
4. Beleuchtung:
Es werden energieeffiziente Leuchten
mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m, bzw. 4,50 m (Fuß- und Radweg) aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Anschluss an die Entwässerungsleitungen.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Abrechnung der
Baukosten:
Beim
geplanten Ausbau der Thiestaße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) handelt es sich um die erstmalige Herstellung
einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die
Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum
der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan)
veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen
beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige
Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Jahr 2021 beginnen.
9. Finanzierung:
Die
Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen.
Nach der Erschließungsbeitragssatzung
können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser
Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig.
Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages
mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
10. Auswirkung
auf den kommunalen Klimaschutz:
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Thiestraße (von Lindvennweg bis
Nielandstraße) mit den geplanten
Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung
der Geschwindigkeit des
Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung
der Umwelt reduziert wird.
Die Schaffung
von zusätzlichen Radwegeverbindungen führt zu einer Förderung des Radverkehrs,
wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.
Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlage:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab