Betreff
Ausbau der Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße)
(53014-3723)
Vorlage
330/20
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) befindet sich in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“, Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord III“ und Nr. 164, Kennwort: „Rheiner Straße“.  

 

           Die Straße Hohe Heideweg ist als Straße als Sammelstraße einzustufen.

           Die Straßenparzelle weist eine Breite von 11,00 m bis 12,00 m. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 480m.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Nielandstraße (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) sind bis auf eines bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

  2.     Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße)  ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt den anfallenden Verkehr aus dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Straße ab. Die Straße Hohe Heideweg bildet zusammen mit der Nielandstraße und dem Lindvennweg ein Ringsystem an Wohnsammelstraßen, welches über den Hohe Heideweg sowie den Lindvennweg an die Rheiner Straße (Hauptsammelstraße, K66) angeschlossen sind.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) vorgesehen. Die Gehwege werden durch Rundborde höhenmäßig von der  Fahrbahn abgesetzt. 

 

           Die Einstufung der Straße Hohe Heideweg in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

     

                         

3.       Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

a)      Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) (Tempo-30-Zone)   

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,50 m breiter Fahrbahn und beidseitigen  Gehwegen von in der Regel 1,75 m Breite vorgesehen. Außerdem werden wechselseitig  Parkflächen –teilweise ergänzt durch Grünbeete- zwischen Fahrbahn und Gehweg  vorgesehen. 

 

Zudem sind fünf Fahrbahneinengungen auf 4,00 m bis 4,25 m Breite vorgesehen,  die zur Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Eine größere Anzahl von Einengungen  ist  aufgrund der Zufahrts- und Einmündungssituationen nicht umsetzbar.  

 

In allen Einengungen ist zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung  durch Bäume oder Sträucher vorgesehen. Die recht geringe Größe einiger der entstehenden Baumbeete wird voraussichtlich durch entsprechende Maßnahmen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Granulat unter den Gehwegen). 

 

Die Grünbeete sind zwischen 2,00 m und 3,25 m breit und zwischen 2,00 m und 14,50 m lang.

In den Grünbeeten ist die Anpflanzung der kegelförmig wachsende Ulme (Ulmus Hybr. `Regal` /Resista-Sorte), Pflanzung als Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, vorgesehen. .
Im Bereich von Versorgungsleitungen (Haus Nr. 47) sind Strauchbeete vorgesehen, die mit  2 Stück Blasenspiere (Physocarpus opulifolius), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 150-175 cm und 1 Stück rotlaubige Blasenspiere (Physocarpus opulifolius `Diabolo`), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 150-175 cm, bepflanzt werden sollen.

 

In ca. 200 m Entfernung zur Rheiner Straße mündet ein Geh- und Radweg in den Hohe Heideweg. Insbesondere  zum Schutz des Radfahrers ist hier  eine einseitige Einengung der Fahrbahn auf 4,00 m Breite geplant. 

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,0, hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst, der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.

 

      Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

      die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter  Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster d= 8 cm, während die Parkflächen aus anthrazitfarbenem Pflaster in d= 8cm  gefertigt werden.

 

b)           Kreisverkehr Kreuzung Nielandstraße/Hohe Heideweg (Tempo-30-Zone)

 

 

            Die Knotenpunktform soll als Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel ausgebaut werden.

 

     Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0  in einer Breite von 4,50 m vorge-    

     sehen, die durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst wird.

   

     Der umlaufende Gehweg wird in Breiten zwischen 1,75 m und ca. 3,00 m ausgeführt.

  

     Der Rundbord wird in den Einmündungen zur Querung der Fußgänger auf 2 cm abge  senkt.

        

Die Mittelinsel wird in Asphaltbauweise in der Bauklasse 1,0 angelegt. Sie weist einen  Durchmesser  von 11,00 m auf. Eingefasst wird die Mittelinsel mit einem Rundbord r=4,0 cm.

 

4.       Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m mit Ausleger aufgestellt.

 

5.       Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Anschluss an die vorhandenen Entwässerungsleitungen.

 

6.       Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

7.      Abrechnung der Baukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße)  handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

8.       Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Jahr 2021 beginnen.

 

9.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung  können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

10.     Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der durch die Anordnung der Tempo-30-Zone geschwindigkeitsreduzierte  Ausbau der Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße)  mit den geplanten Einengungen der Fahr- bahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.  

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.  

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.  

 

 


Anlage:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab