Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Bau
und Mobilitätsausschuss beschließt die Verlegung der Haltestelle Neuenkirchener
Straße/Sprickmannstraße in westliche Richtung vor Haus-Nr. 111
2.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beschließt die Bushaltestelle am Standort vor Haus-Nr.
111 als Buskap auszubauen
3.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beschließt die Einmündung Neuenkirchener Straße /
Sprickmannstraße umzubauen
Begründung:
A.
Anlass
Der Bau -und
Mobilitätsausschuss hat am 10.06.2021 (Vorlage 276/21) die Ausführungen zu den
Furtmarkierungen an der Neuenkirchener Straße zur Kenntnis genommen und
beschlossen folgende Einmündungen umzubauen:
-
Neuenkirchener
Straße / Beethovenstraße
-
Neuenkirchener
Straße / Im Winkel
-
Neuenkirchener
Straße / Friedenstraße
-
Neuenkirchener
Straße / Sprickmannstraße
Im Zuge der
Diskussion bzgl. der geplanten Maßnahmen ist entschieden worden, die
ursprünglich nicht zum Umbau vorgesehene Einmündung Neuenkirchener
Straße/Sprickmannstraße ebenfalls zur verbesserten Verkehrsführung für
Radfahrer umzubauen. Diese Planung sollte dem Bau- und Mobilitätsausschuss dann
erneut vorgelegt werden.
B.
Planung
Um im Bereich der
Sprickmannstraße den Radfahrer bzw. die Radfahrerfurt näher in Richtung der
Neuenkirchener Straße zu leiten, um sowohl die Sichtbeziehungen auf den
Radfahrenden beim Abbiegevorgang als auch die Sichtbeziehungen beim Einfahren
in die Neuenkirchener Straße zu verbessern, ist die Bushaltebucht an der
Neuenkirchener Straße aufzugeben. Eine Alternative wäre es, diese Haltestelle
als Buskap umzubauen. Dies hat auch Vorteile für den Busbetrieb, da
Haltevorgänge schneller abgewickelt werden können. Allerdings ist zu beachten,
dass ein Halten des Buses am Fahrbahnrand insbesondere bei Straßen mit hohen
Verkehrsbelastungen (wie auf der Neuenkirchener Straße) zur Behinderung des
fließenden Kfz-Verkehrs führen kann.
Nach Rücksprache
mit dem Straßenbaulastträger (Kreis Steinfurt) besteht aber Einvernehmen, dass
die Anlage eines Buskaps an der Neuenkirchener Straße unter Abwägung der
Gesamtsituation vertretbar ist.
Am gleichen
Standort ist der Bau eines Buskaps allerdings nicht umsetzbar, da durch
Vorhalten eines Einstiegbereiches die Radfahrerfurt nicht wesentlich näher am
Fahrbahnrand als im Bestand geführt werden kann. Zudem können die vorzusehenden
Längen der Busborde auf Grund der vorhandenen Zufahrten nicht untergebracht
werden, so dass auch ein barrierefreier Ausbau hier nicht möglich wird.
Daher sind 2
Alternativen für Buskaps im Nahbereich und Umbau der Einmündung Neuenkirchener
Straße/Sprickmannstraße in einer Variantenplanung untersucht worden.
Für die Einmündung
Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße ergeben sich somit neben dem Aufbringen
einer Rot-Markierung zusätzliche Umbaumaßnahmen:
1.
Variante
1
Bau eines
Buskaps vor Haus Nr. 111:
o 2 Bäume entfallen
o
2
Baumstandorte können neu eingeplant werden
Geschätzte
Kosten : rd. 21.000 €
Umbau der
Einmündung Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße:
o 1 Baum entfällt
o
1
Baumstandort kann neu eingeplant werden
Geschätzte
Kosten: rd. 26.000 €
2.
Variante
2
Bau eines Buskaps vor Haus Nr. 71, 73:
o 1 Baum entfällt
o 1 Baumstandort kann neu eingeplant werden
o 3 Parkplätze entfallen
Geschätzte
Kosten : 15.000 €
Umbau der
Einmündung Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße:
o 1 Baum entfällt
o
1
Baumstandort kann hier neu eingeplant werden
Geschätzte
Kosten : 40.000 €
Da in der Variante 1
die geplante Haltestelle direkt gegenüber der Haltestelle in Richtung
Neuenkirchen liegen wird, keine Parkplätze entfallen und die Umbaukosten
geringer ausfallen, wird seitens der Verwaltung die Variante 1 favorisiert.
Bei einem positiven
Beschluss würde die Ausfertigung und Ausschreibung vorbereitet, so dass eine
Fertigstellung im Frühjahr 2022 möglich ist.
C. Finanzierung
Im Budget 53014-846 (Kleine Radverkehrsmaßnahmen) sind für die Furten an
der Neuenkirchener Straße rd. 55.000 € vorgesehen (siehe auch Vorlage 276/21).
Für das Verlegen und den Bau des Buskaps sind weitere 52.000 €
erforderlich.
Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden aus dem Budget 53014-609
finanziert.
D. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Durch die Umsetzung
der Maßnahmen kann durch Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Blatt 1, Variante 1
Anlage 2: Lageplan Blatt 2, Variante 1
Anlage 3: Lageplan Blatt 3, Variante 1
Anlage 4: Lageplan Blatt 4, Variante 1
Anlage 5: Lageplan Blatt 5, Variante 1
Anlage 6: Lageplan Blatt 6, Variante 1
Anlage 7: Lageplan Blatt 7, Variante 1
Anlage 8: Lageplan Blatt 1, Variante 2
Anlage 9: Lageplan Blatt 2, Variante 2
Anlage 10: Lageplan Blatt 3, Variante 2
Anlage 11: Lageplan Blatt 4, Variante 2
Anlage 12: Lageplan Blatt 5, Variante 2
Anlage 13: Lageplan Blatt 6, Variante 2
Anlage 14: Lageplan Blatt 3, Variante 2