Betreff
Aufnahme eines beratenden Mitgliedes der Stadtschüler/-innenvertretung in den Schulausschuss
Vorlage
088/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt, dass künftig Frau Maja Dirks als sachverständige Person für die Stadtschüler/-innenvertretung an den Sitzungen des Schulausschusses teilnehmen soll. Herr Moritz Rekers wird als Vertretung bestimmt.


Begründung:

Nach § 58 (3) GO NRW kann ein Ausschuss Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.

„Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Zur Übernahme der Tätigkeit als sachkundiger Bürger ist niemand verpflichtet. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Sie gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

 

Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“

 

Eine Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen.

Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Element bei der konkreten Beteiligung in der einzelnen Schule und im Austausch der Schüler/-innenvertretungen mit dem Schulministerium.

Im Schulgesetz des Landes ist die Mitwirkung durch die Schülerinnen und Schüler und deren Mitwirkung in der Schulkonferenz rechtlich verbindlich verankert. Schülerinnen und Schüler leisten hier ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag bei der inneren Schulentwicklung und übernehmen Verantwortung.

Auf kommunaler Ebene bündelt die Stadtschüler/-innenvertretung Schüler/-innen Interessen über die eigene Schule hinaus und bringt diese in die Diskussion der Schulentwicklung vor Ort mit ein.

Die Verwaltung begrüßt das Anliegen der Schülerinnen und Schüler und den Wunsch des Schulausschusses der Stadt Rheine der Stadtschüler/-innenvertretung einen Platz mit beratender Stimme einzuräumen. Neben der Vertretung der Stadtschulpflegschaft als Stimme der Elternvertreter/-innen ist somit auch die Sichtweise der Schülerinnen und Schüler vertreten.


Anlage:

Antrag der Stadtschüler/-innenvertretung auf Aufnahme in den Schulausschuss