Betreff
Evaluation des Migrations- und Integrationskonzeptes
Vorlage
361/21
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat nimmt die Evaluation des Migrations- und Integrationskonzeptes zur Kenntnis und empfiehlt dem Sozialausschuss, den Beschlussvorschlag 1 bis 4 zu beschließen:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Evaluation des Migrations- und Integrationskonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzeptes.

2.      Der Sozialausschuss stimmt der 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes im Jahr 2022 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung unter Berücksichtigung der in der Evaluation gegebenen Empfehlungen.

3.      Der Sozialausschuss nimmt die im Produkt 8101, Beratung und Begleitung von Zugewanderten, dargestellten Aufgaben zur Kenntnis.

4.      Der Sozialausschuss beschließt, dass die vom Sozialausschuss beschlossene (Vorlage 060/19), vertraglich geregelte Übertragung von Aufgaben an den Fachdienst Migration des Caritasverbandes Rheine e.V. um 2 Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert wird.

 


Begründung:

 

Gliederung: 

 

1.      Evaluation des Migrations- und Integrationskonzeptes

2.      Dritte Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes im Jahr 2022

3.      Überblick über die Aufgabenentwicklung im Produkt 8101, Beratung und Begleitung von Zuwanderern

4.      Verlängerung des Vertrages mit dem Caritasverband Rheine zum Betrieb eines Fachdienstes Migration

 

 

1.    Evaluation des Migrations- und Integrationskonzeptes

 

Im Mai 2017 wurde die 2. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes (kurz MIK) der Stadt Rheine (Vorlage Nr. 152/17) nach Beratung durch den Integrationsrat und auf Empfehlung des Sozialausschusses einstimmig vom Rat der Stadt Rheine beschlossen. Im Jahr 2019 beauftragte der Sozialausschuss die Verwaltung mit der Umsetzung der Evaluation (Vorlage 323/19). Daraufhin wurde nach drei Umsetzungsjahren in der Zeit 2020 bis Juli 2021 die Evaluation des MIK in partizipativer Form entwickelt und umgesetzt. Die Ergebnisse sind in dem als Anlage 1 beigefügten Evaluationsbericht sowie der als Anlage 2 beigefügten Ergebnismatrix zusammengetragen.

 

Aufgrund der Coronapandemie wurden die notwendigen Beteiligungsformate im Rahmen der Evaluation digital durchgeführt. In Kürze sind nachfolgend die wesentlichen Empfehlungen des Evaluationsberichtes zusammengefasst:

 

·         Auf der Basis des Dialogforums Migration und Integration wurde das Integrationsverständnis bekräftigt und ergänzt. Auch die Umfrage unter den politischen Entscheider/-innen hat die im Integrationsverständnis verankerte Haltung bekräftigt.

·         Die Evaluation hat bestätigt, dass die Netzwerkarbeit in den acht Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes verbindliche Strukturen als „Motoren“ der Netzwerke braucht. Empfohlen wird eine Betrachtung und Weiterentwicklung der Rollen des Integrationsrates in der Steuerungsgruppe sowie des ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten.

·         Positiv wurden festgehalten, dass die Netzwerke neben den im Migrations- und Integrationskonzept verankerten Maßnahmen auch auf kurzfristige Entwicklungen und Bedarfe (z. B. aufgrund der Coronapandemie) reagieren können.

·         Empfohlen wird, das Thema Wirkungsorientierung zur Qualitätssicherung in Zukunft verstärkt in die Netzwerkarbeit einzubeziehen.

 

 

2.    Dritte Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes im Jahr 2022

Die 2.  Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine (siehe Anlage 3) erfolgte in den Jahren 2016 bis Mitte 2017 in einem breiten Partizipationsprozess und wurde mit einer Gültigkeit von 5 Jahren vom Rat der Stadt Rheine verabschiedet.

Die Ziele, ein auf Rheine bezogenes „passgenaues Konzept“ für die individuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in der Stadt Rheine zu entwickeln, sowie ein handhabbares und lebendiges Konzept zu erarbeiten, dass wichtige Grundlagen festschreibt, mit dem in der Praxis gearbeitet wird und dass genügend Flexibilität bietet, um auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, wurden mit der 2. Fortschreibung erreicht.

 

Der vorliegende Evaluationsbericht zeigt, dass sich die Netzwerkstrukturen etabliert haben. Gleichzeitig wird von Seiten des den Evaluationsprozess begleitende Institut für soziale Innovation empfohlen, u. a. das Thema Wirkungsorientierung der Netzwerke mit der nächsten Fortschreibung zu stärken.

Darüber hinaus haben sich durch Landesprogramme wie „Einwanderung gestalten NRW“ und das „Kommunale Integrationsmanagement“ die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Integrationsarbeit strukturell und qualitativ verändert. Das Kommunale Integrationsmanagement soll im teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW verankert werden. Das bedeutet, dass die Koordinierung der Integrationsakteure vor Ort kommunale Daueraufgabe wird und das sog. Case Management dauerhaft methodisch angewandt wird, um den Integrationsprozess für zugewanderte Menschen individuell zu steuern.

Daher empfiehlt die Verwaltung, entsprechend der vom Sozialausschuss festgelegten Laufzeit von 5 Jahren im Jahr 2022 mit der 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes unter Berücksichtigung der in der Evaluation gegebenen Empfehlungen zu beginnen.

                                                                                                                                     

 

 

3.    Überblick über die Aufgabenentwicklung im Produkt 8101, Beratung und Begleitung von Zuwanderern


Ausgangslage 2016 und Entwicklung bis 2021

 

Ausgangslage:

 

2014/2015

Zuweisung asylsuchender Personen erhöht sich erheblich

Anforderungen an Unterbringung, Betreuung und Integration steigen

2016

Reorganisation

Bildung Fachbereich 8 „Schulen (ab 2019), Soziales, Migration und Integration“, u.a. Produkt 8101 Beratung und Begleitung von Zuwanderern (ehem. Projektgruppe „Migration“)

2015-2017

Produkt 8101 Beratung und Begleitung von Zuwanderern

Arbeitsschwerpunkte:

-          Unterbringung und Begleitung (Willkommen, Orientierung, andocken an Kita/Schule/Sprachkurse/Ehrenamtliche usw.) für die hohe Zahl an neu zugewiesenen Asylbewerbern organisieren

-          Unterbringungskapazitäten ausbauen

-          neue Stadtteilbüros besetzen, Dialog mit Nachbarschaft/Stadtgesellschaft pflegen

-          Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzepts

2017-2021

Das am 23.05.2017 vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine, siehe Anlage 3, sowie weiterer Beschlüsse des Sozialausschusses bilden den Rahmen für die Aufgabenentwicklung im Produkt 8101für den Zeitraum 2016 bis 30.06.21.



3.1.            Beratung & Begleitung von geflüchteten Menschen innerhalb von städtischen Unterkünften - Unterbringung, Willkommen, Orientierung, Case Management
Betreuungsschlüssel 1:100 in städtischen Wohnungen

 

Die Anzahl der zu betreuenden Personen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften ging in der Zeit vom 31.12. 2016 von 720 Personen auf 355 Personen (Stand 30.06.2021) zurück.

 

In den städtischen Asylunterkünften leben sowohl anerkannte Schutzberechtigte mit einer Aufenthaltsberechtigung als auch Asylbewerber in der Gestattung bzw. mit Duldung.

 

Anerkannte Schutzberechtigte

Durch das Integrationsgesetz des Bundes vom 6. August 2016 wurde der § 12a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt. Getroffen werden Regelungen zur Wohnsitzzuweisung von anerkannten Schutzberechtigten und Inhabern bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) davon Gebrauch gemacht.  Die Verteilung der anerkannten Schutzberechtigten erfolgt in Nordrhein-Westfalen über einen Integrationsschlüssel. Dieser legt fest, wie viele anerkannte Schutzberechtigte jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW aufnehmen muss.

 

 

Asylbewerber in der Gestattung bzw. geduldete Personen

Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Nach der Entscheidung über das Asylverfahren erhalten die Antragsteller die Anerkennung (s.o.) oder eine Duldung. Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen (siehe § 60a AufenthG). Sie wird Personen erteilt, die sich zwar nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, deren Abschiebung jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Geduldete Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig.

 

Der rechtliche Status sagt nichts über die Integrationsfortschritte der betreuten Personen aus:

Aufgrund der Verkürzung der Verfahren erhalten Asylbewerber nach wenigen Monaten ihre Anerkennung oder Ablehnung oder sie haben die Anerkennung schon, wenn sie nach Rheine kommen (s. o. Anerkannte Schutzberechtigte). Das hat zur Folge, dass die Klienten unabhängig von ihrem Status zu diesem Zeitpunkt u. a. noch keine ausreichenden sprachlichen Kompetenzen besitzen. Sie haben bzw. finden nicht automatisch eine private Wohnung oder sind erwerbstätig und sind somit auch nicht in der Lage individuell und strukturell am gesellschaftlichen Leben in angemessener Weise teilzuhaben.

In der Pandemie wurde die fehlende Teilhabemöglichkeit besonders deutlich. Antragstellungen per Brief oder E-Mail ist ohne Hilfe oftmals nicht möglich. Es fehlt den Klienten gerade in den ersten Jahren das Verständnis und das „Know-how“ für den richtigen Zugang zu den Unterstützungssystemen. Die Erfordernisse der Behördensysteme können vielfach nicht umgesetzt werden, so dass ohne Unterstützungsangebote eine Teilhabe nicht oder nur schwer möglich ist.

 

Die Lebenslagen der betreuten Personen zeichnen sich häufig dadurch aus, dass sie aufgrund der prekären Situation (wechselnde Arbeitsverhältnisse, Minijobs, ungesicherte Arbeitsverhältnisse aufgrund der gebrochenen Erwerbsbiografie, unzureichende Wohnverhältnisse, fehlende Sprachkenntnisse usw.) über kein oder sehr geringes Einkommen verfügen. Diese Situation führt dazu, dass regelmäßig aufstockenden Hilfen (SGB II, Wohngeld, Kindergeld, Wechsel der Krankenversicherung …)  zu beantragen sind.

Zudem fällt auf, dass gerade bei den anerkannten Schutzberechtigten, die selbst nach drei und mehr Jahren keine private Wohnung gefunden haben, vielschichtige Herausforderungen in den unterschiedlichen Lebenslagen (z.B. bei der Erziehung, den Sprachkenntnissen, beim Wohnen oder auch im Bereich Schule und Ausbildung sowie Gesundheit) gegeben sind und somit regelmäßig ein hoher Beratungs- und Begleitungsbedarf besteht.

Für besondere komplexe Problemlagen wird fachlich nach dem Case Management Konzept gearbeitet.

Personen und Familien mit weniger Beratungs- und Betreuungsbedarfen finden in der Regel aufgrund der „eigenen Möglichkeiten“ einen schnelleren Zugang zu privatem Wohnraum und zu anderen Teilhabemöglichkeiten. Hier sind dann allerdings häufig engagierte ehrenamtliche Kräfte behilflich gewesen.

 

Insofern haben alle in städtischen Wohnungen untergebrachten Personen Anspruch auf die Betreuung unabhängig von ihrem rechtlichen Status.

 

Die Stadt Münster, die ein ähnliches dezentrales Betreuungskonzept wie die Stadt Rheine nutzt, als auch die Stadt Gütersloh haben einen festgeschriebenen Betreuungsschlüssel von

1 Fachkraft: 100 zu betreuenden Geflüchteten

 

Wobei zum Leistungsbereich alle

·         Administrativen Aufgaben (Aufnahme, Einweisung, Unterbringung)

·         Die soziale Betreuung in Einrichtungen und

·         die gemeinwesenorientierte Angebote (siehe Pkt. 2)

gehören.

 

 

3.2.        Offene Beratung im Stadtteilbüro, Ankommensberatung
Betreuungsschlüssel 1 : 300

 

In Rheine verteilt gibt es aktuell 8 Stadtteilbüros. Diese Büros sind eine Anlaufstelle für einheimische und zugewanderte Menschen in Rheine. Einzelpersonen, Familien und Institutionen können die offene Beratung in Anspruch nehmen, sich über migrations- und integrationsspezifische Themen informieren und interkulturelle Begegnung erleben. Zu den Aufgaben gehören die

 

·        Offene Beratung / Clearingstelle z.B. bei familiären Problemlagen

·        Formularhilfe, Unterstützung bei Wohnungssuche, Bewerbungen, Aufenthaltsregelungen, Sozialhilfe

·        Unterstützung und Begleitung der Geflüchteten in städtischen Übergangswohnungen (s.o. Nr. 1)

·        Integrations- und Bildungsangebote für Zuwanderer

·        Informationsstelle über Zuwanderung und interkulturelle Kompetenz

·        Kooperation bei Integrationsprojekten mit Vereinen, Moscheen, Kirchen, Schulen, Kindergärten usw. im Stadtteil

·        Aufbau nachbarschaftlicher Kontakte und Begleitung Ehrenamtlicher

·        Vernetzung der Akteure im Rahmen der gemeinwesenorientierten Stadtteilarbeit.

 

Ankommensberatung für neuzugewanderte Menschen in Rheine

 

Mithilfe der Ankommensberatung des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern erhalten neuzugewanderte Menschen einen Überblick über die Angebote des Einwanderungsmanagements der Stadt Rheine. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit erhalten die neuzugewanderte Familien einen ersten Überblick über die Integrationsangebote wie z. B. Sprachkurse, Seiteneinsteigerberatung oder Anlaufstellen. Das dezentrale Stadtteilbüro und weitere Beratungsstellen werden so bekannt gemacht, so dass die Beratungsstellen bei Bedarf zeitnah und umgehend in Anspruch genommen werden können.

 

Die Stellenanteile für die Beratung und Begleitung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte innerhalb und außerhalb von städtischen Unterkünften sind regelmäßig zu überprüfen und sobald sich ein Überhang- oder Fehlbedarf von 0,5 Stellenanteile (Betreuungsschlüssel 1:100 bzw. 1:300) ergibt, anzupassen. 

 

 

3.3.        Netzwerkmanagement in den acht Handlungsfeldern des MIK

 

Der vorliegende Evaluationsbericht zeigt deutlich, dass es neben Zielen und Maßnahmen besonders wichtig ist, Strukturen und Verantwortlichkeiten zu definieren. Die örtlichen Zusammenarbeitsstrukturen mit den Vereinen und zahlreichen Institutionen müssen weiterhin gestärkt werden. Die Netzwerkmanager*innen müssen zeitliche Möglichkeiten haben, um im jeweiligen Handlungsfeld „auf dem aktuellen Stand zu sein“ und mögliche Entwicklungen und Herausforderungen des Handlungsfeldes in den Netzwerken zu thematisieren und gemeinsam Lösungsvorschläge für die Stadt Rheine zu erarbeiten. Dies ist nur mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen der verantwortlichen Mitarbeiter/innen leistbar. Die Erfahrungen des „Netzwerkens in den unterschiedlichen Handlungsfeldern“ zeigen, dass mindestens durchschnittlich wöchentlich 4 Arbeitsstunden, sprich 0,1 Stellenanteil für die Netzwerkarbeit und die Recherche in einem Handlungsfeld benötig werden.

Anders gestaltet sich der Stellenanteil im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation“, dort stehen aufgrund des politischen Beschlusses 0,5 Stellenanteile zur Verfügung. Dieser erhöhte Bedarf in diesem sehr „individuellen Handlungsfeld“ ergibt sich daraus, dass es in diesem Handlungsfeld um Akquise, Begleitung und Betreuung der Ehrenamtlichen geht und die Aufgabe „Förderung des ehrenamtlichen Engagements“ nur mithilfe eines entsprechenden Zeitkontingents von 0,5 Stellenanteile erfüllt werden kann (Beschluss des Sozialausschusses).

 

Insgesamt ergibt sich für die 7 Handlungsfelder, die im Produkt verortet sind, ein Stellenbedarf für die Netzwerkarbeit von 1,1 Stellenanteilen. Das Handlungsfeld Wohnen ist zuständigkeitshalber beim Produkt 8103 verortet.

Auf die weiteren Aussagen zur Netzwerkarbeit im vorliegenden Evaluationsbericht wird verwiesen.

 

 

3.4.        Einwanderung gestalten NRW- Modelprojekt 01.04.2017 –31.12.2019 - Verstetigung bei der Stadt Rheine

3.5.        Kommunales Integrationsmanagement (KIM) ab dem 01.05.2019
Die Stadt Rheine hat in der Zeit 01.04.2017 bis 31.12.2019 an dem Modellprojekt Einwanderung gestalten – NRW (EWG) teilgenommen. Es wurden die Themenfelder „Zugang zum Spracherwerb“ und „Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zu Qualifizierungsmöglichkeiten“ für geflüchtete Menschen näher beleuchtet und zusammen mit den beteiligten Akteuren Dienstleistungsketten erarbeitet. Die Zielgruppe wurde im laufenden Projekt auf alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte aus Rheine erweitert.
Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) ist anhand der Erkenntnisse aus EWG vom Land NRW entwickelt worden. Z
um 01.05.2021 wurde eine Koordinierende Stelle KIM bei der Stadt Rheine eingerichtet. Die Aufgabe der Koordination wird von zwei Mitarbeiterinnen mit je 0,5 Stellen wahrgenommen. Ein 0,5 Anteil entfällt auf eine erfahrene Sozialarbeiterin und die weitere 0,5 Stelle auf die Produktverantwortliche des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern. Die Stellenanteile werden refinanziert und die Verstetigung der Aufgabe ist vom Land avisiert. Die aktuellen Themenfelder werden sich an die Themenbereiche von EWG orientieren. In erster Linie wird es auch beim KIM um den Zugang zum Spracherwerb und zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zu Qualifizierungsmöglichkeiten gehen. Die beteiligten Akteure werden sich in Arbeitsgruppen (operative Ebene) und der Lenkungsgruppe (Leitungsebene) mit der Lebenssituation der Menschen mit Einwanderungsgeschichte auseinandersetzen, um besonders Hindernisse und Hemmnisse in den Blick zu nehmen, die die Integrationsprozesse behindern oder zumindest verlangsamen. Die beteiligten Akteure werden gemeinsam konstruktive Lösungen und Strukturen entwickeln, um, diese strukturellen Hemmnisse und Hindernisse auszuräumen oder zu minimieren. Die Idee von KIM ist es, kommunale Integrationsprozesse „von der Einreise bis zur Einbürgerung steuern und organisieren“ und die Regelstrukturen besser zu nutzen (vgl. Vorlage Kommunales Integrationsmanagement 362/21).

 

Sofern für die Aufgabe „Koordinierung KIM“ sog. Bestandspersonal wie in Rheine eingesetzt wird, ist dafür an anderer Stelle Ersatz zu schaffen. Bereits mit dem Modellprojekt Einwanderung Gestalten NRW sind 0,5 Stellenanteile der Produktverantwortlichen auf das Produkt 8103 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, umverteilt worden. Aufgrund zurückgehender Fallzahlen und Prozessoptimierungen konnte die Verwaltung den Förderrahmenbedingungen durch eine interne Verlagerung Rechnung tragen. Der 0,5 Stellenanteil Soziale Arbeit ist weiter zu ersetzen. 

 

 

3.6.        Sprachoffensive, Bildungsberatung, FerienIntensivTraining

 

Auf die heutige Vorlage „Fortschreibung Konzept Sprachoffensive“ (356 /21) wird verwiesen. Für die vielfältigen Aufgaben der Bildungsberatung von der Sprachoffensive, dem Angebot FerienIntensivTraining FIT in Deutsch und der Seiteneinsteigerberatung wird ein Stellenanteil von 0,8 Stellen benötigt.

 

 

3.7.        Multiprofessionelles Team (MpT)

 

Das Multiprofessionelle Team (MpT) arbeitet an den drei Schulen Ludgerusschule, Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule. Das Team kümmert sich um die Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern, um sie bestmöglich sozial und interkulturell zu integrieren und um ihnen bestmögliche Bildungschancen in der Schule zu eröffnen. Weiterer wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit den Eltern.

In der Sozialausschusssitzung am 27. November 2018 (422/18) berichtete die Verwaltung über die Antragstellung, die Organisation und die Aufgaben des MpT. Den außerschulischen Bereich übernimmt eine Fachkraft des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine mit einem 0,5 Stellenanteil. Die Schwerpunkte liegen hier in der Elternarbeit. Dieser 0,5 Stellenanteil wird entsprechend des Programms mit 1,0 landesgeförderte Sozialarbeiterstelle abgedeckt, hier liegt der Schwerpunkt in der unterrichtsbegleitenden Unterstützung. Die Ludgerusschule Schotthock ist die Stammschule mit mindestens 20 Stunden, die restlichen Anteile entfallen auf die Nelson-Mandela-Schule und die Bodelschwinghschule.

 

 

 

 

3.8.        Initiative „Gemeinsam klappt`s" 01.01.2020 bis voraus. 31.12.2022

 

Es gibt landesweit eine große Anzahl von jungen, geduldeten Geflüchteten zwischen 18 und 27 Jahren, die keine gesicherte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Ihnen fehlen Zugänge zum Arbeitsmarkt, zu Qualifizierungsmöglichkeiten oder insgesamt zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um die Integrationschancen dieser jungen Menschen zu verbessern, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Initiative: „Gemeinsam klappt`s“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, den Menschen Hilfe und Förderung bei der Entwicklung von Perspektiven im schulischen, beruflichen, persönlichen und auch im gesellschaftlichen Leben anzubieten. Die Initiative „Gemeinsam klappt`s“ gibt es seit dem 01.01.2020, sie wird wahrscheinlich zum 31.12.2022 auslaufen. In Rheine wurde dafür ein befristeter Arbeitsvertrag für 0,5 Sozialarbeiter/innen-Stelle geschlossen. Die Stellenanteile werden vom Land refinanziert.

 

 

3.9.        Hausmanagement Begegnungszentrum Mitte51

Das Begegnungszentrum Mitte51  wurde mit dem 1. Bauabschnitt am 22. September 2019 offiziell eröffnet und in Betrieb genommen. BEGEGNUNG, BILDUNG und BERATUNG sind entsprechend des Leitbildes und der Nutzungsordnung das Fundament, auf dem das Begegnungszentrum Mitte51 aufbaut. Zu den Aufgaben des Hausmanagements des Begegnungszentrum Mitte51 zählen die

 

·         Koordination des Gesamtprogrammes der Mitte51

·         Raumvergabe/Schlüsselverwaltung

·         Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung

·         Partizipation der Stadtteilakteure beim Betrieb des Hauses

·         Unterstützung und Beratung bei Projekten und Veranstaltungen

 

Für die Aufgabenerledigung des Hausmanagements für den 1. Bauabschnitt sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses befristet einen 0,5 Stellenanteil vor (Vorlagen 001/17 und 264/21).

 

Ausblick Haushalts- und Stellenplan 2022 f.

Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplan- und Stellenplanentwurfes 2022 f. wird die Verwaltung weitergehende Ausführungen zu den Stellenanteilen machen.

 

 

4.      Verlängerung des Vertrages mit dem Caritasverband Rheine zum Betrieb eines Fachdienstes Migration

 

Mit Beschluss (060/19) vom 29.01.2019 hat der Sozialausschuss die Verwaltung beauftragt, mit dem Caritasverband Rheine e. V. vertragliche Verhandlungen im Aufgabenbereich der Migration und Integration im Produktbereich „Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern“ zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2019 mit einem Stellenanteil von 2,89 Stellen und einer Förderquote von 60 % zum Abschluss zu bringen. Entsprechend des Beschlusses soll die Vertragslaufzeit den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 betragen.

 

Ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine wurde mit Wirkung vom 01.01.2019 am 02. 05.2019 geschlossen. 

§ 8 des Vertrages regelt die Laufzeit und Kündigungsvereinbarungen. Die Vertragsparteien haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vereinbart. Die Vertragspartner haben sich verpflichtet, im ersten Quartal 2021 über eine Verlängerung des Vertrages Gespräche aufzunehmen.  Entsprechend des § 8 verlängert sich der Vertrag um 2 weitere Jahre soweit der Vertrag im Bereich der Migration und Integration nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einer Partei gekündigt wird. Auf Basis des regelmäßigen Qualitätsdialoges zum Leistungskatalog haben sich beide Parteien verständigt, von der Verlängerungsoption des Vertrages Gebrauch zu machen. Vor dem Hintergrund möglicher neuer Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes wird über die weitere Gestaltung der Zusammenarbeit im Laufe des Jahres 2023 entschieden. 

 

Aktuell erbringt der Fachdienst Migration im Auftrag der Stadt Rheine folgende Dienstleistungen:

 

·         Koordinierungsstelle des Interkulturellen Begegnungszentrum Centro S. Antonio

·         Flüchtlingsberatung der Caritas Rheine

·         Thema Wohnen: Umsetzung beim Start in die private Wohnung

·         Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund

·         Gendersensitive Migrationsarbeit

·         Dolmetscherpool für die Stadt Rheine

Spezialisierung eines Dolmetscherpools mit den Schwerpunkten Gesundheit und Bildung

 

 

 


Anlagen:  

Anlage 1: Evaluationsbericht

Anlage 2: Ergebnismatrix zum Evaluationsbericht

Anlage 3: Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine (2. Fortschreibung 05.2017)