Betreff
Trägerauswahlverfahren für die neuen Kindertageseinrichtungen in den Baugebieten „Ehemalige Damloup-Kaserne" und "Emsauenquartier Kümpers"
Vorlage
164/22
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft für die neuen Kindertageseinrichtungen in den Baugebieten „Ehemalige Damloup-Kaserne" und "Emsauenquartier Kümpers" heranzuziehen.

 


Begründung:

 

Baugebiet „Ehemalige Damloup-Kaserne"

 

Die Stadt Rheine hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die ehemalige Damloup-Kaserne gekauft, um dort ein Wohngebiet zu entwickeln. In dem neuen Wohngebiet ist eine 5-gruppige Kita vorgesehen, die zum 1. August 2025 ihren Betrieb aufnehmen soll. Die Kita soll folgende Gruppensruktur erhalten:

 

·         3 x Gruppenform I mit je 20 Kindern, davon 4 bis 6 zweijährige Kinder

·         1 x Gruppenform II mit 10 Kindern im Alter unter 3 Jahren (in der Regel einjährige Kinder)

·         1 X Gruppenform III mit bis zu 25 Kindern im Alter ab 3 Jahren.

 

 

Baugebiet „Emsauenquartier Kümpers“

 

Im Rahmen der aktuell laufenden Planungen für ein Neubaugebiet „Emsauenquartier Kümpers“ hat das Jugendamt einen Bedarf für eine zusätzliche Kita angemeldet.

 

In dem neuen Wohngebiet war nach ersten eine 4-gruppige Kita vorgesehen, die zum 1. August 2025 ihren Betrieb aufnehmen soll. Die Kita sollte folgende Gruppensruktur erhalten:

 

·         2 x Gruppenform I mit je 20 Kindern, davon 4 bis 6 zweijährige Kinder

·         1 x Gruppenform II mit 10 Kindern im Alter unter 3 Jahren (in der Regel einjährige Kinder)

·         1 X Gruppenform III mit bis zu 25 Kindern im Alter ab 3 Jahren.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Kindergartenbedarfsplanung wird derzeit geprüft, ob die neue Kita 5 Gruppen oder sogar 6 Gruppen umfassen kann. In der Sitzung wird dazu mündlich berichtet.

 

Beide Kindertageseinrichtungen werden im Investorenmodell errichtet und dann langfristig an den noch zu bestimmenden Träger vermietet. Um gegebenenfalls die Vorstellungen der späteren Träger in die Bauplanungen des Investors einfließen lassen zu können, sollen frühzeitig die Träger dieser beiden neuen Einrichtung bestimmt werden.

 


 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Das bestehende Trägerauswahlverfahren, welches nach Vorberatung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vom Jugendhilfeausschuss grundsätzlich beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 080/15), soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 25 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 36 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinaus gehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 95 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 332.500 €, die jedoch noch einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:

 

1.    Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1     Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2     Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.    Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1     Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4     generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5     Interkulturelle Kompetenz

2.6     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7     Übergang Kita -> Schule

2.8     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10   Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11   Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12   Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern


 

 

2.13   Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14   bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder Ähnliches

 

3.    Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.