Beschlussvorschlag/Empfehlung:
§ Der Sportausschuss beschließt, dem Verein SG Elte e.
V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 37.705 € zur Umwandlung seines
Tennenplatzes in einen Rasenplatz zu gewähren.
§ Eine Zuwendung zur Anschaffung von Mährobotern kann nicht
gewährt werden.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat am 24. Januar 2022 den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge
eingereicht.
§ Der Sportausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 17.
Februar 2022 bereits einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn
genehmigt.
§ Der Antrag entspricht hinsichtlich der
Umwandlungsmaßnahme den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den
Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000
€.
§ Bezüglich der Notwendigkeit der Umwandlungsmaßnahme
wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche
Stellungnahme durch die Technischen Betriebe ist erfolgt. Die eingereichten
Vergleichsangebote sowie die geplante Umsetzung der Maßnahme wurden positiv
beurteilt. Dem Verein wurde vorgeschlagen, sich hinsichtlich der gewählten
Bauart noch einmal Referenzprojekte anzuschauen.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet. Neben der Darstellung des Bedarfs
im Antrag wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der jetzige Tennenplatz eine
Flutlichtanlage besitzt, die in 2019 auf LED umgerüstet worden ist, sodass von
einem zukünftig hohen Nutzungsgrad ausgegangen werden kann.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 der Sportförderrichtlinien
(Modernisierung) wäre wie folgt möglich:
niedrigstes Angebot 56.528
€ (Brutto)
Fördersatz von
66,7 % (da Jugendquote 37,8 %) 37.705 €
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Förderanträge können auch nach dem
Einreichungsstichtag (1. Oktober des Vorjahres) berücksichtigt werden, soweit
die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Mittel stehen im regulären Förderbudget für Investitionsmaßnahmen (ca. 20 T€)
sowie durch Umschichtung nicht benötigter Mittel der Maßnahme „Sanierung
Kunstrasen Jahnstadion“ zur Verfügung.
§ Gleichzeitig beantragt der Verein eine Förderung zur Anschaffung von Mährobotern. Hierzu sehen die Sportförderrichtlinien keine Förderung vor: Mit den zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Förderrichtlinien wurde der Fördertatbestand „Pauschale Grundförderung“ eingeführt. Diese Förderung ersetzte u. a. den früheren Fördertatbestand „Geräteinvestitionen“.
Anlage: Antrag SG Elte Umwandlung Tennenplatz