Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderung
Vorlage
177/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        Der Sozialausschuss beschließt auf Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderung (BMB) die Änderung der Geschäftsordnung des BMB, wie im Anhang.

 

2.        Der Sozialausschuss beschließt auf Antrag des BMB die Erhöhung der Mitglieder/ Stellvertreter/-innen des BMB auf 10 Mitglieder + 10 Stellvertreter/-innen während der laufenden kommunalen Legislaturperiode.

 

3.        Der Sozialausschuss beschließt auf Antrag des BMB, dass sowohl Mitglieder als auch Stellvertreter/-innen des BMB Sitzungsgeld erhalten.

 

4.        Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die  finanziellen Mittel in Höhe von 2.400 €  aus dem Budget 2402 Behindertenarbeit zur Verfügung zu stellen.

 


Begründung:

 

1.     Änderung der Geschäftsordnung

 

Mit der Kommunalwahl 2020 wurde auch ein neuer BMB aufgestellt. Dabei stellte sich heraus, dass die seit 2005 geltende Geschäftsordnung das Werben um neue Mitglieder teilweise sehr erschwerte und die Regelungen insgesamt der Überarbeitung bedurften.

 

Der BMB hat daher in seiner ersten Sitzung 2021 eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Geschäftsordnung überarbeitet und geändert hat. Die Änderungen (siehe Anhang) wurden dem gesamten BMB in seiner Sitzung am 30.03.2022 vorgestellt und durch diesen beschlossen.

Da einige Änderungen nicht nur das interne Verfahren während der Beiratssitzungen betreffen sondern auch Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Rheine haben (Sitzungsgelder), sind diese dem Sozialausschuss vorzulegen.

 

Der BMB beantragt die Genehmigung der Änderung der Geschäftsordnung sowie sich daraus ergebender weiterer Punkte. 

 

Folgende Punkte wurden im Wesentlichen verändert:

 

a) Anzahl der Mitglieder/Stellvertretungen

 

Um die Anzahl der Mitglieder in den verschiedenen Beiräten anzugleichen, soll die Anzahl der Mitglieder und Stellvertretungen von derzeit jeweils 8, auf jeweils 10, also insgesamt 20 Personen (statt bisher 16) erhöht werden.

Für die Arbeitsverteilung in den Beiratsinternen Arbeitsgruppen und bei Veranstaltungen wäre eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder ebenfalls hilfreich.

 

 

 

 

 

b) Leichtere Lesbarkeit

 

Im Fließtext wurde Beirat für Menschen mit Behinderung auf „Beirat“ verkürzt. Formulierungen wurden vereinfacht, Verweise auf andere Paragraphen vermieden, Dopplungen und überflüssige Punkte entfernt. 

 

c) Aufstellen von qualifizierten Einzelkandidaten/-innen

 

Bisher konnten ausschließlich durch die Wohlfahrtsverbände, Vereine, Selbsthilfegruppen etc. Kandidaten/-innen für den Beirat für Menschen mit Behinderung aufgestellt werden. Das führte dazu, dass gute Kandidaten/-innen, die über keine dieser Anbindungen verfügen, abgewiesen werden mussten. Da es insgesamt schwieriger geworden ist ehrenamtlich aktive Mitglieder zu gewinnen, sollten auch Einzelkandidaten/-innen Berücksichtigung finden.

 

2.     Erhöhung der Mitglieder/Stellvertreter/-innen des BMB auf 10 Mitglieder + 10 Stellvertreter/-innen während der laufenden kommunalen Legislaturperiode

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung beantragt, dass im Falle der Genehmigung der Änderung der Geschäftsordnung, die Erhöhung der Mitglieder/Stellvertreter/-innen des bisherigen Beirates noch in der laufenden kommunalen Legislaturperiode umgesetzt werden kann.

 

Der Beirat würde hierzu auf die abgewiesenen Einzelbewerber/-innen aus 2020 zurückgreifen und dem Sozialausschuss in seiner nächsten Sitzung die Liste der nachzubesetzenden Kandidaten/-innen zur Genehmigung vorlegen. 

 

3.    Sitzungsgeld  für Stellvertreter/-innen

 

Bisher erhalten nur die Mitglieder Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Sitzungen des Beirates.

Eine aktive Teilnahme der  Stellvertreter/-innen ist für die konstruktive Arbeit des Beirates unbedingt notwendig. Auch ist die Anwesenheit der Stellvertreter/-innen im Rahmen der Beiratssitzungen erforderlich, da diese  als sachkundige Einwohner/-innen in den Ausschüssen vertreten sind und für die Aufgabenverteilung insgesamt benötigt werden.

Um das für die Durchführung der Sitzungen notwendige Engagement der Stellvertreter/-innen  wie das der Mitglieder zu würdigen, sollten  auch die Stellvertreter/-innen Sitzungsgeld erhalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bisher erhalten 8 Mitglieder Sitzungsgeld. Bei einer Erhöhung der Mitglieder/Stellver-treter/‑innen auf insgesamt 20 Personen würden zusätzlich 12 Personen 4x jährlich Sitzungsgeld erhalten:

12 (Personen) x 50 € (Sitzungsgeld) x 4 (Sitzungen/Jahr)    =            2.400,00 €

 

Sofern den Beschlussvorschlägen zugestimmt wird, sind die zusätzlichen finanziellen Mittel ab 2023 aus dem Budget 2402 zur Verfügung zu stellen.

 


Anlage:

Geschäftsordnung BMB Gegenüberstellung alt-neu

Anlage 2: Geschäftsordnung BMB neu

Anlage 3: Geschäftsordnung BMB alt