Betreff
Grundsatzbeschluss: Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) und Mittellandkanal (MLK) im Kreis Steinfurt
Vorlage
398/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.         Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine begrüßt den einseitigen Ausbau der Betriebswege am DEK und MLK als neue gemeindeübergreifende Radverkehrs-infrastruktur im Kreis, insbesondere auch mit Blick auf eine Förderung des Alltagsradverkehrs und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, einen Grundsatzbeschluss zum Fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal und Mittellandkanal zu fassen und Planungskosten zunächst für das Jahr 2022 bereitzustellen.

2.         Der Rat der Stadt Rheine fasst den Grundsatzbeschluss, sich am fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal und am Mittellandkanal, vorbehaltlich einer 90% Bundes-Förderung, zu beteiligen und stellt Mittel für Planungskosten in 2022 bereit.

 


Begründung:

 

Bereits heute nutzen viele Radfahrer die Betriebswege entlang des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) und Mittelandkanals (MLK) als Freizeit- und Tourismusroute. Die parallel laufenden Wege sind aktuell größtenteils mit einer wassergebundenen Decke versehen. Die Qualität der Wege soll in den kommenden Jahren verbessert werden. Geplant ist u.a. die einseitige Asphaltierung des Kanalradweges für eine komfortablere Radverkehrsinfrastruktur, um so neben dem Freizeit- und Tourismusverkehr auch den Alltagsradverkehr z.B. für pendelnde Berufstätige attraktiver zu gestalten. Im Radverkehrskonzept (B 061/2020) des Kreis Steinfurt sind bereits 2/3 der Wegestrecke als Nebenroute ausgewiesen.

Durch den Ausbau der Kanalradwege könnte auf einer Strecke von rd. 70 Kilometer eine durchgängige und attraktive Fahrradroute in insgesamt 10 Kommunen (Rheine, Hörstel, Ibbenbüren, Saerbeck, Ladbergen, Greven, Recke, Mettingen, Westerkappeln, Tecklenburg) im Kreis Steinfurt realisiert werden. Die kreuzungs- und ampelfreie Wegeführung bietet insbesondere eine sichere, schnelle und qualitätsvolle Radwegeinfrastruktur. Auch in den Nachbarstädten Bramsche und Münster ist aktuell der fahrradfreundliche Ausbau des Kanal-Betriebsweges geplant und beantragt, so dass perspektivisch ein überregionales und durchgängiges Streckennetz für die Radfahrer/-innen bereitgestellt wird. Im Landkreis Emsland sind schon vor Jahren Ausbaumaßnahmen am DEK vorgenommen worden; einzelne Teilbereiche sollen noch folgen.

Erste Informationsgespräche mit den Anrainer-Kommunen auf Fachebene haben großes Interesse und breite Zustimmung ergeben. Es wurde vereinbart, dass der Kreis die Projektkoordination übernehmen soll, wozu Aufgaben wie Antragstellung, fachliche Begleitung der Ausschreibung und Vergabe der Planungs-/Bauleistungen, Bauausführung und Baubegleitung zählen.

Auf Grundlage zahlreicher Vorgespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und Anderen hat der Kreis ein Gesamtkonzept für den Ausbau des Kanal-Radweges (Streckenführung, Ausbaustandard, Unterhaltung, Kostenverteilung …) erarbeitet, um nach Möglichkeit eine durchgängige Streckenführung ohne Seitenwechsel und kreisweit einheitlichen Standards zu schaffen. Durch die gemeinsame Antragsstellung von Kreis und Anrainerkommunen werden die Maßnahmen aufeinander abgestimmt und gebündelt bei der WSV eingereicht.

 

Die Planung und Ausgestaltung des fahrradtauglichen Ausbaus des Kanalradweges erfolgt in enger Abstimmung zwischen Kreis und Kommune. Auf Basis des gefassten Grundsatzschlusses sollen die Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen in einer Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Weitere Beschlüsse insbesondere zur Finanzierung sind im Rahmen der Antragstellung herbeizuführen.

 

Weitere Details zur Ausgestaltung und Umsetzung des Radwegs werden nach dem Fassen der kommunalen Grundsatzbeschlüsse erarbeitet. Über die Verhandlungen mit der WSV und den aktuellen Projektsachstand wird der Kreis fortlaufend berichten.

Der Kreistag hat in der Sitzung am 28.06.2021 den Grundsatzbeschluss einstimmig beschlossen.

Die Kanalradwege sollen aufgrund ihrer regionalen und für den Alltags- und Freizeitverkehr herausgehobenen Bedeutung als sogenannte „Kreisradwege“ analog zu Radbahn Münsterland und Triangel in die Unterhaltung des Kreises übergehen. Mit der Übernahme der Unterhaltung sind Personal- und Maschinenbedarf bei den beiden Kreisstraßenmeistereien verbunden.

Für das weitere Vorgehen schlägt der Kreis folgende Arbeitspakete für das Jahr 2021 vor:

          Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien von Kreis und Kommunen (Grundsatzbeschlüsse)

          Beantragung von Fördergeldern/Bezuschussungen

          Vertragsverhandlungen mit der WSV

Unter Vorbehalt der Förderzusage sollen in 2022 die Planung und Vergabe des ersten Bauabschnittes (von insgesamt 5 Abschnitten) erfolgen. Baubeginn wäre bei entsprechender Mittelbereitstellung 2023. Der komplette Ausbau der Kanalradwege im Kreisgebiet könnte innerhalb von 4-5 Jahren realisiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund von Erfahrungswerten aus anderen Radwegebauprojekten, die einen ähnlichen Auf- und Ausbau haben, hat eine erste überschlägige Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von rd. 15 Mio. Euro ergeben. Der Bund bezuschusst den Ausbau des Weges mit 90 %.

Vor dem Hintergrund der aktuell durch die Corona-Pandemie beeinflussten Haushalts-planung muss noch geprüft werden, ob die Mittel des Bundes zeitnah abgerufen werden können. Ggf. würde die Förderzusage des Bundes erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden. Eine zeitliche Begrenzung der 90 % Bezuschussung liegt nach Auskunft der WSV nicht vor.

 

Den Eigenanteil in Höhe von 10 % sollen sich Kreis und Kommunen wie auch bei anderen Radwegeprojekten gemäß Grundsatzbeschluss (B 048/2011) hälftig teilen.

Die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen oder naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind vom Antragsteller zu 100% zu tragen. Hier wird eine Kostenteilung zwischen Kreis und Kommunen vorgeschlagen.

 

Anschlüsse an das weiterführende Wegenetz, Beleuchtung oder sonstige Ausstattungselemente wie z.B. Rastplätze sollen von den Kommunen getragen werden.

Die Anbindung des Kanalradweges an das örtliche Wegenetz können sich die Städte und Gemeinden über die Förderrichtlinie Nahmobilität (Fö-Ri-Nah) des Landes NRW zu 80 % fördern lassen.

 

Eine Veranschlagung der erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplanplan soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 erfolgen, sobald verlässlichere Aussagen zu den Gesamtkosten der Maßnahme und zum städtischen Anteil vorliegen.  


Anlage : Präsentation Kreis Steinfurt