Betreff
Freischaltung der Funktion RADar! in der STADTRADELN-App
Vorlage
334/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

des Antrag stellenden:

 

Die CDU-Fraktion beantragt,

der Bau- und Mobilitätsausschuss soll beschließen, dass für die Bürger der Stadt Rheine als

einen Beitrag zur positiven Bürgerbeteiligung die Radar-Funktion der „Stadtradel-App“

dauerhaft freigeschaltet wird.

 

 

der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss den Beschluss zu fassen, die RADar!-Funktion der STADTRADELN-App nicht dauerhaft freizuschalten.


Begründung:

 

des Antrag stellenden:

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2020 wird verwiesen.

 

 

der Verwaltung:

 

Zurzeit erarbeitet die Verwaltung in Kooperation mit den Stadtwerken, den Technischen Betrieben und der EWG ein Anforderungsprofil zur Umsetzung eines einheitlichen Mängelmelders.

 

Dabei sollen die  Bürger/innen  über einen Mängelmelder schnell und unkompliziert beispielsweise

§  defekte Ampeln

§  defekte Straßenlaternen

§  illegale Müllentsorgung

§  Schäden an Rad- und Wanderwegen

§  Schäden auf öffentlichen Spielplätzen usw.

 

melden können.

 

Die Verwaltung hat sich daher zum daher zum Ziel gesetzt, den Aufbau einer Plattform, die nicht nur ein Melde- und Wartungswesen im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur umfasst, aufzubauen, sondern das Meldewesen auch auf andere Bereiche der städtischen Infrastruktur und des kommunalen Dienstleistungsangebotes auszuweiten:

 

§    Die Meldung erfolgt dann über eine Funktion auf der Internetseite der Stadt

§    Die Nachricht wird nach Überprüfung veröffentlicht

§    Nachrichten können auch ein Foto mit dem entsprechenden Mangel enthalten, das ebenfalls veröffentlicht wird

§    Status des Mangels kann jederzeit abgerufen werden

 

Besonders wichtig ist jedoch auch die medienbruchfreie und schnelle Verarbeitung der eingehenden Meldungen. Dem Bürger ist erst einmal egal, wer die Meldung erhält. Er möchte schnell, unkompliziert und mit verschiedenen Zugangswegen (Laptop, PC, Smarthone), den Schaden melden, ein schnelles Feedback erhalten und im Ergebnis, eine zeitnahe Beseitigung erreichen.

 

Dieses kann jedoch nur geschehen, wenn der Bürger nicht gezwungen ist, verschiedene Meldeplattformen nutzen zu müssen, um den Schaden zu melden. Für die schnelle Abarbeitung des Schadens ist es zudem wichtig, dass dieser zielgenau dem oder den zuständigen Mitarbeitern zugesandt wird. Auch hier kann es sein, dass eine Schadensmeldung gleich verschiedene Bereiche betrifft (z. B. TBR und Stadt oder Stadt und Stadtwerke). Hier muss also gewährleistet sein, dass der Schaden nur einmal gemeldet werden muss, die Mitarbeiter dann konzernübergreifend die Schadensmeldung erhalten, diese beheben und intern dokumentieren können, damit kein doppelter Arbeitsaufwand betrieben wird.  Zudem ist angedacht, dass der gemeldete Schaden auch schnell und „von unterwegs“ für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiter abrufbar ist, damit schneller reagiert werden kann. Außerdem sollen gemeldete Schäden auch einheitlich in einer Datenbank erfasst und archiviert werden.

 

Würde man jetzt die dauerhafte Freischaltung der RADar!-Funktion veranlassen, wären damit folgende Nachteile verbunden:

 

§  Schaffung von Doppelstrukturen

§  dauerhafte Bindung von zusätzlichen Personalressourcen

§  nicht bezifferbares Meldeaufkommen

§  beschränkte Festlegung auf Meldungen der Radwegeinfrastruktur

§  keine (direkte) Anbindung an die hausinterne (Daten-) Struktur (Stichwort: Medienbruch/Schnittstellenproblematik/doppelte Datenhaltung)

 

Zwar steht mit RADar! den Kommunen eine einheitliche und kostengünstige Meldeplattform zur Verfügung, deren Nutzung jedoch nur auf einen kleinen Teil an Schadensmeldungen ausgerichtet ist. Eine dauerhafte Freischaltung der Meldeplattform, würde also Doppelstrukturen schaffen.

 

Die Technischen Betriebe Rheine verfügen zudem über ein professionelles Melde- und Wartungswesen, mit dem das über 700 km lange Straßennetz in Rheine täglich auf Schäden und Mängel überprüft und bewertet wird und bei dem im Bedarfsfall sofortige Sicherungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen ergriffen und durchgeführt werden. Das Melde- und Wartungswesen ist auf dem technisch neuesten Stand. Städtische Wegewärter kontrollieren das Wegenetz täglich, protokollieren per Fotodokumentation und GPS-Daten die Schadenstellen, nehmen eine Bewertung und Priorisierung des Schadensumfanges vor und geben im Bedarfsfall eine ad-hoc Meldung zur sofortigen Schadensbehebung an die TBR-Leitstelle.

Es kann also sein, dass über die Meldeplattform RADar! überwiegend bereits bekannte Mängel an der Radwegeinfrastruktur gemeldet werden.

 

Wie bei allen Mängelmeldern zielt auch die Meldeplattform RADar! darauf ab, dass die Meldungen der Bürgerinnen und Bürger zeitnah abgearbeitet werden. Neben einem zusätzlichen Aufbau eines parallelen Mängelmeldesystems, muss auch mit erhöhten (Personal)-Ressourcen geplant werden, da Doppelmeldungen auf den verschiedenen Plattformen auch immer doppelt abgearbeitet bzw. abgeglichen werden müssen.  Einer der Hauptkritikpunkte für die Einführung des Systems RADar! führt die Verwaltung an, dass sich das System lediglich auf Mängel bzw. Verbesserungsvorschläge im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur konzentriert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass System RADar! nicht zu nutzen. Zum weiteren Vorgehen  hinsichtlich eines einheitlichen Mängelmelders wird der Haupt- Digital- und Finanzausschuss beteiligt. 

 

 


Anlage:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2020