Betreff
Änderung Anmeldeverfahren nach Geburten im Mathias Spital Rheine - Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2020
Vorlage
185/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Antragsteller:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet mit Antrag vom 29. Mai 2020 um die Vereinfachung des Anmeldeverfahrens im Mathias-Spital Rheine nach Geburten für Eltern durch einen Anmeldeservice vor Ort.

 

Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 29. Mai 2020 auf Änderung des Anmeldeverfahrens zur Beurkundung von Geburten im Mathias Spital in Rheine zu Kenntnis.

 


Begründung:

 

Antragsteller:

Hier wird auf den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Mai 2020 verwiesen.

 

Verwaltung:

Im Jahr 2015 wurden die Geburtsstationen in Steinfurt-Borghorst und in Emsdetten geschlossen. Seitdem erstreckt sich das Einzugsgebiet des Mathias-Spitals bei Geburten nicht nur auf den Kreis Steinfurt, sondern auch auf Teile der Grafschaft Bentheim und das südliche Emsland.

 

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei demjenigen Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde. Anzeigepflichtig ist nach dem Personenstandsgesetz jeder sorgeberechtigte Elternteil oder der Träger des Krankenhauses in dem es geboren wurde.

 

Zu unterscheiden ist die Geburtsanzeige von der Geburtsanmeldung:

 

a)  Mit der Geburtsanzeige teilt das Mathias Spital dem Standesamt mit, dass ein Kind geboren wurde. Sofern die Eltern gegenüber dem Klinikpersonal schon ergänzende Angaben machen können (z.B. welchen Vornamen es haben soll), kann das mit der Anzeige geschehen.

Ist die Geburtsanzeige - in der Regel durch das Spital - beim Standesamt eingegangen, vereinbaren die Eltern im Anschluss telefonisch oder per Email einen Termin mit dem Standesbeamten für die Anmeldung der Geburt. Er teilt ihnen vorab ebenfalls telefonisch oder per Email mit, welche Unterlagen benötigt werden, damit Wartezeiten und Folgetermine vermieden werden können.

 

b)  Bei der Geburtsanmeldung geht es um die Eintragung in das Geburtsregister des Standesamtes und damit um die Beurkundung der Geburt.

Hierfür müssen u.a. die personenstandsrechtlichen Status der Eltern (z.B. „miteinander verheiratet“ oder „nicht miteinander verheiratet“) und des Kindes geprüft werden (das ist mitunter insbesondere bei Ausländern schwierig, da hier die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile und damit die juristische Vaterschaft oder die Rechtsverhältnisse bei der Eheschließung von minderjährigen Frauen bedeutsam sind).

Die Prüfung erfolgt daher durch die Standesbeamten in ihrer Eigenschaft als Urkundsbeamten, die die erforderlichen Unterlagen für die Erstellung des Geburtseintrags auf Richtigkeit und Echtheit prüfen müssen. Hierfür benötigen sie die Originalurkunden der Eltern und keinesfalls Kopien, da nur so die Eintragung z.B. von Scheinvaterschaften oder falsche Angaben zur Abstammung verhindert werden können.

Jeder Standesbeamte bewertet die Rechtslage in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung und bestimmt selbst, welche Urkunden und Unterlagen beizubringen sind. Standesbeamte unterliegen keinerlei fachlichen Vorgaben durch Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte und Aufsichtsbehörde, sondern nur den Anweisungen der Gerichte.

 

Die Auslandsbeteiligung bei den Geburten steigt seit Jahren. Sie liegt gegenwärtig bei etwa 43 Prozent von jährlich mehr als 2.000 Geburten. Im Zuge der Geburtsanmeldung beteiligt das Standesamt daher zugleich auch die Ausländerbehörde damit durch sie geprüft werden kann, ob ein Kind ausländischer Eltern durch seine Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Bei entsprechender Mitteilung kann dann sogleich auch diese Eintragung in das Geburtsregister erfolgen.

 

Mit Beginn der gegenwärtigen Covid-19-Krise hat das Standesamt Rheine seine innerbetrieblichen Abläufe überprüft und der neuen Lage angepasst.

Es war das Ziel, Verfahrensabläufe unter Beibehaltung der erforderlichen Rechts- und Beurkundungssicherheit zu beschleunigen,  um den gewohnten Service weiterhin anbieten zu können. So ist mittlerweile online auch die Ausstellung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden möglich, wenn diese Ereignisse in den hiesigen Personenstandsregistern bereits beurkundet wurden.

Durch die grundsätzliche Umstellung auf feste Terminvergaben und die umfangreichen Vorabinformationen der Standesbeamten über mitzubringende Unterlagen, Nachweise und Urkunden, werden für die Bürgerinnen und Bürger jetzt  Wartezeiten entweder gänzlich vermieden oder nochmals verkürzt und die Beurkundungen noch schneller möglich. Das angewandte System hat sich aus Sicht des Standesamtes bewährt. Zugleich bleibt das Standesamt in Notfällen aber auch nach wie vor ohne festen Termin erreichbar.

 


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2020 auf Änderung des Anmeldeverfahrens nach Geburten im Mathias Spital