Betreff
Antrag SG Elte e. V.: Umwandlung Tennenplatz
Vorlage
161/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

§  Der Sportausschuss beschließt, dem Verein SG Elte e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 37.705 € zur Umwandlung seines Tennenplatzes in einen Rasenplatz zu gewähren.

 

§  Eine Zuwendung zur Anschaffung von Mährobotern kann nicht gewährt werden.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat am 24. Januar 2022 den als Anlage beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge eingereicht.

 

§  Der Sportausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 bereits einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt.

 

§  Der Antrag entspricht hinsichtlich der Umwandlungsmaßnahme den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Bezüglich der Notwendigkeit der Umwandlungsmaßnahme wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme durch die Technischen Betriebe ist erfolgt. Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die geplante Umsetzung der Maßnahme wurden positiv beurteilt. Dem Verein wurde vorgeschlagen, sich hinsichtlich der gewählten Bauart noch einmal Referenzprojekte anzuschauen.  

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet. Neben der Darstellung des Bedarfs im Antrag wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der jetzige Tennenplatz eine Flutlichtanlage besitzt, die in 2019 auf LED umgerüstet worden ist, sodass von einem zukünftig hohen Nutzungsgrad ausgegangen werden kann. 

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 der Sportförderrichtlinien (Modernisierung) wäre wie folgt möglich:

 

niedrigstes Angebot                                             56.528 €  (Brutto)

 

Fördersatz von 66,7 % (da Jugendquote 37,8 %)      37.705 €

                                                                                                                                                                                       

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Förderanträge können auch nach dem Einreichungsstichtag (1. Oktober des Vorjahres) berücksichtigt werden, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht ausgeschöpft sind. Mittel stehen im regulären Förderbudget für Investitionsmaßnahmen (ca. 20 T€) sowie durch Umschichtung nicht benötigter Mittel der Maßnahme „Sanierung Kunstrasen Jahnstadion“ zur Verfügung. 

 

§  Gleichzeitig beantragt der Verein eine Förderung zur Anschaffung von Mährobotern. Hierzu sehen die Sportförderrichtlinien keine Förderung vor: Mit den zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Förderrichtlinien wurde der Fördertatbestand „Pauschale Grundförderung“ eingeführt. Diese Förderung ersetzte u. a. den früheren Fördertatbestand „Geräteinvestitionen“.

 


Anlage:       Antrag SG Elte Umwandlung Tennenplatz