Betreff
Berichtswesen 2022, Stichtag 31.05.2022, Fachbereich 8, Produktgruppen 81-84
Vorlage
144/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 mit dem Stand der Daten zum 31.05.2022 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.   Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.   Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 8102 Förderung der Integrationsarbeit

- 84 Soziale Einrichtungen

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 169 TEUR.

 

Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 100 TEUR.

 

Kennzahlen:

In den Berichten zu den einzelnen Produktbereichen wird zum Stichtag noch keine Aktualisierung der Kennzahlen vorgenommen. Aufgrund des weiterhin andauernden Zuzugs von ukrainischen Geflüchteten steigen die relevanten Kennzahlen stetig. Eine Anpassung wird zum Berichtswesen Stichtag 31.10. vorgenommen, um eine realistische Prognose abbilden zu können.

 

Beteiligung vom Bund an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten

Der Bund hat mit den Ländern eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung geschlossen. Auf das Land NRW entfallen insgesamt 430,8 Mio. €. Das zuständige Ministerium (MKFFI) hat mit Schreiben vom 25.04.2022 angekündigt, in einer ersten Charge einen Gesamtbetrag in Höhe von 215,4 Mio. € an die NRW-Kommunen zu verteilen.

Am 10.05.22 hat das MKFFI die kommunenscharfe Verteilung bekanntgegeben, demnach entfällt auf die Stadt Rheine ein Gesamtbetragt in Höhe von 760.862,51 €. Vorgaben zur Verwendung sind noch nicht bekannt, so dass noch keine Verteilung auf die Budgets der Fachbereiche erfolgt. 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

Zum Stichtag 31.05.2022 sind noch keine Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie feststellbar.

 


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.05.2022