Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss beschließt, dass künftig Frau
Maja Dirks als sachverständige Person für die Stadtschüler/-innenvertretung
an den Sitzungen des Schulausschusses teilnehmen soll. Herr Moritz Rekers wird
als Vertretung bestimmt.
Begründung:
Nach §
58 (3) GO NRW kann ein Ausschuss Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.
„Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des
Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem
Rat angehören können, bestellt werden. Zur Übernahme der Tätigkeit als
sachkundiger Bürger ist niemand verpflichtet. Die Zahl der sachkundigen Bürger
darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.
Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden
Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Sie
gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit
nicht festgestellt ist.
Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“
Eine Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen.
Die
Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ist seit Jahrzehnten ein wichtiges
Element bei der konkreten Beteiligung in der einzelnen Schule und im Austausch
der Schüler/-innenvertretungen mit dem Schulministerium.
Im
Schulgesetz des Landes ist die Mitwirkung durch die Schülerinnen und Schüler
und deren Mitwirkung in der Schulkonferenz rechtlich verbindlich verankert.
Schülerinnen und Schüler leisten hier ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag bei
der inneren Schulentwicklung und übernehmen Verantwortung.
Auf
kommunaler Ebene bündelt die Stadtschüler/-innenvertretung Schüler/-innen
Interessen über die eigene Schule hinaus und bringt diese in die Diskussion der
Schulentwicklung vor Ort mit ein.
Die Verwaltung begrüßt das Anliegen der Schülerinnen und
Schüler und den Wunsch des Schulausschusses der Stadt Rheine der
Stadtschüler/-innenvertretung einen Platz mit beratender Stimme einzuräumen.
Neben der Vertretung der Stadtschulpflegschaft als Stimme der
Elternvertreter/-innen ist somit auch die Sichtweise der Schülerinnen und
Schüler vertreten.
Anlage:
Antrag der Stadtschüler/-innenvertretung auf Aufnahme in den
Schulausschuss