Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Antragsteller:
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet mit Antrag vom 29. Mai 2020 um die
Vereinfachung des Anmeldeverfahrens im Mathias-Spital Rheine nach Geburten für
Eltern durch einen Anmeldeservice vor Ort.
Verwaltung:
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 29. Mai 2020 auf Änderung des
Anmeldeverfahrens zur Beurkundung von Geburten im Mathias Spital in Rheine zu
Kenntnis.
Begründung:
Antragsteller:
Hier
wird auf den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 29. Mai 2020 verwiesen.
Verwaltung:
Im Jahr 2015 wurden die
Geburtsstationen in Steinfurt-Borghorst und in Emsdetten geschlossen. Seitdem
erstreckt sich das Einzugsgebiet des Mathias-Spitals bei Geburten nicht nur auf
den Kreis Steinfurt, sondern auch auf Teile der Grafschaft Bentheim und das
südliche Emsland.
Die Geburt eines Kindes
muss innerhalb einer Woche bei demjenigen Standesamt angezeigt werden, in
dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde. Anzeigepflichtig ist nach dem
Personenstandsgesetz jeder sorgeberechtigte Elternteil oder der Träger des
Krankenhauses in dem es geboren wurde.
Zu unterscheiden ist die Geburtsanzeige von der Geburtsanmeldung:
a) Mit der Geburtsanzeige
teilt das Mathias Spital dem Standesamt mit, dass ein Kind geboren wurde.
Sofern die Eltern gegenüber dem Klinikpersonal schon ergänzende Angaben machen
können (z.B. welchen Vornamen es haben soll), kann das mit der Anzeige
geschehen.
Ist
die Geburtsanzeige - in der Regel durch das Spital - beim Standesamt
eingegangen, vereinbaren die Eltern im Anschluss telefonisch oder per Email
einen Termin mit dem Standesbeamten für die Anmeldung der Geburt. Er teilt
ihnen vorab ebenfalls telefonisch oder per Email mit, welche Unterlagen
benötigt werden, damit Wartezeiten und Folgetermine vermieden werden können.
b) Bei der Geburtsanmeldung
geht es um die Eintragung in das Geburtsregister des Standesamtes und damit um
die Beurkundung der Geburt.
Hierfür
müssen u.a. die personenstandsrechtlichen Status der Eltern (z.B. „miteinander
verheiratet“ oder „nicht miteinander verheiratet“) und des Kindes geprüft
werden (das ist mitunter insbesondere bei Ausländern schwierig, da hier die
Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile und damit die juristische
Vaterschaft oder die Rechtsverhältnisse bei der Eheschließung von
minderjährigen Frauen bedeutsam sind).
Die
Prüfung erfolgt daher durch die Standesbeamten in ihrer Eigenschaft als
Urkundsbeamten, die die erforderlichen Unterlagen für die Erstellung des
Geburtseintrags auf Richtigkeit und Echtheit prüfen müssen. Hierfür benötigen
sie die Originalurkunden der Eltern und keinesfalls Kopien, da nur so die
Eintragung z.B. von Scheinvaterschaften oder falsche Angaben zur Abstammung
verhindert werden können.
Jeder
Standesbeamte bewertet die Rechtslage in eigener Zuständigkeit und eigener
Verantwortung und bestimmt selbst, welche Urkunden und Unterlagen beizubringen
sind. Standesbeamte unterliegen keinerlei fachlichen Vorgaben durch
Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte und Aufsichtsbehörde, sondern nur den
Anweisungen der Gerichte.
Die
Auslandsbeteiligung bei den Geburten steigt seit Jahren. Sie liegt gegenwärtig
bei etwa 43 Prozent von jährlich mehr als 2.000 Geburten. Im Zuge der
Geburtsanmeldung beteiligt das Standesamt daher zugleich auch die
Ausländerbehörde damit durch sie geprüft werden kann, ob ein Kind ausländischer
Eltern durch seine Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Bei entsprechender Mitteilung kann
dann sogleich auch diese Eintragung in das Geburtsregister erfolgen.
Mit Beginn der
gegenwärtigen Covid-19-Krise hat das Standesamt Rheine seine innerbetrieblichen
Abläufe überprüft und der neuen Lage angepasst.
Es war das Ziel,
Verfahrensabläufe unter Beibehaltung der erforderlichen Rechts- und
Beurkundungssicherheit zu beschleunigen,
um den gewohnten Service weiterhin anbieten zu können. So ist
mittlerweile online auch die Ausstellung von Geburts-, Heirats- und
Sterbeurkunden möglich, wenn diese Ereignisse in den hiesigen Personenstandsregistern
bereits beurkundet wurden.
Durch die grundsätzliche
Umstellung auf feste Terminvergaben und die umfangreichen Vorabinformationen
der Standesbeamten über mitzubringende Unterlagen, Nachweise und Urkunden,
werden für die Bürgerinnen und Bürger jetzt
Wartezeiten entweder gänzlich vermieden oder nochmals verkürzt und die
Beurkundungen noch schneller möglich. Das angewandte System hat sich aus Sicht
des Standesamtes bewährt. Zugleich bleibt das Standesamt in Notfällen aber auch
nach wie vor ohne festen Termin erreichbar.
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2020 auf Änderung des Anmeldeverfahrens nach Geburten im Mathias Spital