Betreff
Wiedereinrichtung von Stadtteilbeiräten und Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung
Vorlage
485/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Wiedereinrichtung von ehrenamtlichen Stadtteilgremien, angelehnt an die Arbeitsweise der bisherigen Stadtteilbeiräte.

 

2.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt, Leitlinien zur Bürgerbeteiligung unter Mitwirkung der Bürgerschaft sowie Rat und Verwaltung zu entwickeln.

 

3.            Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung:

 

-              ein Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung von Stadtteilgremien im Zusammenwirken mit den bisherigen Stadteilbeiratsvorsitzenden und den Fraktionen zu er-stellen,

 

-              dazu den in dieser Vorlage dargestellten Zeitplan anzuwenden sowie

 

-              eine analoge oder digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Kommunale Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“  im ersten Quartal 2021 zu organisieren.   

 


Begründung:

 

Zur Ratssitzung am 10. November 2020 reichten die Fraktionen der CDU und der FDP den als Anlage beigefügten Antrag ein. Damit wird beantragt, die Verwaltung zu beauftragen:

 

-        ein Konzept für die weitere Arbeit der Stadtteilbeiräte (Aufgaben, Ziele, etc.) zu erstellen, in dem eine bessere Einbindung  im Sinne einer optimalen Bürgerbeteiligung sichergestellt wird, und

 

-        eine Leitlinie zur Bürgerbeteiligung zu erarbeiten.

 

 

Konzept für die weitere Arbeit der Stadtteilbeiräte

 

Historie

 

Als Anlage zu dieser Vorlage ist eine Zusammenfassung (Chronologie | Statistik) zur Arbeitsweise und zur Entwicklung der bisherigen Stadtteilbeiratsarbeit beigefügt.

 

Optimierungsbedarf

 

Im Vorfeld der Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte in der vergangenen Ratsperiode tagte  ein „Runder Tisch“ (Teilnehmer(innen): Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende der Stadtteilbeiräte), um sich über die weitere Arbeitsweise auszutauschen und kleine Optimierungen zu den Verfahrensregelungen vorzunehmen. In der Sitzung des Rates am 14. April 2015 (Vorlage 126/15) wurde im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur vierten Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte von verschiedenen Fraktionen bereits der Wunsch nach einem weiteren Optimierungsbedarf geäußert.

Die Stadtteilbeiräte wirken jetzt bereits seit 20 Jahren, ohne dass in dieser Zeit an der Struktur, den Verfahrensregelungen oder der Arbeitsweise des Formates grundlegende Veränderungen vorgenommen wurden. Vor einer Fortführung können Antworten auf die folgenden Fragen hilfreich sein, um Optimierungsbedarfe zu erkennen:

-          Sind die 1999 im Grundsatzbeschluss formulierten stadtteilorientierten Ziele  „Aktivierung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements“ und „Fortsetzung des stadtteilorientierten Dialogs zwischen Einwohner(inne)n, Rat und Verwaltung“  noch passend oder sind sie neu zu definieren?

-          Ist das aktuelle Wirken der Stadtteilbeiräte nachhaltig und entwickelt es eine gemeinschaftsfördernde Wirkung in den Stadtteilen? 

-          Stehen eher Anfragen an die Verwaltung,  Anträge an die Politik oder der allgemeine Informationsaustausch zu Stadtteilthemen im Vordergrund als eigenverantwortlich durchgeführte Stadtteilprojekte?

-          Wie schätzen die Mitglieder der Stadtteilbeiräte die Sinnhaftigkeit ihres eigenen Engagements und die in der Wahlperiode erzielten Ergebnissen ihres Stadtteilbeirats insgesamt ein?

-          Hat sich an der einen oder anderen Stelle eine gewisse Sitzungsroutine eingestellt, die das Angehen von kreativen Aktivitäten hemmen?

-          Welchen Stellenwert genießen die Stadtteilbeiräte in der Verwaltung und in der Politik aber auch in der Bürgerschaft? Sind sie als Beteiligungsgremium bekannt und legitimiert?

-          Welche Rolle/Funktion können die Stadtteilbeiräte zukünftig in einer noch zu entwickelnden Bürgerbeiligungsstrategie der Stadt ausfüllen?

-          Ist eine Namensänderung sinnvoll, damit zum Ausdruck gebracht werden kann, dass es sich um ein Gremium handelt, welches grundsätzlich ein offenes Mitwirken für jedermann ermöglicht?

-         

 

Verbindungen zum Stadtteilwettbewerb

 

Eng verbunden mit der Arbeit der Stadtteilbeiräte stellten sich die bisherigen drei Auflagen des Stadtteilwettbewerbs „Gemeinsam Zukunft gestalten“ dar - maßgeblich finanziell getragen von den Stadtwerke Rheine. Denn die Beiräte fungierten vielfach als Projektträger oder Projektpartner und somit als Motoren des Wettbewerbs:

 

 

2006/2007

2011/2012

2016/2017

Prozentsatz der Stadtteilbeiräte, die bei den bisherigen Stadtteilwettbewerben als Akteur mitwirkten.

50 %

36 %

81 %

 

Sollte für die neue Ratsperiode das Einsetzen von Nachfolgegremien der Stadtteilbeiräte beschlossen werden, würde der gleichzeitige Startschuss eines geplanten 4. Stadtteilwettbewerbs einen Erfolg versprechenden Start in die Arbeitsweisen ermöglichen. Zugleich können sich die Gremien bei einer Teilnahme am Wettbewerb als „Drehscheibe für Bürgerengagement“ in ihren Stadtteilen präsentieren.  

 

 

Zeitplan zur Umsetzung

 

Der Zeitplan bis zur Wiedereinrichtung von Stadtteilgremien könnte sich unter Einbeziehung der Durchführung eines geplanten vierten Stadtteilwettbewerbs wie folgt gestalten:

 

Dezember ´20  ê

Politischer Wille zur Einsetzung von Stadtteilgremien als Nachfolgeformat für die Stadtteilbeiräte

Januar/Februar ´21 ê

Verständigung auf eine optimierte inhaltliche Ausrichtung für Nachfolgegremien  der Stadtteilbeiräte unter Beteiligung der bisherigen Stadtteilbeiratsvorsitzenden und den Fraktionen

März ´21 ê

Ratsbeschluss

April/Mai ´21 ê

Bewerbungsphase Stadtteilgremien

Juni ´21 ê

-       Besetzungsverfahren für die neuen Stadtteilgremien

-       Benennung der Mitglieder durch den Rat

-       Benennung von Stadtteilpaten innerhalb der Verwaltung

2. Juli 2021

-       Gemeinsame Auftaktveranstaltung aller Stadtteilforen

(gleichzeitig Startschuss 4. Stadtteilwettbewerb)

Einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung mit den Mitgliedern aller neuen Stadtteilgremien kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn dort kann nicht nur die Wertschätzung und die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements zum Ausdruck gebracht werden, sondern auch Tipps und Hinweise für die Gremienarbeit vermittelt werden. Dies ist nicht unwichtig, denn in den Gremien treffen Mitglieder mit ganz unterschiedlichen Charakteren und Ansichten aufeinander. Was auch bedeutet, dass sich idealerweise jedes Stadtteilgremium in den ersten Treffen mit seinem Selbstverständnis sowie den individuellen Motivationslagen  seiner Mitglieder beschäftigen sollte. 

Juli/August ´21 ê

(Ferien!)  

Erste Sitzungen der neuen Stadtteilgremien

Mitte Oktober ´21 ê

Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Stadtteilwettbewerb.

Mitte November ´21 ê

Entscheidung der Jury über Wettbewerbszulassung

bis Ende Juni ´22 ê

-       Realisierungsphase der Projekte zum Stadtteilwettbewerb

-       Bericht über die Projektaktivitäten.

-       Sichtung der Projekte durch die Jury mit Vorschlägen zur Preisgeldverteilung

August ´22 ê

Prämierungsveranstaltung Stadtteilwettbewerb

 

 

Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung

 

Die Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung erfordert eine tiefgehende Prozessgestaltung, die mit einem anderen Zeitansatz verbunden ist. Ziel ist es aber, die Leitlinien Ende 2021 zu verabschieden.

 

Um einen einheitlichen Informationsstand herzustellen, wird vorgeschlagen, im ersten Quartal als Auftakt eine qualifizierte und praxisnahe Vortrags- und Diskussionsveranstaltung – analog oder digital – für Rat und Verwaltung zu organisieren. Nach dieser Veranstaltung kann eine Abstimmung zu inhaltlichen Eckpunkten und zum Prozessfahrplan erfolgen. 

 

Als Einstieg in die Thematik kann das als Anlage beigefügte Papier des bundesweit agierenden Netzwerks Bürgerbeteiligung dienen:  „Stärkung der Bürgerbeteiligung durch kommunalen Leitlinien“.

 

 


Anlagen:

 

 

Anlage 1:             Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FDP

Anlage 2:             Chronologie Stadtteilbeiräte Rheine

Anlage 3:             Stärkung der Bürgerbeteiligung durch kommunale Leitlinien