Betreff
Ausbau der Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3)
(53014-3713)
Offenlage
Vorlage
331/20
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Baumaßnahme Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3) befinden sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“.  

 

           Die Nielandstraße ist im Bereich bis zur Kreuzung mit dem Hohe Heideweg als Sammelstraße einzustufen.

           Die Straßenparzelle weist eine Breite von  11,00 m. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 180 m.

 

          Ab dem Kreuzungspunkt sind die Nielandstraße und der Bohnenkamp als reine Wohnstraße anzusehen. Die Straßenparzellen weisen eine wechselnde Breite von ca. 11,20 m bis 7,50 m auf. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 180 m.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Baumaßnahme Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3) sind bis auf eines bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

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2.       Einfügung in das Straßennetz:

 

         

        Die Nielandstraße von Bauende bis zum Kreisverkehr Kreuzung Nielandstraße/Hohe Heideweg  ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt den anfallenden Verkehr aus dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen über den Lindvennweg und dem Hohe Heideweg zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab.

 

           Die Einstufung der Nielandstraße in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

     

           Die Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3) sind ab dem Kreuzungspunkt aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraßen einzustufen.

Die Straßen dienen der Erschließung und übernehmen weitere Nutzungsformen wie eine Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend sollen die Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

 

                          

3.       Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

a)      Nielandstraße von Bauende bis Kreisverkehr Kreuzung Hohe Heideweg                   (Tempo-30-Zone)   

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,50 m breiter Fahrbahn und beidseitigen  Gehwegen von in der Regel 1,75 m Breite vorgesehen.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,0, hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst, der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.

 

      Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

      die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter  Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster d= 8 cm, während die Parkflächen aus anthrazitfarbenem Pflaster in d= 8cm  gefertigt werden.

 

 

 

 

 

b)     Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3)    

 

 

 

               Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von ca. 11,20 m bis 7,50 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

                Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und Parkständen.

                Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert daher zwischen 5,50 m und 11,20 m.  Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Parkstände werden in 2,50 m Breite eingeplant und sind 5,00m oder 6,50 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.

 

 

Die Grünbeete sind zwischen 2,50 m und 3,25 m breit und zwischen 3,75 m und 18,40 m lang.

In den Grünbeeten ist die Anpflanzung der kegelförmig wachsende Ulme (Ulmus Hybr. `Regal` /Resista-Sorte), Pflanzung als Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, vorgesehen.

Im Bereich von Versorgungsleitungen sind Strauchbeete vorgesehen. An dem Parkstand neben dem Kreisverkehr werden 2 Stück Scharlachdorn (Crataegus x prunifolia `Splendens`), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 200-250 cm, gepflanzt. In den anderen Grünbeeten sind Sträucher der Späten Vogelbeere (Sorbus serotina), Pflanzung als Solitär, 3 x verpflanzt, Höhe 200-250 cm

              Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung/Strauchbepflanzung oder der Anlegung von Parkplätzen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

 

 

c)        Kreisverkehr Kreuzung Nielandstraße/Hohe Heideweg (Tempo-30-Zone)

 

 

Die Knotenpunktform soll als Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel ausgebaut werden.

 

       Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0  in einer Breite von 4,50 m vorgesehen, die durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst wird.

   

       Der umlaufende Gehweg wird in Breiten zwischen 1,75 m und ca. 3,00 m ausge-führt.

  

Der Rundbord wird in den Einmündungen zur Querung der Fußgänger auf 2 cm abge-  senkt.

        

  Die Mittelinsel wird in Asphaltbauweise in der Bauklasse 1,0 angelegt. Sie weist einen  Durchmesser  von 11,00 m auf. Eingefasst wird die Mittelinsel mit einem Rundbord r=4,0 cm.

 

 

 

4.       Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.

 

 

 

 

5.       Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Anschluss an die vorhandenen Entwässerungsleitungen.

 

 

6.       Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

 

 

7.      Abrechnung der Baukosten:

 

Beim geplanten Ausbau der Baumaßnahme Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

 

8.       Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Jahr 2021 beginnen.

 

 

 

9.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung  können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

 

 

 

10.     Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Nielandstraße und des Bohnenkamps mit den geplanten Einengungen der Fahr bahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.  

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.  

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.  

 

 


Anlage:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab