Betreff
Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung
des Rathauszentrums (5942-005)
Vorstellung der Fortschreibung der Entwurfsplanung
Vorlage
429/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Planungs- u. Baubegleitende Ausschuss Rathauszentrum nimmt die Planungsanpassung im Bereich der Tiefgarage zur Kenntnis. Diese wird Grundlage für die weiterführende Planung.

 

Der Planungs- u. Baubegleitende Ausschuss Rathauszentrum ändert den Beschluss vom 30.06.2021 dahingehend, dass die Integration einer öffentlichen „Toilette für alle“ mit Liegendeinrichtung im Rathauszentrum beschlossen wird. Der PBAR beauftragt die Verwaltung, diese Änderung in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

 


Begründung:

 

Vorstellung der Fortschreibung der Entwurfsplanung durch das Büro Kresings.

Tiefgarage Schnittstelle Neubau Investor

 

In der bisherigen Planung gab es die Option einer Verbindung zwischen der bestehenden Parkgarage des Rathauszentrums und der neu zu erstellenden Parkgarage unterhalb des zukünftigen Stadthotels. Diese Variante entfällt, es erfolgt eine Gebäudetrennung. Lediglich eine fußläufige Verbindungstür zwischen beiden Gebäuden soll nun in den Planungen berücksichtigt werden.

 

Durch die getroffene Entscheidung ergeben sich keine Veränderungen für die Kosten- und Terminplanung zum Rathauszentrum.

 

Zu detaillierten Angaben siehe Vorlage und Beschlussvorschlag zur Ratssitzung vom 07.09.2021, Nr. 422/21.

 

 

„Toilette für alle“

 

Für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind die „normalen“ Behindertentoiletten ungeeignet. Das betrifft vor allem Menschen mit Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Trauma, angeborener schwerer Behinderung oder Multipler Sklerose. Auch ältere Menschen, die pflegebedürftig oder dement sind, brauchen spezielle Hilfe.

 

Das bedeutet, dass diese Personengruppe bei Ausflügen, Stadtbummel, Behördengängen etc. improvisieren müssen, da es unterwegs keine geeigneten Toiletten gibt.

Zum Wechseln der Inkontinenzeinlage (Windel für Erwachsene) müssen die Betroffenen von ihren Begleitern auf den Boden einer öffentlichen Toilette gelegt werden. Für die Begleitperson ist das häufig sehr mühsam und belastend für den Rücken. Zudem stellt dies für alle Beteiligten eine unangenehme und unhygienische Situation dar: Die Böden sind häufig nicht sauber, dadurch können die Betroffenen leicht krank werden. Oft müssen zwei bis drei Personen helfen und es gibt kaum Platz.

 

In einer "Toilette für alle" finden Menschen mit schweren Behinderungen alles, was sie für ihre persönliche Hygiene brauchen. Die Toilettenräume sind groß genug, es gibt eine Liege und einen Personen-Lifter. Der Lifter befördert rückenschonend Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege. Dort liegen sie bequem, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechselt.

 

"Toiletten für alle" sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben, Kultur, Freizeit etc. teilhaben können.

 

Gemäß Prüfauftrag aus der letzten Ausschusssitzung PBAR vom 30.06.2021 wurde untersucht, inwiefern ein öffentliches WC mit Liegend-Funktion in der aktuellen Planung des Rathauszentrums untergebracht werden könnte. Vorgaben für eine solche Toilettenfläche sind eine gute, barrierefreie und unabhängig von den Rathausöffnungszeiten zugängliche Erreichbarkeit. Dafür bieten sich Flächen im Erdgeschoss im Bereich des Büros Rat & Tat sowie des Besucher-WCs für das Café des Teileigentümers an. Durch die Verkleinerung beider Bereiche konnte eine vom Staelschen Hof aus zugängliche Fläche herausgelöst und beplant werden. Darin würden sich neben einem kompletten WC für behinderte Menschen auch die geforderte Liegemöglichkeit und der Lifter befinden. Um die Flexibilität der Nutzung des Toiletten-Bereiches zu erhöhen, wird neben dem Zugang von außen auch eine Türverbindung (verschließbar) zum WC-Bereich des Cafés empfohlen.

 

Die Mittel für die Herstellung der „Toilette für alle“ inkl. Nebenkosten sind nicht Bestandteil des Budgets des Rathauszentrums.

Diese sollen im Falle eines Beschlusses aus dem Produkten 2402 – Offene Behindertenarbeit und 5202-904 - Behindertengerechten Umbauten bereitgestellt werden. Nach erfolgtem Beschluss wird diese Maßnahme noch einmal in den Haushaltsplanberatungen aufgegriffen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: RHZ_210915_Tiefgarage_Schnittstelle Stadthotel

Anlage 2: RHZ_210915_Toilette für alle