Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bau und Mobilitätsausschuss beschließt die Verlegung der Haltestelle Neuenkirchener Straße/Sprickmannstraße in westliche Richtung vor Haus-Nr. 111

 

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Bushaltestelle am Standort vor Haus-Nr. 111 als Buskap auszubauen

 

3.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Einmündung Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße umzubauen

 


Begründung:

 

A.    Anlass

 

Der Bau -und Mobilitätsausschuss hat am 10.06.2021 (Vorlage 276/21) die Ausführungen zu den Furtmarkierungen an der Neuenkirchener Straße zur Kenntnis genommen und beschlossen folgende Einmündungen umzubauen:

-          Neuenkirchener Straße / Beethovenstraße

-          Neuenkirchener Straße / Im Winkel

-          Neuenkirchener Straße / Friedenstraße

-          Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße

 

Im Zuge der Diskussion bzgl. der geplanten Maßnahmen ist entschieden worden, die ursprünglich nicht zum Umbau vorgesehene Einmündung Neuenkirchener Straße/Sprickmannstraße ebenfalls zur verbesserten Verkehrsführung für Radfahrer umzubauen. Diese Planung sollte dem Bau- und Mobilitätsausschuss dann erneut vorgelegt werden.

 

B.     Planung

 

Um im Bereich der Sprickmannstraße den Radfahrer bzw. die Radfahrerfurt näher in Richtung der Neuenkirchener Straße zu leiten, um sowohl die Sichtbeziehungen auf den Radfahrenden beim Abbiegevorgang als auch die Sichtbeziehungen beim Einfahren in die Neuenkirchener Straße zu verbessern, ist die Bushaltebucht an der Neuenkirchener Straße aufzugeben. Eine Alternative wäre es, diese Haltestelle als Buskap umzubauen. Dies hat auch Vorteile für den Busbetrieb, da Haltevorgänge schneller abgewickelt werden können. Allerdings ist zu beachten, dass ein Halten des Buses am Fahrbahnrand insbesondere bei Straßen mit hohen Verkehrsbelastungen (wie auf der Neuenkirchener Straße) zur Behinderung des fließenden Kfz-Verkehrs führen kann.

Nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger (Kreis Steinfurt) besteht aber Einvernehmen, dass die Anlage eines Buskaps an der Neuenkirchener Straße unter Abwägung der Gesamtsituation vertretbar ist.

 

Am gleichen Standort ist der Bau eines Buskaps allerdings nicht umsetzbar, da durch Vorhalten eines Einstiegbereiches die Radfahrerfurt nicht wesentlich näher am Fahrbahnrand als im Bestand geführt werden kann. Zudem können die vorzusehenden Längen der Busborde auf Grund der vorhandenen Zufahrten nicht untergebracht werden, so dass auch ein barrierefreier Ausbau hier nicht möglich wird.

 

Daher sind 2 Alternativen für Buskaps im Nahbereich und Umbau der Einmündung Neuenkirchener Straße/Sprickmannstraße in einer Variantenplanung untersucht worden.

 

Für die Einmündung Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße ergeben sich somit neben dem Aufbringen einer Rot-Markierung zusätzliche Umbaumaßnahmen:

 

1.      Variante 1

 

Bau eines Buskaps vor Haus Nr. 111:

o   2 Bäume entfallen

o   2 Baumstandorte können neu eingeplant werden

 

Geschätzte Kosten : rd. 21.000 €

 

Umbau der Einmündung Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße:

o   1 Baum entfällt

o   1 Baumstandort kann neu eingeplant werden

 

Geschätzte Kosten: rd. 26.000 €

 

 

2.      Variante 2

 

Bau eines Buskaps vor Haus Nr. 71, 73:

o   1 Baum entfällt

o   1 Baumstandort kann neu eingeplant werden

o   3 Parkplätze entfallen

 

Geschätzte Kosten : 15.000 €

 

Umbau der Einmündung Neuenkirchener Straße / Sprickmannstraße:

 

o   1 Baum entfällt

o   1 Baumstandort kann hier neu eingeplant werden

 

Geschätzte Kosten : 40.000 €

 

Da in der Variante 1 die geplante Haltestelle direkt gegenüber der Haltestelle in Richtung Neuenkirchen liegen wird, keine Parkplätze entfallen und die Umbaukosten geringer ausfallen, wird seitens der Verwaltung die Variante 1 favorisiert.

 

Bei einem positiven Beschluss würde die Ausfertigung und Ausschreibung vorbereitet, so dass eine Fertigstellung im Frühjahr 2022 möglich ist.

 

C.    Finanzierung

 

Im Budget 53014-846 (Kleine Radverkehrsmaßnahmen) sind für die Furten an der Neuenkirchener Straße rd. 55.000 € vorgesehen (siehe auch Vorlage 276/21).

 

Für das Verlegen und den Bau des Buskaps sind weitere 52.000 € erforderlich.

 

Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden aus dem Budget 53014-609 finanziert.

 

 

D.    Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmen kann durch Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Blatt 1, Variante 1

Anlage 2: Lageplan Blatt 2, Variante 1

Anlage 3: Lageplan Blatt 3, Variante 1

Anlage 4: Lageplan Blatt 4, Variante 1

Anlage 5: Lageplan Blatt 5, Variante 1

Anlage 6: Lageplan Blatt 6, Variante 1

Anlage 7: Lageplan Blatt 7, Variante 1

Anlage 8: Lageplan Blatt 1, Variante 2

Anlage 9: Lageplan Blatt 2, Variante 2

Anlage 10: Lageplan Blatt 3, Variante 2

Anlage 11: Lageplan Blatt 4, Variante 2

Anlage 12: Lageplan Blatt 5, Variante 2

Anlage 13: Lageplan Blatt 6, Variante 2

Anlage 14: Lageplan Blatt 3, Variante 2