Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der UWG
Rheine vom 8. November 2020 auf Einrichtung eines Unterausschusses „Verkehr“
zur Kenntnis.
Begründung:
Bei dem Arbeitskreis Verkehr handelt es sich um ein interdisziplinäres und behördenübergreifendes Fachgremium für Verkehrsrecht, dem neben der Straßenverkehrsbehörde auch Vertreter der Kreispolizeibehörde und der jeweiligen Straßenbaulastträger angehören. Falls im Einzelfall Bedarf an weiterer behördlicher Fachexpertise besteht, wird der Teilnehmerkreis themenbezogen erweitert.
Der Arbeitskreis Verkehr beschäftigt sich unter Leitung der Straßenverkehrsbehörde mit den Analysen und Lösungen von Verkehrsproblemen mit dem Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu verbessern.
Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zuständig. Folglich trifft die Straßenverkehrsbehörde sämtliche Entscheidungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs betreffen, in alleiniger Zuständigkeit.
Die
Ausführungen verdeutlichen, dass verkehrsrechtliche Entscheidungen ausdrücklich
nicht der politischen Willensbildung, z.B. durch einen Unterausschuss
„Verkehr“, unterworfen sein sollen, sondern sich nur an rein fachlichen Erfordernissen
und juristisch nachprüfbaren Entscheidungen orientieren.
Zur
Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird vorgeschlagen, dass
durch die Straßenverkehrsbehörde zu wichtigen Themen und Fragen sowie zu
verkehrsrechtlichen Entscheidungen aus dem Bereich „Verkehr“ im Rahmen der
Sitzungen des Bau- und Mobilitätsausschusses berichtet wird.
Anlage:
Antrag der UWG Rheine vom 08. November 2020