Betreff
eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Technische Betriebe Rheine" - Wirtschaftsplan 2021
Vorlage
513/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung

 

a)      zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrages und

b)      zur Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2021 bestehenden Kreditverbindlichkeiten.

 


Begründung:

 

Zum 01.01.2021 wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ errichtet (Vorlage 272/20).

 

Die Einrichtung hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Eckdaten des Wirtschaftsplans 2021:

 

1.      Der Erfolgsplan 2021 schließt bei Erträgen von 43.361 TEUR und Aufwendungen[1] von 39.163 TEUR mit einem geplanten Jahresüberschuss von 4.198 TEUR ab.

 

2.      Der Gesamtbetrag der Investitionen für das Wirtschaftsjahr 2021 wird auf 11.005 TEUR festgesetzt.

 

3.      Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 7.000 TEUR festgesetzt. Nicht im Wirtschaftsjahr 2020 in Anspruch genommene Aufnahmen sind bis zum Ende des nachfolgenden Wirtschaftsjahres übertragbar.

 

Gem. § 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans.

 



[1] unter Berücksichtigung aktivierter Eigenleistungen


Anlage:

 

Wirtschaftsplan für die Jahre 2021 - 2024