Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix
für die Vergabe der Trägerschaft für die neuen Kindertageseinrichtungen in den
Baugebieten „Ehemalige Damloup-Kaserne" und "Emsauenquartier Kümpers"
heranzuziehen.
Begründung:
Baugebiet „Ehemalige
Damloup-Kaserne"
Die Stadt Rheine hat von der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) die ehemalige Damloup-Kaserne gekauft, um dort ein
Wohngebiet zu entwickeln. In dem neuen Wohngebiet ist eine 5-gruppige Kita
vorgesehen, die zum 1. August 2025 ihren Betrieb aufnehmen soll. Die Kita soll
folgende Gruppensruktur erhalten:
·
3 x Gruppenform I
mit je 20 Kindern, davon 4 bis 6 zweijährige Kinder
·
1 x Gruppenform
II mit 10 Kindern im Alter unter 3 Jahren (in der Regel einjährige Kinder)
·
1 X Gruppenform
III mit bis zu 25 Kindern im Alter ab 3 Jahren.
Baugebiet „Emsauenquartier
Kümpers“
Im Rahmen der aktuell laufenden
Planungen für ein Neubaugebiet „Emsauenquartier Kümpers“ hat das Jugendamt
einen Bedarf für eine zusätzliche Kita angemeldet.
In dem neuen Wohngebiet war
nach ersten eine 4-gruppige Kita vorgesehen, die zum 1. August 2025 ihren
Betrieb aufnehmen soll. Die Kita sollte folgende Gruppensruktur erhalten:
·
2 x Gruppenform I
mit je 20 Kindern, davon 4 bis 6 zweijährige Kinder
·
1 x Gruppenform
II mit 10 Kindern im Alter unter 3 Jahren (in der Regel einjährige Kinder)
·
1 X Gruppenform
III mit bis zu 25 Kindern im Alter ab 3 Jahren.
Aufgrund der Ergebnisse der
Kindergartenbedarfsplanung wird derzeit geprüft, ob die neue Kita 5 Gruppen
oder sogar 6 Gruppen umfassen kann. In der Sitzung wird dazu mündlich
berichtet.
Beide Kindertageseinrichtungen werden
im Investorenmodell errichtet und dann langfristig an den noch zu
bestimmenden Träger vermietet. Um gegebenenfalls die Vorstellungen
der späteren Träger in die Bauplanungen des Investors einfließen lassen zu
können, sollen frühzeitig die Träger dieser beiden
neuen Einrichtung bestimmt werden.
Das
Trägerauswahlverfahren
Das bestehende Trägerauswahlverfahren, welches nach Vorberatung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vom Jugendhilfeausschuss grundsätzlich beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 080/15), soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.
Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen
- Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 25 Abs. 1 KiBiz.
- Die
Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 36 KiBiz) im
Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinaus gehende Zuschüsse zu den
Betriebskosten sind nicht vorgesehen.
- Für
die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine
eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt.
Bei 95 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 332.500 €, die
jedoch noch einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf.
Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:
1. Referenzen des Trägers in Bezug auf die
Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der
institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und professionelle Strukturen
für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung,
Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu folgenden
Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz,
Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.3 Orientierung an der Lebenswelt der Kinder
und deren Familien
2.4 generationsübergreifendes Denken:
Jung & Alt
2.5 Interkulturelle Kompetenz
2.6 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.7 Übergang Kita -> Schule
2.8 Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und
Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten
Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)
2.9 Angemessene Betreuung während der Ferien-
und Schließungszeiten
2.10 Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes
Angebot zur Verpflegung
2.11 Elternarbeit, Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
2.12 Öffentlichkeitsarbeit des Trägers
(insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern
2.13 Verpflichtende Aussagen zum langfristigen
Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben
aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu
erlassenen Ausführungsbestimmungen
2.14 bisherige Kita´s zertifiziert als
Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder Ähnliches
3. Kooperationsbezüge im Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt
Rheine
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für
die Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.