Betreff
Kanalbaumaßnahme Darbrookstraße
Vorlage
232/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss stimmt der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Darbrookstraße von der Bühnertstraße bis zur Waldmarkstraße mit einer Baukostenerhöhung um 275 T€ (von 320 T€ auf 595 T€) gem. § 4 Absatz 2 e Betriebssatzung TBR zu.

 

 


Begründung:

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ festgestellt und damit die u. a. Maßnahme „Erneuerung Mischwasserkanal Darbrookstraße von der Bühnertstraße bis zur Waldmarkstraße“ mit seinerzeit veranschlagten Kosten in Höhe von 330 T€ freigegeben.

Basis der Kostenschätzung, die Anfang 2020 zum Wirtschaftsplan auf Basis einer Vorplanung erstellt wurde, war die Erneuerung nur von Teilabschnitten des Kanals in der Darbrookstraße von insgesamt 330 m. Der Mischwasserkanal war mit einem Durchmesser von DN 200 geplant. Die Straßenerneuerung war nur in der Breite der Kanaltrasse und einiger Hausanschlussbaugruben vorgesehen.

Die detaillierte Ausführungsplanung hat nun ergeben, dass es erforderlich ist, den Kanal in einer breiteren und z. T. neuen Trasse sowie eine Vielzahl der Hausanschlüsse zu erneuern. Hieraus ergibt sich, dass eine Asphalterneuerung in ganzer Straßenbreite erfolgt, um einen Asphaltflickenteppich zu vermeiden.

Nach abschließender Ausführungsplanung, Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der detaillierten Massenermittlung mit aktualisierten Preisen haben sich Kosten i. H. von insgesamt 595 T€ ergeben, die im Einzelnen wie folgt begründet sind:

1.              Detailliertere Begutachtungen im Zuge der Ausführungsplanung ergaben, dass der gesamte Mischwasserkanal zwischen Bühnertstraße und Waldmarkstraße (350 m) in Gänze erneuerungsbedürftig ist. Zudem wurde die Hydraulik des Abwasserkanals auf die aktuellen Regenereignisse ausgelegt. Demzufolge müssen die Kanäle größer werden; damit sind sie leistungsfähiger. Die Kanalverlegearbeiten sind aufgrund der Mehrlängen, welche neu gebaut werden sollen, und aufgrund der Durchmesservergrößerung von DN 200 auf DN 300 bis DN 500 im vorhandene Klippboden in einer Tiefe von bis zu 3,50 m teurer.

2.              Eine aktuelle Kamerabefahrung der Haus- und Sinkkastenanschlüsse ergab, dass alle Anschlüsse erneuerungsbedürftig sind.

3.              Ein Kanalabschnitt, welcher ebenso abgängig ist, liegt auf einem von der Stadt verpachteten Grundstück (Flurstück 508) bzw. auf einem Grundstück der Stadtwerke (Flurstück 476), demnach nicht in der öffentlichen Straßenparzelle. Da erneuerungsbedürftig, soll dieser Teil (rd. 60 m) nun in der bestehenden Straßenparzelle neu gebaut werden. Der alte abgängige Kanal in der alten Straßenparzelle wird verdämmt. Das derzeit noch verpachtete Grundstück kann dann lastenfrei von der Stadt verkauft werden.

 

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             Die Straßendeckenerneuerung muss auf ganzer Breite erfolgen. Das ist eine Folge der Dimensionsänderung des Kanals, der hohen Anzahl der zu erneuernden Hausanschlüssen und des neutrassierten Kanalabschnitts. U. a. entstehen viele kleinteilige Rest-Asphaltflächen. Der breitere Rohrgraben führt zu geringeren Abständen zu den Gehwegen. Aufgrund der fünfzig neuen Haus- und der fünfzehn neuen Straßenablaufanschlüsse würden so kleine Reststellen entstehen, sodass diese durch den anstehenden Baumaschinenverkehr zerfahren werden. Zudem ist die Wiederherstellung kleinteiliger Flächen von Hand oder eventuell maschinentechnisch mit einem Kleinfertiger in Asphaltbauweise noch teurer. Viele Nahtstellen an den Übergängen würde auch viele zeitnahe Straßenschäden bedeuten. 

4.              Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse von Straßen- und Kanalbauleistungen zeigen, dass durch die Vollauslastung der Baufirmen und deren Zulieferer ein deutlich höheres Preisniveau im Vergleich zu Anfang 2020 besteht, sodass die Kostenpositionen im Leistungsverzeichnis nochmals angepasst werden müssen.

Die Mehrkosten teilen sich wie folgt auf:

Hausanschlussleitungen:                      100.000 €
Straßenabläufe/Rinnen:              40.000 €
Kanalrückbau über privat:          46.000 €

Preissteigerungen:                      45.000 €
Summe netto:                           231.000 €
Summe brutto:                          275.000 €

 

 

Gemäß § 4 Abatz 2 e Betriebssatzung TBR muss der Betriebsausschuss über Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben im Vermögensplan, die den Betrag von 100 T € übersteigen, entscheiden.

Trotz der Kostensteigerung wird der Rahmen der Gesamtinvestitionsausgaben in der Entwässerung eingehalten. Der städtische Fachbereich Mobilität beteiligt sich an der Wiederherstellung der Straßenoberfläche. Eine Anliegerbeteiligung an den Kosten besteht nicht.