Beschlussvorschlag
des Antrag stellenden:
Die CDU-Fraktion beantragt,
der Bau- und Mobilitätsausschuss soll beschließen, dass für die Bürger der Stadt Rheine als
einen Beitrag zur positiven Bürgerbeteiligung die Radar-Funktion der „Stadtradel-App“
dauerhaft freigeschaltet wird.
der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss den Beschluss zu fassen, die RADar!-Funktion der STADTRADELN-App nicht dauerhaft freizuschalten.
Begründung:
des Antrag stellenden:
Auf den als Anlage
1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2020 wird verwiesen.
der Verwaltung:
Zurzeit erarbeitet
die Verwaltung in Kooperation mit den Stadtwerken, den Technischen Betrieben
und der EWG ein Anforderungsprofil zur Umsetzung eines einheitlichen
Mängelmelders.
Dabei sollen
die Bürger/innen über einen Mängelmelder schnell und unkompliziert
beispielsweise
§ defekte Ampeln
§ defekte Straßenlaternen
§ illegale Müllentsorgung
§ Schäden an Rad- und Wanderwegen
§ Schäden auf öffentlichen Spielplätzen usw.
melden können.
Die Verwaltung hat
sich daher zum daher zum Ziel gesetzt, den Aufbau einer Plattform, die nicht
nur ein Melde- und Wartungswesen im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur
umfasst, aufzubauen, sondern das Meldewesen auch auf andere Bereiche der
städtischen Infrastruktur und des kommunalen Dienstleistungsangebotes
auszuweiten:
§ Die Meldung erfolgt dann über eine Funktion
auf der Internetseite der Stadt
§ Die Nachricht wird nach Überprüfung
veröffentlicht
§ Nachrichten können auch ein Foto mit dem
entsprechenden Mangel enthalten, das ebenfalls veröffentlicht wird
§
Status
des Mangels kann jederzeit abgerufen werden
Besonders wichtig
ist jedoch auch die medienbruchfreie und schnelle Verarbeitung der eingehenden
Meldungen. Dem Bürger ist erst einmal egal, wer die Meldung erhält. Er möchte
schnell, unkompliziert und mit verschiedenen Zugangswegen (Laptop, PC,
Smarthone), den Schaden melden, ein schnelles Feedback erhalten und im
Ergebnis, eine zeitnahe Beseitigung erreichen.
Dieses kann jedoch
nur geschehen, wenn der Bürger nicht gezwungen ist, verschiedene
Meldeplattformen nutzen zu müssen, um den Schaden zu melden. Für die schnelle
Abarbeitung des Schadens ist es zudem wichtig, dass dieser zielgenau dem oder
den zuständigen Mitarbeitern zugesandt wird. Auch hier kann es sein, dass eine
Schadensmeldung gleich verschiedene Bereiche betrifft (z. B. TBR und Stadt oder
Stadt und Stadtwerke). Hier muss also gewährleistet sein, dass der Schaden nur
einmal gemeldet werden muss, die Mitarbeiter dann konzernübergreifend die
Schadensmeldung erhalten, diese beheben und intern dokumentieren können, damit kein
doppelter Arbeitsaufwand betrieben wird.
Zudem ist angedacht, dass der gemeldete Schaden auch schnell und „von
unterwegs“ für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiter abrufbar ist, damit schneller
reagiert werden kann. Außerdem sollen gemeldete Schäden auch einheitlich in
einer Datenbank erfasst und archiviert werden.
Würde man jetzt
die dauerhafte Freischaltung der RADar!-Funktion veranlassen, wären damit
folgende Nachteile verbunden:
§ Schaffung von Doppelstrukturen
§ dauerhafte Bindung von zusätzlichen Personalressourcen
§ nicht bezifferbares Meldeaufkommen
§ beschränkte Festlegung auf Meldungen der
Radwegeinfrastruktur
§ keine (direkte) Anbindung an die hausinterne
(Daten-) Struktur (Stichwort: Medienbruch/Schnittstellenproblematik/doppelte
Datenhaltung)
Zwar steht mit
RADar! den Kommunen eine einheitliche und kostengünstige Meldeplattform zur
Verfügung, deren Nutzung jedoch nur auf einen kleinen Teil an Schadensmeldungen
ausgerichtet ist. Eine dauerhafte Freischaltung der Meldeplattform, würde also
Doppelstrukturen schaffen.
Die Technischen
Betriebe Rheine verfügen zudem über ein professionelles Melde- und
Wartungswesen, mit dem das über 700 km lange Straßennetz in Rheine täglich auf
Schäden und Mängel überprüft und bewertet wird und bei dem im Bedarfsfall
sofortige Sicherungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen ergriffen und durchgeführt
werden. Das Melde- und Wartungswesen ist auf dem technisch neuesten Stand.
Städtische Wegewärter kontrollieren das Wegenetz täglich, protokollieren per
Fotodokumentation und GPS-Daten die Schadenstellen, nehmen eine Bewertung und
Priorisierung des Schadensumfanges vor und geben im Bedarfsfall eine ad-hoc
Meldung zur sofortigen Schadensbehebung an die TBR-Leitstelle.
Es kann also sein,
dass über die Meldeplattform RADar! überwiegend bereits bekannte Mängel an der
Radwegeinfrastruktur gemeldet werden.
Wie bei allen
Mängelmeldern zielt auch die Meldeplattform RADar! darauf ab, dass die
Meldungen der Bürgerinnen und Bürger zeitnah abgearbeitet werden. Neben einem
zusätzlichen Aufbau eines parallelen Mängelmeldesystems, muss auch mit erhöhten
(Personal)-Ressourcen geplant werden, da Doppelmeldungen auf den verschiedenen
Plattformen auch immer doppelt abgearbeitet bzw. abgeglichen werden
müssen. Einer der Hauptkritikpunkte für
die Einführung des Systems RADar! führt die Verwaltung an, dass sich das System
lediglich auf Mängel bzw. Verbesserungsvorschläge im Bereich der
Radverkehrsinfrastruktur konzentriert.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dass System RADar! nicht zu nutzen. Zum weiteren
Vorgehen hinsichtlich eines
einheitlichen Mängelmelders wird der Haupt- Digital- und Finanzausschuss
beteiligt.
Anlage:
Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2020