Betreff
Stärkung der Schulen des gemeinschaftlichen Lernens durch Ausbau der Schulsozialarbeit
Vorlage
569/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)      Der Schulausschuss nimmt die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsermittlung zur Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens und die daraus entwickelten Handlungsziele zur Kenntnis.

 

2)      Der Schulausschuss nimmt der Aufteilung der Mittel „Aufholen nach Corona – Fördersäule II Schulsozialarbeit“ zur Kenntnis.

 

3)      Der Schulausschuss stimmt der Finanzierung einer externen Evaluation und eines Pilotprojekts zur Lernförderung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel im Umfang von 30.000 EUR für die externe Evaluation im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Budget 85, Schulen, zusätzlich einzuplanen.

 


Begründung:

 

Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu entwickeln. Weiterhin sollen die weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens, die Alexander von Humboldt Schule, die Nelson-Mandela-Schule und die Euregio-Gesamtschule, durch den Ausbau der Schulsozialarbeit in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit gestärkt werden (siehe Vorlage 320/21). Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt, welches als Grundlage für die Konzeption einer Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit sowohl für alle weiterführenden Schulen wie auch die Grundschulen der Stadt Rheine genutzt wird.  

 

Im ersten Schritt wurde eine Bestands- und Bedarfsermittlung durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein erstes Maßnahmenpaket mit Handlungszielen in drei Bereichen aufgestellt, dem Ausbau der Schulsozialarbeit, Unterstützung der Lernförderung und der Servicestelle Schulsozialarbeit.

 

 

1.      Bestands- und Bedarfsermittlung

 

Ziel der Bestands- und Bedarfsermittlung war die Ermittlung der bereits vorhandenen Strukturen und Maßnahmen und der Identifizierung zusätzlicher Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.

 

Im Rahmen dieser Ermittlung wurden qualitative Interviews mit Akteuren in den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens in Rheine durchgeführt. Insgesamt wurden 15 Personen interviewt. (Inhalt s. Präsentation, Anlage 1)

 

Der Gesamteindruck, der sich ergeben hat, besagt, dass alle drei Schulen eine sehr heterogene Schülerschaft haben. Dadurch haben die Schulen ein immer breiter werdendes Spektrum an Herausforderungen zu bewältigen, sowohl im schulischen Lernen als auch im sozialen Miteinander. Da Kinder und Jugendliche sehr viel Zeit in der Schule verbringen bedeutet dies für die Schulen, dass sie neben ihrem Bildungsauftrag einen immer größer werdenden Erziehungsauftrag für sich definieren müssen. Die Schulen sind bereits gut aufgestellt, was die Strukturen der Schulsozialarbeit betrifft, die zeitlichen und personellen Kapazitäten reichen allerdings für die vorhandenen Bedarfe nicht aus.

 

Die Ergebnisse der Interviews sind im Anhang in einer Power Point Präsentation hinterlegt und werden in der Sitzung erläutert.

 

Diese Ergebnisse wurden in einer gemeinsamen Sitzung der Steuerungsgruppe, welche aus der Fachbereichsleitung FB 8, der Jugendamtsleitung, jeweils einer Vertreterin der Schulverwaltung und des multiprofessionellen Teams im Schotthock, der Mitarbeiterin der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit und den Schulleitungen besteht, vorgestellt und diskutiert.

 

Aus der Bestands- und Bedarfsermittlung wurden durch die Steuerungsgruppe folgende Handlungsziele definiert:

 

(1) Ausweitung der Schulsozialarbeit (personell und finanziell)

(2) Unterstützung der Lernförderung

-          Pilotprojekt „Lernen in Gemeinschaft“ für die Klassen 5 und 6

(3) Servicestelle Schulsozialarbeit

-          Service, Netzwerkarbeit, Qualitätsdialog

-          Imagekampagne für die GL-Schulen

-          Evaluation 

 

 

Zu 1)

 

Aufgrund der Schülerzahl wurde vereinbart, die Personalressource für die Schulsozialarbeit an der Euregio-Gesamtschule personell aufzustocken. Die Sekundarschulen befürworten inhaltlich, mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln Projekte von Trägern abzurufen.

 

Zu 2)

 

Der Unterstützung der Lernförderung kommt inhaltlich eine hohe Bedeutung zu. Auf die Verteilungsschlüssel von Sonderpädagogen an den Schulen hat der Schulträger keinen Einfluss.

Daher wird vorgeschlagen, im Rahmen eines Pilotprojektes „Unterstützung der Lernförderung“ fachlich notwendige Unterstützungsleistungen zu definieren und im Rahmen der Konzepterstellung auch die Anforderungen an das Personal (Qualifikation) zu definieren. Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, hier keine Konkurrenzen zu dem ohnehin in dem Bedarf bestehenden Mangel an pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften entstehen zu lassen.

Die Konzeption für das Programm „Unterstützung der Lernförderung“ wird fachlich durch das städtische Jugendamt in Kooperation mit der Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit erarbeitet.

 

Zu 3)

 

Aufgrund der seitens der Schulen zurückgemeldeten Bedarfe ist es notwendig, die Servicestelle Schulsozialarbeit auszubauen.

 

 

2.      Finanzielle Auswirkungen

 

Aus den Handlungszielen ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Handlungsziel 1)

 

 

2021

2022

Für die Schulen
(gerundeter Betrag)

55.000,00 EUR

147.000,00 EUR

Servicestelle
(gerundeter Betrag)

38.000,00 EUR

38.000,00 EUR

 

 

 

Fördersumme

92.733,53 EUR

185.467,07 EUR

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Handlungsziel 1 die Ausgaben durch das Förderprogramm „Aufholen nach Corona – Fördersäule II Schulsozialarbeit“ für die Jahre 2021 und 2022 zu finanzieren. Das Handlungsziel entspricht den Fördervoraussetzungen.

 

 

Handlungsziel 2)

 

Für das Pilotprojekt zur Lernunterstützung ist ein Konzept zu erarbeiten in Kooperation mit dem Bereich der Sonderpädagogik an den Schulen und den beteiligten Akteuren aus dem Bereich der Schulassistenz. Geschätzte Kosten für das Projekt sind ca. 100.000 EUR, die im Jahr 2022 zunächst aus dem Gesamtbudget des Jugendamtes finanziert werden sollen.

 

 

Handlungsziel 3)

 

Zusätzlich ergibt sich für die Evaluation der Schulsozialarbeit an den drei weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens ein finanzieller Aufwand von ca. 30.000 EUR. Diese Mittel sind im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2022 zusätzlich im Budget 85, Schulen, bereitzustellen. 

 

 

3.      Ausblick

 

Die Umsetzung der Handlungsziele für die drei weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens steht im Vordergrund. Der Ausbau der Schulsozialarbeit kann dank der zur Verfügung stehenden Finanzierung direkt umgesetzt werden. Diesbezüglich wurden Trägergespräche geführt, so dass noch in diesem Jahr eine personelle Aufstockung erfolgen kann. Für Projekte im Bereich des sozialen Lernens können die Schulen auf eine Trägervielfalt zurückgreifen.  

 

Ein Konzept zur Unterstützung der Lernförderung wird erarbeitet und soll als Pilotprojekt in den drei Schulen voraussichtlich zum Schuljahr 2022/2023 in den Klassen 5 und 6 starten.

 

Die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit wird inhaltlich weiter ausgebaut. Sie soll trägerübergreifend fachliche Beratung und Begleitung bieten und konzeptionelle Weiterentwicklungen fördern. Die Servicestelle dient als Bindeglied zwischen den Systemen und unterschiedlichen Trägern, bündelt Informationen, nimmt Bedarfe auf und arbeitet gemeinsam mit allen Akteuren an der Qualitäts(-weiter-)entwicklung des Handlungsfeldes Schulsozialarbeit. Eine externe Evaluation soll in einer rückwirkenden Wirkungskontrolle nachvollziehen, ob die festgelegten Maßnahmen den angestrebten Erfolg zeigen. Auf dieser Basis sollen weitere Handlungsziele sowie Indikatoren für die Personalbemessung der Schulsozialarbeit abgeleitet werden.

 

 

 

Perspektivisch sollen alle städtischen Grundschulen und weiterführenden Schulen der Stadt Rheine in das Konzept aufgenommen werden.

 

 

Exkurs:

 

 

Landesweite Neuregelung der Schulsozialarbeit

 

Auf Basis einer neuen Förderrichtlinie liegt die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit nunmehr beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW. Der Gesamtbetrag in Höhe von 50 Mio. EUR für NRW wird nunmehr nicht mehr vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verteilt.

Es verbleibt bei der Gesamtfördersumme, die Mittel werden weiterhin ausschließlich an kreisfreie Städte und Kreise ausgekehrt. Zudem darf nach neuer Förderrichtlinie der Schwerpunkt nicht mehr ausschließlich auf der Lotsenfunktion für Bildungs- und Teilhabeleistungen liegen (bisher sog. BuT-Lotsen).

 

Der Kreis Steinfurt hat die Städte und Gemeinden am 21.10.2021 zu einem Abstimmungsgespräch zur Verteilung der Mittel und inhaltlichen Ausrichtung eingeladen. Es zeichnet sich ab, dass die finanziellen Mittel im Schwerpunkt den weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt werden soll. Die Verwaltung wird in der Sitzung dazu aktuell berichten.

 

 

Unterstützung aller Grundschulen und weiterführenden Schulen im Bereich der Schulsozialarbeit

 

Zum Ausgleich der coronabedingten Folgen stehen allen städtischen Schulen zusätzliche Fördermittel in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung, insgesamt rd. 650.000 EUR für 2 Jahre.

 

Zum einen erhalten die Schulen ein vom Land festgelegtes Schulbudget sowie zusätzliche Mittel für Bildungsgutscheine.

 

Der Schulträger erhält darüber hinaus ein sog. Schulträgerbudget. Es ist geplant, im Jahr 2021 dieses Schulträgerbudget unmittelbar an die städtischen Schulen weiterzuleiten, um damit Projekte im Bereich der Schulsozialarbeit, der Aufarbeitung von Lernrückständen und des gemeinschaftlichen Miteinanders umzusetzen. So können alle Schulformen und Altersgruppen von zusätzlicher Schulsozialarbeit und weiteren Angeboten profitieren.

 

Für das Jahr 2022 ist ein ähnliches Verfahren geplant, jedoch plant der Schulträger, in Kooperation mit freien Trägern ein Grundangebot zur Aufarbeitung von Lernrückständen aufzulegen. Darüber hinaus sollten die Schulen voraussichtlich erneut eigenständig über die Mittelverwendung zugunsten von Schulsozialarbeit entscheiden können.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auswertung Bestands- und Bedarfsermittlung