Betreff
Ausbau Alter Neuenkirchener Weg (53014-623)
(Lindenstr. - Sprickmannstraße)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 172, Kennwort: "Lindenstraße-West"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
355/21
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt zur Vorstellung der Planunterlagen, eine Anliegerversammlung durchzuführen.

 


Begründung:

 

1.        Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Straße „Alter Neuenkirchener Weg“ liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 172 „Lindenstraße-West“. Die Straße beginnt an der Lindenstraße und verläuft über die Sprickmannstraße bis zur Beethovenstraße. Die beiden angrenzenden bzw. kreuzenden Straßen Sprickmannstraße und Lindenstraße sind, wie die auszubauende Straße, mit Tempo 50 festgesetzt. In direkter Nähe liegt das Sport FORUM und im näheren Umfeld befindet sich das Mathias-Spital und die Feuer- und Rettungswache.

 

Im Bebauungsplan ist die auszubauende Straßenparzelle als Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsgrün) ausgewiesen. Die ursprüngliche Planung im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes von 1998 sah einen Wendehammer auf halber Strecke und eine einseitige Zufahrtsmöglichkeit von der Sprickmannstraße aus vor. Diese wurde nie umgesetzt, da der Durchmesser des möglichen Wendehammers ein Wenden von Müllfahrzeugen nicht zulassen würde. Um die Verkehrsbelastung einzelner Anliegerabschnitte nicht zusätzlich zu erhöhen, ist die durchgängige Befahrbarkeit der Straße „Alter Neuenkirchener Weg“ beibehalten worden.

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist der „Alter Neuenkirchener Weg“ als Anliegerstraße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke.

Die Straße nimmt derzeit Kraftfahrzeugverkehr in Einbahnrichtung auf und steht für Radfahrer/Fußgänger in beide Fahrtrichtungen zur Verfügung. Sie ist als „unechte“ Einbahnstraße ausgeschildert, so dass zurzeit (nur) die Anlieger in beide Richtungen ausfahren können. Auf der südlichen Fahrbahnseite wurde vor einigen Jahren ein Parkverbot ausgeschildert, um wildes Parken insbesondere auf dem Randstreifen/Gehweg zu verhindern und das Einfahren zu den bestehenden, beengten und spitzwinkeligen Privatzufahrten zu gewährleisten.

 

Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnweg einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 125 m und reicht von der Lindenstraße bis zur Sprickmannstraße.

Der nochmalige Ausbau ist als verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Mischfläche und Stellplatzflächen vorgesehen und soll in einer Parzellenbreite von 10 m (9,25 m bis 10,20 m) erfolgen.

 

2.        Bestandssituation / Historie:

 

Der auszubauende Abschnitt ist gemäß den Archivdaten schon um 1933 teilweise befestigt gewesen. Um 1952 wurde eine Instandsetzung der Fahrbahn (5,50 m Breite einschl. Rinnen) und der Gehwege (rd. 2,25 m breit), insbesondere im Zugangsbereich der damals existierenden Fabrik Kettelhack, durchgeführt.

Somit wurde die Fahrbahn mit Asphalt befestigt und Borde erneuert. Der Gehweg wurde überwiegend in der östlichen Hälfte errichtet/erneuert.

Später im Jahr 1979 war ein Neuausbau der Straße geplant worden, der dann aber im Zuge des anstehenden Abrisses der Fa. Kettelhack verworfen wurde.

 

Der seitliche Randstreifen auf westlicher Hälfte /an der Südseite war bisher unbefestigt. Auf nördlicher Seite gibt es heute teils plattierte und teils geschotterte Gehwegbereiche.

 

Die Beleuchtung der Straße bestand bis zum Jahr 2011 aus 3 Pilzkopfleuchten in größeren Abständen, bei denen im Jahr 2011 die Leuchtenköpfe durch Ellipsenleuchten ausgetauscht wurden.

 

Die existierende Rinne aus Kleinpflaster führte damals wie heute das Oberflächenwasser in die Straßenabläufe der einmündenden Lindenstraße. Der Mischwasserkanal, der um 1976 gebaut wurde, reicht lediglich von Haus Nr. 6 bis zur Lindenstraße.

 

Aufgrund des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes und des zu gering dimensionierten Fahrbahnoberbaues (dünne Asphaltdecke und fehlende bituminöse Tragschicht), sowie der mangelhaften Beleuchtung und Entwässerungseinrichtungen ist eine Erneuerung für das Jahr 2021 in verkehrsberuhigter Ausbauweise vorgesehen.

Mit diesen Ausbaumerkmalen wird dann die dortige Regelung der „unechten“ Einbahnstraße aufgehoben.

 

3.        Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale

 

Alter Neuenkirchener Weg (Lindenstr.–Sprickmannstr.) / verkehrsberuhigter Ausbau

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 9,25 m bis 10,25 m - innerhalb der festgelegten Straßenparzelle - vorgesehen. Im mittigen Bereich der Aufweitung beträgt die Parzellenbreite 16,25 m und an der Einmündung zur Sprickmannstraße liegt sie bei 20 m.

 

Die Verkehrsberuhigung der Straße erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 10,00 m.

Die sich wiederholenden Fahrbahneinengungen verschmälern die befahrbare Breite auf 4,00 m; in den Bereichen der Verschwenkungen verbleiben 5,85 m Breite. Beides trägt zur Geschwindigkeitssenkung des einfahrenden Verkehres bei. Durch den farblichen Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt.

 

Die Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt. Die Stellplätze sind je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 5,00 m und 7,00 m lang und 2,0 m breit eingeplant.

 

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 2,00 bis 7,00 m lang. An den Fahrbahn-Verschwenkungen liegt die Breite der Beete bei 2,00 m; in den Fahrbahn-Einengungen beträgt die Breite 1,0 m bzw. 1,5 m - je nach Parzellenbreite der Straße. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant, ebenso in den 1,50 m schmalen Beeten.

 

Während im umliegenden Straßenverkehrsnetz die Straßen als Sammelstraßen im Separationsprinzip ausgeführt sind, dient diese Straße der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion, sowie dem ruhenden Verkehr und den Radfahrern. Daher wird die Anliegerstraße im höhengleichen Mischprinzip verkehrsberuhigt ausgebaut.

 

 

5.        Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal, der auf westlicher Seite erweitert wird.

 

6.        Beleuchtung

 

An der Straße „Alter Neuenkirchener Weg“ befinden sich auf einer Länge von rd. 125 Metern zurzeit 3 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m. Diese erhielten im Jahr 2011 neue Ellipsen-Leuchtköpfe. Aufgrund der geringen Masthöhe und der großen Leuchtenabstände werden die vorhandenen Leuchten ausgetauscht.

Für die zukünftige Beleuchtung sind insgesamt 5 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m in Abständen von 25 m bis 30 m vorgesehen, so dass eine gleichmäßige Ausleuchtung des Verkehrsraumes erreicht werden kann.

 

7.        Bürgerbeteiligung

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, Anlage 2: „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen; Erneuerung“ (Vorlage 273/21) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der Ausbau des "Alten Neuenkirchener Weges".

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen und die verpflichtende Anliegerversammlung gem. § 8a KAG sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

Die Anlieger wurden bereits mit Schreiben vom 10.06.2021 informiert, dass die Stadt Rheine beabsichtigt, die Anlage „Alter Neuenkirchener Weg“ nochmalig herzustellen und zu verbessern, mit der Folge, dass Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für diese Maßnahme erhoben werden.

 

 

8.        Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Straße „Alter Neuenkirchener Weg“ handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (70 % Anliegeranteil).

 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Die Anlieger bekommen den Termin für die Anliegerversammlung schriftlich mitgeteilt.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

9.        Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Straße „Alter Neuenkirchener Weg“ erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022.

 

10.     Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2021 vorgesehen. Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig.

 

Vorausleistungen werden mit Beginn der Bauarbeiten in Höhe von 90 % des voraussichtlichen umlagefähigen Aufwandes berechnet. Die zu erwartende Förderung gemäß der „Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge“ wird dabei berücksichtigt (abgezogen).

 

11. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Straße „Alter Neuenkirchener Weg“ mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die CO2-Belastung der Umwelt reduziert wird.

Der vorgesehene Pflasterbelag führt gegenüber Asphalt zu einer geringeren Aufheizung der Fläche.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern - anstelle einer versiegelten Fläche - zum allgemeinen Klimaschutz bei; fördert das örtliche Kleinklima, welches insbesondere in der Hitzeperiode (Südausrichtung) von der Feuchtigkeitsabgabe der Pflanzen und deren Schattenwirkung profitiert.

Die Anpflanzungen wirken der Luftverunreinigung, die sich aus den hohen Verkehrsbelastungen der Neuenkirchener Straße ergibt, entgegen und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum.

 

 


Anlage:

 

Lageplan zur Offenlage