Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement
zur Kenntnis.
Begründung:
Auf die Vorlage
362/21 wird verwiesen.
Im Anschluss an
das Modellprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ und als wesentlicher
Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie 2030 hat die
Landesregierung NRW eine flächendeckende Umsetzung des Kommunalen
Integrationsmanagements (KIM) in NRW ab 2020 beschlossen.
1. Landesprogramm KIM
Das Landesprogramm
Kommunales Integrationsmanagement KIM ist aus der Erkenntnis entstanden, dass
es eine Vielfalt an integrationspolitischen Akteuren (Behörden, Freie Träger,
Vereine etc.) in der Kommune gibt, die verschiedene Dienstleistungen zur
Integration von Eingewanderten erbringen, jeder jedoch in seiner Rolle auf den
Einzelfall schaut. Ein vernetztes Handeln ist im Regelfall nicht gegeben.
Mit Hilfe des
strategischen KIM sollen die kommunalen Integrationsprozesse „von der Einreise
bis zur Einbürgerung gesteuert und organisiert werden“. Dabei sollen die
vorhandenen Regelstrukturen überprüft, eventuell ergänzt und optimiert werden.
Mit KIM sollen die
ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure
koordinierend verbunden werden. Der Einzelfall soll mithilfe des
Case-Managements beraten werden - alle Akteure sind vernetzt, der Einzelfall
profitiert vom Netzwerk der Akteure.
2. Umsetzung KIM - Organisation und Verantwortung in Rheine
Überblick über die
KIM-Bausteine:
Baustein 1: Implementierung eines strategischen
Kommunalen Integrationsmanagements
(Strategischer Overhead)
Baustein 2: Rechtskreisübergreifendes
individuelles Case-Management
Baustein 3: Stärkung der Ausländer- und
Einbürgerungs-behörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration
ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Baustein 1 -
Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements
(Strategischer Overhead)
Koordinierende
Stellen:
Die
Koordinatorinnen sind verantwortlich für die Prozesssteuerung und Moderation im
gesamten Prozess.
Sie generieren die Themen unter Beteiligung sowohl der Operativen- als auch der
Leitungsebene und führen die Erkenntnisse aus den Arbeits- und Projektgruppen
sowie aus der Zusammenarbeit mit den Case Manager*innen zusammen und bereiten
diese für die Entscheidung in der Lenkungsgruppe vor. Die Koordinierende Stelle
hat die Fachaufsicht für die Case Manager*innen in ihrem jeweiligen Bereich.
Lenkungsgruppe
(Leitungsebene):
Die Lenkungsgruppe
ist verantwortlich für die strategische Steuerung des Gesamtprozesses im
Produktionsnetzwerk des KIM in Rheine.
Die Lenkungsgruppe
ist Entscheidungsorgan und Auftraggeber für die operative Ebene der
Arbeitsgruppen. Sie benennt die Mitglieder der Arbeitsgruppen aus ihren
jeweiligen Institutionen und Behörden.
Aufgabe der
Lenkungsgruppe ist es, die gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen der
strategischen Steuerung aufzunehmen und ggf. die vorhandenen Strukturen
entsprechend zu verändern und anzupassen.
Die Lenkungsgruppe
fasst empfehlende Beschlüsse auf Grundlage der eingebrachten Vorlagen,
empfiehlt Veränderungsprozesse in Organisationen und ist Impulsgeber für
politische Entscheidungsprozesse.
Die Lenkungsgruppe
hat bisher 2mal getagt.
In der
konstituierenden Sitzung im August 2021 wurden die Grundsätze der Zusammenarbeit
einstimmig von der Lenkungsgruppe beschlossen. Des Weiteren haben die
Mitglieder der einzelnen Institutionen und Beratungsstellen die drei
wichtigsten Themen, die die Institution, die Beratungsstelle, das Ehrenamt usw.
„lösen / bewältigen“ müssen, benannt. Es kristallisierten sich zwei
Themenfelder, die sich im weitesten Sinne auf die Themenschwerpunkt Sprache in
Verbindung mit Arbeit beziehen, heraus, die dann zur weiteren Bearbeitung an
die Arbeitsgruppe weitergegeben wurden.
.
Es geht
insbesondere um die Themen
o Case Management: Aufbau eines Beratungssystems,
Absprachen zur Zielgruppe und zur Zusteuerung in Rheine
o Sprache und Arbeit: Stichprobenartige
Bedarfsabfrage bei Arbeitgebern und Azubis
In der zweiten
Sitzung der Lenkungsgruppe wurde aus aktuellem Anlass der Fach-und
Informationsaustausch zur „Ukraine-Krise“ und der damit verbundenen aktuellen
Aufgabenbewältigung der einzelnen Träger und Institutionen in den Vordergrund
gestellt. Zusätzlich zu den festen Mitgliedern der Lenkungsgruppe (vgl. Vorlage
362 /21) wurden Leitungskräfte aus den Bereichen Jugendamt, Schulverwaltung und
Gleichstellung zur Sitzung eingeladen, damit auch die dort anstehenden Aufgaben
mit in den Blick genommen werden konnten.
Die Teilnehmer/innen haben im Kontext ihres Arbeitsfeldes zum einen von
Berührungspunkten mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine berichtet und zum
anderem ihre damit verbundenen Aufgaben und Unterstützungsangebote dargelegt.
Im zweiten Teil
der Sitzung wurde aus den Arbeitsgruppen KIM berichtet (siehe unten Punkt
Arbeitsgruppen (operative Ebene)
Arbeitsgruppe
(operative Ebene):
Aufgabe der
Arbeitsgruppen ist die Prozessbetrachtung durch Fallanalysen, sie zeigt
Schnittstellen und Hemmnisse auf und erarbeitet Lösungswege und Handlungsstrategien.
Die Arbeits- und Unterarbeitsgruppen haben bislang 5mal getagt.
Erste Ergebnisse
aus den Arbeitsgruppen:
o Arbeitsgruppe zum Case Management:
Ein Case
Management ist dann angezeigt, wenn der Fall komplexere Merkmale aufweist, die
nicht in 1-2 Beratungssituationen gelöst werden können oder wenn der Fall
Problematiken in mehreren Lebensbereichen aufweist.
Die Arbeitsgruppe
zur Implementierung des CM in die Beratungslandschaft der Stadt Rheine stellte
fest, dass es drei (Migrations-) Beratungsstellen gibt, die ein Case Management
anbieten. Die Fachstelle Migration und Integration des Caritasverbands, das
Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine und der Träger
Lernen fördern, mit den neuen Case Manager*innen, die im Rahmen des KIM dort
tätig sind.
Die AG arbeitete
an folgenden zentralen Gedanken:
Welche
Beratungsstelle ist für welchen CM-Fall zuständig?
Wie kann eine
Doppelbetreuung/-beratung ausgeschlossen werden?
Wie kann eine
gezielte und nachvollziehbare Zusteuerung erreicht werden?
Es wurde ein
einfaches und übersichtliches Handout (Wer ist für diesen Fall (-konstellation)
der richtige Ansprechpartner?) erstellt, das die Zuständigkeit der jeweiligen
Institution aufzeigt (Anlage 1). Eine Verteilung des Handouts an die
potentiellen Zusteuerer (z.B. Beschäftigte jobcenter, Ausländerbehörde, Agentur
für Arbeit, Flüchtlingsvereine, Ehrenamtliche) ist geplant.
Ferner wurde ein
Leitfaden zur „Vermeidung einer Doppelbetreuung/-beratung“ erarbeitet, der als
Grundlage jeder Beratungsaufnahme dienen soll (Anlagen 2). Der Leitfaden soll
klären, wer das CM macht, ob bereits eine andere Stelle involviert ist und wie
zukünftig verfahren werden soll = CM koordiniert die Unterstützungsangebote und
„hat den Hut auf“.
Die Umsetzung der
Schritte – Verteilung des Handouts und des Leitfadens, sowie ausführlichere
Informationen für die einzubindenden Institutionen – sollte im März 2022
stattfinden. Im Anschluss sollte eine Erprobungsphase zeigen, ob eine solche
Handhabung die Zusteuerung wirklich regeln kann.
Der Krieg in der
Ukraine und die Aufgabenbewältigung die geflüchteten Menschen unterzu-bringen
und unbürokratisch einer fundierten Beratung zuzuführen, setzten erst einmal
neue Prioritäten.
Zurzeit sind alle
Beratungsstellen hoch frequentiert, Case Manager*innen sind in die „normale“
Beratungsarbeit eingebunden, nach und nach werden die „ normalen“
Beratungsfälle an die entsprechenden Stellen weitervermittelt. Zunächst sollen
alle Geflüchteten eine Beratungsmöglichkeit erhalten.
o Arbeitsgruppe mit dem Schwerpunktthema
„Arbeit und Sprache“:
Die Arbeitsgruppe,
zum Schwerpunktthema „Arbeit und Sprache“ hatte als Zielsetzung die Optimierung
der Arbeits- und Einstellungsbedingungen von Geflüchteten und Zuwanderern und
stellte sich die Frage, inwieweit noch immer fehlende Sprachkenntnisse (aber
auch andere Hemmnisse) bei Azubis und Arbeitnehmern im Arbeitsprozess eine
Rolle spielen.
Es wurde eine
„Expertengruppe“ gebildet, die einen Interview-Leitfaden für Arbeitgeber
er-stellte und auch die Akquise und Befragung der Arbeitgeber übernahm. Ziel
war und ist es, nicht nur Auskünfte über Hemmnisse im Arbeitsprozess zu
bekommen, sondern auch Wünsche und Erwartungen von Arbeitgebern im Original-Ton
auf- bzw. mitzunehmen. Die Befragungsgröße beträgt ca. 20 Unternehmen,
Industrie-, wie auch Handwerksfirmen. Derzeit läuft die Befragungsphase noch,
erste Aussagen stellen die Bedeutung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen
heraus, wie auch das Erlernen der berufsspezifischen Sprache.
Weitere Interviews
sollen mit Arbeitnehmern und Azubis erfolgen, hier müssen weitere Schritte noch
ausgearbeitet werden.
Baustein 2 -
individuelles und rechtskreisübergreifendes Case Management
Das Case
Management soll alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte und
Unterstützungsbedarf in den Blick nehmen, unabhängig vom Alter und vom
aufenthaltsrechtlichen Status.
Dem Kreis
Steinfurt wurden fachbezogene Pauschalen für bis zu 9.0 Stellen (einschl.
Rheine) ab dem 01.September 2021 bewilligt. Die Fördermittel werden vom KI
Steinfurt vollständig an Dritte (Träger der freien Wohlfahrtpflege)
weitergeleitet.
Von den 9,0
Stellen entfallen auf Rheine 1,9 Stellen. Aufgrund von personellen Wechseln
sind diese 1,9 Stellen erst seit dem 15. Februar 2022 kontinuierlich besetzt.
Die Stellen des
Case Managements für den gesamten Kreis erhöhen sich von 9.0 Stellen auf 16
Stellen. Das Interessenbekundungsverfahren für die freien Träger der
Wohlfahrtspflege lief zum 06. Mai 2022 aus. Ein Ergebnis liegt zum Zeitpunkt
der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Eine Besetzung der zusätzlichen 7
Stellen ist zum 01. Juli 2022 geplant. Auf die Stadt Rheine entfallen von den
zusätzlichen 7 CM-Stellen 1,6 Stellen, so dass dann planmäßig ab 01. Juli 2022
3,5 Case Manager/innen für Rheine zuständig sein werden.
Baustein 3 -
Stärkung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung
der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Die Stärkung der
Ausländer – und Einbürgerungsbehörde der Stadt Rheine wurde bereits in 2020
initiiert. Bei der Stadt Rheine sind 1,5 Stellen (je 0,75 Stelle für
Einbürgerung und Integration) eingerichtet. Die Einbürgerung ist
organisatorisch an die ABH angegliedert.
Entwicklung der
Einbürgerungszahlen:
2017 2018 2019 2020 2021
82 81 106 114 166
Entwicklung der
Aufenthaltserlaubnisse „gute Integration“:
2017 2018 2019 2020 2021
31 33 34 48 59
Im Rahmen der
strategischen Steuerung und der Arbeit mit der operativen Ebene ist die
Ausländerbehörde der Stadt Rheine eng eingebunden. Ein regelmäßiger Austausch
über stattfindende Integrationsleistungen der betreuten Migrantinnen und
Migranten erfolgt zwischen den Koordinatorinnen KIM und der Ausländerbehörde
kontinuierlich.
3. Umsetzungsebenen Stadt Rheine und Kreis
Steinfurt:
Städtische Ebene -
KIM
Die Umsetzung des
Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine kann an die Erfahrungen und
Rahmenbedingungen aus Einwanderung gestalten NRW anknüpfen. Die fachliche
Zusammenarbeit mit den für Rheine tätigen Case Managerinnen und Case Managern wird
von der Koordinierenden-Stelle, angedockt am Team Begleitung und Beratung von
Zuwanderern, auf der Arbeitsebene abgestimmt. Es erfolgt eine enge Verzahnung
mit dem Kreis Steinfurt durch monatliche gemeinsame Sitzungen aller
Koordinierenden Stellen und den Case Manager*innen im Kreis Steinfurt
Kreisebene - KIM
Ebenfalls ist die
Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum und der Len-kungsgruppe
auf Kreisebene regelmäßig abzustimmen. Die Stadt Rheine sowie der
Integrationsratsvorsitzende der Stadt Rheine gehören der Lenkungsgruppe des
Kreises als stimmberechtigtes, ständiges Mitglieder an.
Anlagen:
Anlage 1: Handout – Zuständigkeiten der Migrationsberatungsstellen in Rheine
Anlage 2: Leitfaden zur „Vermeidung einer
Doppelbetreuung/-beratung“