Betreff
Berichtswesen 2021, Stichtag 31.05.2021, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
256/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2021 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B.     Berichtswesen Sonderbereich 9

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (inkl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 2.485 TEUR.

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

 


 

C.    Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen (Verschlechterung in Höhe von 430 TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 2.055 TEUR.

 

Die Prognose für das Jahresende wird noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 21.871 TEUR ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 1.211 TEUR.

 

Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen ergibt sich ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe von 20.660 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung 2021

  -844 TEUR

Veränderungen Sonderbereich 9

2.485 TEUR

Veränderungen Fach-/Sonderbereiche

-430 TEUR

Rechnerischer neuer Überschuss
(ohne Berücksichtigung der gebildeten Ermächtigungs-übertragungen aus 2020)

1.211 TEUR

 

Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen wurde für Maßnahmen in Sonderprojekten gebildet. Insbesondere in diesen Sonderprojekten werden die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nicht vollständig in 2021 benötigt.

 

 

D.    Coronabedingte Belastungen

 

Die Berichte der Sonder- und Fachbereiche zum Stichtag 31.05.2021 enthalten Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2021 haben. Insgesamt ergeben sich im Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von 11.469 TEUR. Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich Verschlechterungen in Höhe von 948 TEUR. Diese können gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-Isolierungsgesetz -  NKF-CIG) isoliert werden und führen zu einem außerordentlichen Ertrag im Sonderbereich 9.

 

Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.05.2021, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Coronabedingte Belastungen 2021