Betreff
Kopernikusstraße - Ausbau zu einer Fahrradstraße
(zwischen Bevergerner Straße und Surenburgstraße)

I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
421/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter  Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Kopernikusstraße zu einer Fahrradstraße:

 

Kopernikusstraße - Ausbau zu einer Fahrradstraße

 

Der Ausbau der Kopernikusstraße soll nach den Qualitätsstandards zum Ausbau von Fahrradstraßen (Vorlage Nr. 186/21) ausgeführt werden:

 

1.         Roteinfärbung der Asphaltoberfläche am Beginn und Ende der Fahrradstraße; weißes Piktogramm Radfahrer, gegenläufige weiße Richtungspfeile; Verkehrschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) als Markierung

 

2.         Roteinfärbung der Asphaltoberfläche der Radverkehrsfurt in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen; weiße Fahrradpiktogramme, nebeneinanderliegende, gegengerichtete weiße Richtungspfeile bei Bevorrechtigung der Fahrradstraße

 

3.         Verkehrsschildwiedergabe Zeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) als Markierung

 

4.         Markierung eines Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen durch eine verkehrsblau/weiße Begrenzung

 

5.         Markierung der Fahrgasse durch eine verkehrsblau/weiße Randmarkierung

 

6.         Einbau von Fahrbahneinengungen

 

7.         Beschilderung

 


Begründung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung für die Fahrradstraße Kopernikusstraße hat in der Zeit vom 07.06.2021 bis zum 23.06.2021 im Rathaus der Stadt Rheine - Klosterstraße 14, in den Diensträumen des Fachbereiches Planen und Bauen - Mobilitäts- und Verkehrsplanung -  stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger erschienen. Es wurden 2 schriftliche Eingaben eingereicht. Zusätzlich gab es zwei Wortmeldungen aus dem Bau- und Mobilitätsausschuss. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich fand am 19.09.2021 in der Zeit von 7 bis 8 Uhr ein Ortstermin mit 2 Anliegern, politischen Vertretern, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde statt.

 

 

1.           Eingabe (Anlage 1):

 

1.1.       Gefahrensituation im Kreuzungsbereich Surenbergstraße / Kopernikusstraße / Esperlohstraße; Senkung der Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich auf der Surenburgstraße auf 30 km/h

Abwägung zu 1.1:

 

Die Anliegerin weist auf die Gefahrensituation im Bereich des Kreuzungsbereiches Surenburgstraße /Kopernikusstraße / Esperlohstraße hin. Sowohl an der Surenberstraße als auch an den Straßen Kopernikusstraße und Esperlohstraße kommt es aus der Sicht der Anliegerin zu einem hohen Verkehrsaufkommen seitens der Auto- und Fahrradfahrenden. Aufgrund der viel zu schnell Fahrenden PKW in beiden Richtungen auf der Surenburstraße ist dieser Kreuzungsbereich sehr gefährlich für alle Straßenverkehrsteilnehmenden. Die Geschwindigkeit der heranfahrenden PKW in diesem Kreuzungsbereich müsste aus der Sicht der Anliegerin auf 30 km/h gesenkt werden, damit sich die Fahrradfahrenden und PKW Fahrenden gegenseitig rechtzeitig sehen.

 

Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße getroffen. Dieser Punkt der Eingabe beinhaltet Fragen  zur Verkehrsbeschränkungen und einer Beschilderung auf der Surenburgstraße und ist somit zum Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde zuzuordnen. Diese hat bereits mit dem Straßenbaulastträger (Kreis Steinfurt) Kontakt aufgenommen, um über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Abschnitt der Surenburgstraße zu beraten.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis.

 

 

 

1.2.       Der abrupte Bevorrangungswechsel an der Einmündung Kopernikusstraße in die Surenburgstraße führt zu folgeschweren Verkehrsunfällen

Abwägung zu 1.2:

 

Die Anliegerin hat die Befürchtung, dass die Radfahrende nach dem Genuss aller Vorteile einer Fahrradstraße an der Kreuzung Surenburgstraße / Kopernikusstraße / Esperlohstraße trotz der aufgestellter Beschilderung und Ende der Markierung auf der Fahrbahn nicht registrieren, dass man die Fahrradstraße verlassen hat. Nach ihrer Auffassung würde der abrupte Bevorrangungswechsel an der Einmündung Kopernikusstraße in die Surenburgstraße unter Umständen zu folgeschweren Verkehrsunfällen führen.

 

Der Beginn und das Ende der Fahrradstraße Kopernikusstraße werden klar und eindeutig gekennzeichnet. Zusätzlich zur Beschilderung mit dem Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) erhält die Asphaltoberfläche eine Roteinfärbung und eine Markierung nach StVO.

 

Diese deutlichen Fahrbahnmarkierungen in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, sowie die dazugehörige Beschilderung, heben somit die Bedeutung der Fahrradstraße hervor. Durch dieses Design der Fahrradstraße wird unmissverständlich verdeutlicht, dass man in den Bereich einer Fahrradstraße hineinfährt oder auch die Fahrradstraße verlässt.

 

Zusätzlich wird im Zufahrtsbereich zur Surenburgstraße auf der Kopernikusstraße eine Markierung als Verkehrschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) eingeplant.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt im Zufahrtsbereich zur Surenburgstraße auf der Kopernikusstraße eine Markierung als Verkehrschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren).

 

1.3.       Entfernung des vorh. Stoppschildes

Abwägung zu 1.3:

 

Die Anliegerin erkundigt sich, warum die vorhandenen Stoppschilder an der Kreuzung Surenburgstraße / Esperlohstraße / Kopernikusstraße entfernt werden sollen.

 

Am Ende der Fahrradstraße an der Kreuzung Surenburgstraße / Esperlohstraße / Kopernikusstraße bleiben die Stoppschilder bestehen. Zudem wird im Einmündungsbereich zur Verdeutlichung der Vorrangregelung sowohl auf der Asphaltfahrbahn der Kopernikusstraße, als auch auf der Asphaltfahrbahn der Esperlohstraße eine Verkehrschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) markiert. Die Lagepläne wurden dementsprechend geändert.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Beibehaltung der vorh. Stoppschilder zur Kenntnis und beschließt  im Zufahrtsbereich zur Surenburgstraße auf der Kopernikusstraße eine Markierung als Verkehrschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren). Die beigefügten Lagepläne wurden entsprechend angepasst.

 

 

2.           Eingabe (Anlage 2):

 

2.1.       Der Ausbau der Kopernikusstraße zu einer Fahrradstraße ist ein direkter Eingriff in den Gewerbebetrieb

Abwägung zu 2.1:

 

Der Anlieger äußert Bedenken bzgl. seines Gewerbebetriebes dessen Ein- und Ausfahrten sich sowohl an der Surenburgstraße als auch an der Kopernikusstraße befinden. Bereits jetzt ist bei der Aus- und Einfahrt des Betriebsgeländes sehr schwierig, gut und sicher auf Fahrradfahrer, Fußgänger und insbesondere jüngere Schüler und Fahrradfahrer zu achten. Bei einem Umbau der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße würde es für PKW- und LKW- Fahrer, speziell an den Ein- und Ausfahrten zu einer erheblichen Gefahrensituationsverdichtung und deutlich weniger übersichtigen Verkehrssituation kommen.

 

Der Ausbau der Kopernikusstraße soll nach den Qualitätsstandards zum Ausbau von Fahrradstraßen, die am 06.05.2021 vom Bau- und Mobilitätsausschuss (Vorlage 186/21) beschlossen wurden, erfolgen.

Die Planung der Fahrradstraße erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010).

 

Da die Planung lediglich Beschilderungs- und Markierungsmaßnamen, sowie einige wenige verkehrsberuhigende Maßnahmen (punktuelle Fahrbahneinengungen) beinhaltet, wird die momentane Verkehrssituation nicht wesentlich verändert oder beeinträchtigt. Sicherlich werden die Radfahrer mehr Verkehrsraum für sich beanspruchen, was aber in einer Fahrradstraße auch gewollt ist, um den Radverkehr zu fördern. Somit wird die Maßgabe einer gegenseitigen Rücksichtnahme hier eine besondere Bedeutung haben. Damit auch die Radfahrer die besondere Situation erkennen, wird bei der Straßenverkehrsbehörde angeregt im Bereich der Zufahrt zum Gewerbebetrieb ein „Achtung-Schild“ zu installieren.

 

Zusätzliche Information:

 

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr ist bei der aktuellen Planung nur mit dem Zusatzzeichen 1022-12 in Verbindung mit dem Sinnbild Zeichen 1010-50 (Motorräder frei Personenkraftwagen frei) zulässig. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde wird das Zusatzzeichen 1022-12 in Verbindung mit dem Sinnbild Zeichen 1010-50 (Motorräder frei Personenkraftwagen frei) durch das Zusatzzeichen Zeichen 1020-30 (Personengruppen frei; Anlieger frei) ersetzt. Die Lagepläne wurden dementsprechend geändert.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.1:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt im Zufahrtsbereich zur Surenburgstraße auf der Kopernikusstraße eine Markierung als Verkehrschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) und empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde die Anordnung eines „Achtung-Schildes“ im Zufahrtsbereich des Gewerbebetriebes. Die beigefügten Lagepläne wurden entsprechend angepasst.

 

 

2.2.       30 km/h- Beschränkung an der Kopernikusstraße und der Surenburgstraße

Abwägung zu 2.2:

 

Anstelle einer Fahrradstraße in unmittelbarer Nähe zu dem Betriebsgelände der Hemelter Mühle (von Schützenstraße bis zur Surenburgstraße)  sowie auch an der Surenburgstraße soll eine 30 km/h-Beschränkung eingerichtet werden.

 

Alle auf der Fahrradstraße erlaubten Fahrzeuge dürfen diese  nur mit mäßiger Geschwindigkeit nicht schneller als 30 km/h befahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern (ERA 2010, 6.3).

Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße getroffen. Dieser Punkt der Eingabe beinhaltet Fragen  zur Verkehrsbeschränkungen und einer Beschilderung auf der Surenburgstraße und ist somit zum Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde zuzuordnen. Diese hat bereits mit dem Straßenbaulastträger (Kreis Steinfurt) Kontakt aufgenommen, um über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Abschnitt der Surenburgstraße zu beraten.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis.

 

 

3.           Eingabe (aus Bau- und Mobilitätsausschuss v. 10.06.2021):

Tempo 20 km/h und das Überholverbot von Fahrrädern

 

Abwägung zu 3.:

 

Die Geschwindigkeit soll auf Tempo 20 km/h reduziert werden. Zusätzlich soll das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) angewendet (siehe Niederschrift Vorlage 186/21).

 

Alle auf der Fahrradstraße erlaubten Fahrzeuge dürfen diese  nur mit mäßiger Geschwindigkeit nicht schneller als 30 km/h befahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern (ERA 2010, 6.3).

Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße getroffen. Dieser Punkt der Eingabe beinhaltet Fragen  zur Verkehrsbeschränkungen und ist somit zum Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde zuzuordnen.

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde kann diesem Einwand nicht gefolgt werden, da für Fahrradstraßen grundsätzlich Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h vorgeschrieben sind und somit zurzeit kein besonderes Risiko gesehen wird, was eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit oder ein Überholverbot begründen würde.

Abwägungsbeschluss zu 3.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

 

4.           Eingabe (aus Bau- und Mobilitätsausschuss v. 10.06.2021):

Halbkreisförmige Insel vor dem Kopernikusgymnasium

 

Abwägung zu 4.:

 

Die vor dem Kopernikus-Gymnasium installierte halbkreisförmige Insel sei eine große Gefahrenquelle und soll deswegen entfernt werden (siehe Niederschrift Vorlage 186/21).

 

Die Fahrradstraße kann in einer Breite von 4 m um das Beet herumgeführt werden, so dass keine besondere Gefahrenquelle gesehen wird.

In dem betreffenden Straßengrünbeet befindet sich eine etwa 15 m hohe Sommer-Linde, die einen Stammumfang von ca. 100 cm hat und die nach der geltenden Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine geschützt ist. Nach den aktuellen Angaben im Baumkataster der Stadt Rheine, ist diese Linde gesund und verkehrssicher.  Es sind keine hinreichenden Gründe ersichtlich, die eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung zur Beseitigung dieses vitalen Straßenbaumes rechtfertigen würden. Eine Entfernung des geschützten Baumes ist daher abzulehnen.

Abwägungsbeschluss zu 4.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

 

5.           Eingabe (Anlage 3):

 

5.1.       LKW-Zufahrten müssen über einen entsprechenden Wendekreis verfügen

Abwägung zu 5.1.:

 

Die beiden LKW-Zufahrten, welche in die Kopernikusstraße münden, müssen über einen entsprechenden Wendekreis von der Kopernikusstraße verfügen; Die LKW müssen auf der Kopernikusstraße, im Falle dass die Beladelinien belegt sind, warten können, bis die Beladelinie frei ist; Die Spurbreite der Straße muss für LKW geeignet sein

 

Da die Planung lediglich Beschilderungs- und Markierungsmaßnamen, sowie einige wenige verkehrsberuhigende Maßnahmen (punktuelle Fahrbahneinengungen) beinhaltet, die jedoch außerhalb der oben genannten Zufahrtsbereiche geplant sind, wird die momentane Verkehrssituation nicht wesentlich verändert oder beeinträchtigt. Im betreffenden Bereich sind keine baulichen Veränderungen geplant. Schleppkurvennachweis hat gezeigt, dass der gegenüberliegende abgesenkte Zufahrtsbereich mitgenutzt werden muss. Da in 2022 die Erneuerung der vorhandenen Brücke in der Kopernikusstraße vorgesehen ist,  wird in diesem Zusammenhang noch mal geprüft, ob der Fahrbahnbereich optimiert werden kann. 

 

Abwägungsbeschluss zu 5.1.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

5.2.       Die Surenburgstraße benötigt eine Tempo 30 Beschränkung

Abwägung zu 5.2.:

 

Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße getroffen. Dieser Punkt der Eingabe beinhaltet Fragen  zur Verkehrsbeschränkungen und einer Beschilderung auf der Surenburgstraße und ist somit zum Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde zuzuordnen. Diese hat bereits mit dem Straßenbaulastträger (Kreis Steinfurt) Kontakt aufgenommen, um über Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Abschnitt der Surenburgstraße zu beraten.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis.

 

5.3.       Beschilderung „Werksverkehr“ und Verkehrsspiegel

Abwägung zu 5.3.:

 

Eine Beschilderung „Achtung Werksverkehr“ sowie Verkehrsspiegel sind im Ein- und Ausfahrtsbereich notwendig

 

Dieser Punkt der Eingabe beinhaltet Fragen  zur Verkehrsbeschränkungen und Beschilderung und ist somit zum Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde zuzuordnen. Damit auch die Radfahrer die besondere Situation erkennen, wird bei der Straßenverkehrsbehörde angeregt im Bereich der Zufahrt zum Gewerbebetrieb ein „Achtung-Schild“ zu installieren.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.3.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis.

 

5.4.       Zuwegung der LKW-Waage

Abwägung zu 5.4.:

 

Die Zuwegung der  LKW-Waage über die Esperlohstraße muss für die LKW möglich bleiben

 

Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße getroffen. Dieser Punkt der Eingabe beinhaltet Fragen zu der Zuwegungssituation an der Esperlohstraße und ist somit nicht Gegenstand der Offenlage.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.4.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Es ist geplant, die Fahrradstraßen nicht nur in Nebenstraßen anzuordnen, sondern hauptsächlich dort, wo viele Radfahrer unterwegs sind. Dies ist an der Kopernikusstraße der Fall, da es dort nur wenige Anlieger gibt, die Straße jedoch durch den Schülerverkehr stark frequentiert ist. Somit ist der Radverkehr an der Kopernikusstraße bereits heute die vorherrschende Verkehrsart.

 

Der Ausbau der Kopernikusstraße soll nach den Qualitätsstandards zum Ausbau von Fahrradstraßen (Vorlage Nr. 186/21) ausgeführt werden. Für die Kopernikusstraße werden diese Standards wie folgt umgesetzt:

 

1.         Roteinfärbung der Asphaltoberfläche am Beginn und Ende der Fahrradstraße; weißes Piktogramm Radfahrer, gegenläufige weiße Richtungspfeile; Verkehrsschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) als Markierung

 

2.         Roteinfärbung der Asphaltoberfläche der Radverkehrsfurt in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen; weiße Fahrradpiktogramme, nebeneinanderliegende, gegenge-richtete weiße Richtungspfeile bei Bevorrechtigung der Fahrradstraße

 

3.         Verkehrschildwiedergabe Zeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) als Markierung

 

4.         Markierung eines Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen durch eine verkehrsblau/weiße Begrenzung

 

5.         Markierung der Fahrgasse durch eine verkehrsblau/weiße Randmarkierung (Doppelstrich aus zwei unterbrochenen Schmalstrichen (1:1 S, 0,12 cm breit )

 

6.         Einbau von Fahrbahneinengungen

 

7.         Beschilderung

 

            Der Beginn der Fahrradstraße wird mit dem Zeichen 244.1 der StVO(Beginn einer Fahrradstraße), das Ende mit dem Zeichen 244.2 StVO (Ende einer Fahrradstraße) gekennzeichnet;

 

Die Bevorrechtigung der Fahrradstraße in untergeordneten Knotenpunkten wird mit dem Verkehrszeichen 301 der StVO (Vorfahrt) in Fahrtrichtung vor der einmündenden Straße, sowie mit dem Verkehrszeichen 244.1,09  (Beginn der Fahrradstraße) mit Zusatzzeichen 1020-30 (Personengruppen frei; hier: Anlieger frei) der StVO hinter der einmündenden Straße beschildert. Zusätzlich wird ein Halteverbot angeordnet;

 

            Die einmündenden Straßen werden mit den Verkehrszeichen 205 der StVO (Vorfahrt gewähren) sowie mit dem Verkehrszeichen 244.1-40 der StVO (doppelseitig; Vorderseite: Beginn einer Fahrradstraße; Rückseite: Ende einer Fahrradstraße) beschildert;

 

            Verkehrsschildwiedergabe Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) als Markierung

 

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget 53014-846 „Kleine Radverkehrsmaßnahmen“, das im Zuge des Radverkehrskonzeptes im Haushaltsplan eingestellt worden ist. Der Ausbau der Kopernikusstraße zur Fahrradstraße beträgt laut Kostenschätzung ca. 100.000 €. 

 

Zusätzlich wird für die Maßnahme ein Förderantrag gestellt.

 

 

Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz

 

Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.

 

Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet und die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden beschleunigt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt.

Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 bis 3 :          Eingaben

 

Anlage 4 bis 7:           Lageplan zur Abwägung