(53014-3723)
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) befindet
sich in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“,
Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord III“ und Nr. 164, Kennwort: „Rheiner Straße“.
Die Straße Hohe Heideweg ist als Straße als Sammelstraße einzustufen.
Die Straßenparzelle weist eine Breite von 11,00 m bis 12,00 m. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 480m.
Die angrenzenden Grundstücke an der Nielandstraße (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) sind
bis auf eines bebaut, so dass ein
Ausbau der Straße erfolgen sollte.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt den anfallenden Verkehr aus dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Straße ab. Die Straße Hohe Heideweg bildet zusammen mit der Nielandstraße und dem Lindvennweg ein Ringsystem an Wohnsammelstraßen, welches über den Hohe Heideweg sowie den Lindvennweg an die Rheiner Straße (Hauptsammelstraße, K66) angeschlossen sind.
Der Ausbau ist im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) vorgesehen. Die Gehwege werden
durch Rundborde höhenmäßig von
der Fahrbahn
abgesetzt.
Die Einstufung der Straße Hohe Heideweg in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
a) Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) (Tempo-30-Zone)
Es ist ein
Ausbau im Separationsprinzip mit
5,50 m breiter Fahrbahn und beidseitigen
Gehwegen von in der Regel 1,75 m Breite
vorgesehen. Außerdem werden
wechselseitig Parkflächen –teilweise ergänzt durch Grünbeete- zwischen
Fahrbahn und Gehweg
vorgesehen.
Zudem sind fünf
Fahrbahneinengungen auf 4,00 m bis 4,25 m Breite vorgesehen,
die zur Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Eine größere Anzahl von Einengungen ist
aufgrund der Zufahrts- und Einmündungssituationen nicht umsetzbar.
In allen
Einengungen ist zur Unterstützung der
Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung durch Bäume
oder Sträucher vorgesehen. Die recht geringe
Größe einiger der entstehenden Baumbeete wird voraussichtlich durch entsprechende Maßnahmen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden
müssen (beispielsweise Granulat unter den Gehwegen).
Die Grünbeete sind zwischen 2,00 m und 3,25 m breit und zwischen 2,00 m und 14,50 m lang.
In den
Grünbeeten ist die Anpflanzung der kegelförmig wachsende Ulme (Ulmus
Hybr. `Regal` /Resista-Sorte), Pflanzung als Hochstamm, 3 x verpflanzt,
Stammumfang 18-20 cm, vorgesehen. .
Im Bereich von Versorgungsleitungen
(Haus Nr. 47) sind Strauchbeete vorgesehen, die mit 2 Stück Blasenspiere (Physocarpus
opulifolius), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 150-175 cm und 1
Stück rotlaubige Blasenspiere (Physocarpus opulifolius `Diabolo`), Pflanzung
als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 150-175 cm, bepflanzt werden sollen.
In ca. 200 m
Entfernung zur Rheiner Straße mündet ein Geh- und Radweg in den Hohe Heideweg.
Insbesondere zum Schutz des Radfahrers
ist hier eine einseitige Einengung der
Fahrbahn auf 4,00 m Breite geplant.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,0, hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord
r = 5 cm eingefasst, der im Bereich von
Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.
Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,
die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster d= 8 cm, während die Parkflächen aus anthrazitfarbenem Pflaster in d= 8cm gefertigt werden.
b) Kreisverkehr Kreuzung Nielandstraße/Hohe Heideweg (Tempo-30-Zone)
Die Knotenpunktform soll als Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel ausgebaut werden.
Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0 in einer Breite von 4,50 m vorge-
sehen, die durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst wird.
Der umlaufende Gehweg wird in Breiten zwischen 1,75 m und ca. 3,00 m ausgeführt.
Der Rundbord wird in den Einmündungen zur Querung der Fußgänger auf 2 cm abge senkt.
Die Mittelinsel wird in Asphaltbauweise in der Bauklasse 1,0 angelegt. Sie weist einen Durchmesser von 11,00 m auf. Eingefasst wird die Mittelinsel mit einem Rundbord r=4,0 cm.
4. Beleuchtung:
Es werden energieeffiziente Leuchten
mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m mit Ausleger aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Anschluss an die vorhandenen Entwässerungsleitungen.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Abrechnung der
Baukosten:
Beim
geplanten Ausbau der Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße)
handelt es sich um die erstmalige Herstellung
einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die
Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum
der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan)
veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen
beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige
Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Jahr 2021 beginnen.
9. Finanzierung:
Die
Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen.
Nach der Erschließungsbeitragssatzung
können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser
Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig.
Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
10. Auswirkung
auf den kommunalen Klimaschutz:
Der durch die
Anordnung der Tempo-30-Zone geschwindigkeitsreduzierte Ausbau
der Straße Hohe Heideweg (von
Rheiner Straße bis Nielandstraße) mit den geplanten Einengungen der Fahr- bahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung
der Geschwindigkeit des
Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung
der Umwelt reduziert wird.
Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlage:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab